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21.8081 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

- Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass bei Bezug von z.B. EO-, UVG-Taggeldern oder Kinderrenten und gleichzeitiger Erwerbstätigkeit, Gelder für das selbe Kind mehrfach ausgezahlt werden?

- Was unternimmt er dagegen?

EOG Artikel 6 regelt die Kinderzulagen für Dienstleistende.

FamZG Artikel 13 regelt die Familienzulagen für Erwerbstätige und AHVG Artikel 22ter regelt die Kinderrente der AHV und IV. In allen Fällen gibt es keine weitergehende Koordination, was zu Mehrfachbezügen von Geldleistungen führt.

Stellungnahme des Bundesrates

Auf EO-Kinderzulagen haben Personen einen Anspruch, die Militär-, Zivilschutz oder Zivildienst leisten und Kinder unter 18 Jahren haben. Auf ein UV-Taggeld besteht infolge eines Unfalls und einer damit einhergehenden vollen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch. Ein Zusammenfallen von EO- und UVG-Kinderzulagen ist daher nicht möglich. Hat eine dienstleistende Person einen Unfall, kommt nicht die Unfall-, sondern die Militärversicherung zum Zug, die der EO vorgeht. Ein Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV besteht nur beim Bezug einer Rente und sofern das Kind im Falle des Todes der versicherten Person eine Waisenrente beanspruchen könnte. Auch ein Zusammenfallen von AHV- oder IV-Kinderrenten und Familienzulagen ist daher grundsätzlich nicht möglich. Einzig bei IV-Teilrentenbeziehenden oder bei gewissen Erwerbstätigen im Rentenalter könnte ein gleichzeitiger Bezug von Kinderrente und Familienzulagen in Betracht kommen. Dies rechtfertigt sich aber mit dem unterschiedlichen Zweck dieser beiden Leistungen. Zwar dienen beide Leistungen dem Unterhalt des Kindes, im Gegensatz zu den Familienzulagen soll jedoch die Kinderrente der Erleichterung der Unterhaltspflicht des invalid gewordenen oder im AHV-Alter stehenden Unterhaltsschuldners dienen und dessen durch Alter oder Invalidität bedingte Einkommenseinbusse ausgleichen.

Fehlende Harmonisierung ermöglicht Mehrfachbezug von finanzieller Kinderunterstützung | Lexipedia | Lexipedia