21.8082 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Groupe d'action financière (GAFI) hat zu einer Änderung ihrer Empfehlung 24 eine Konsultation durchgeführt, die am 3. Dezember 2021 geendet hat.
- Welches ist die Haltung des Bundesrates zu dieser Änderung?
- Hat er die zuständigen parlamentarischen Kommissionen in dieser Frage konsultiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat die zuständigen Kommissionen gemäss Artikel 152 Parlamentsgesetz über die Revision der Empfehlung 24 der Financial Action Taskforce informiert und konsultiert. Die APK wurde am 11. und 18. Januar 2021 und die RK am 15. und 29. Januar 2021 über die Verhandlungsrichtlinien der Schweiz konsultiert. Die Schweizer Position wurde gestützt auf diese Konsultationen vom Bundesrat im Mai 2021 genehmigt und orientiert sich u. a. an folgenden Eckwerten: Der internationale Standard muss nicht grundlegend überarbeitet werden, kann jedoch für die bessere globale Umsetzung noch präzisiert werden. Der Standard soll genügend Flexibilität ermöglichen, damit die Regeln effizient umgesetzt werden können. Die administrativen Kosten sowie der Aufwand sollen verhältnismässig sein. Die verschiedenen Risikoprofile von den betroffenen Gesellschaften sowie die legitimen Interessen aller betroffenen Akteure sind zu beachten.