21.8091 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Trotz viel Kritik hat der Bundesrat jüngst die Verwendung der LSE-Löhne für die Berechnung des IV-Grads in der Verordnung zementiert. Diese basieren auf Medianlöhnen in den Branchen. Männer sollen demnach bei Versicherungen in tiefster Kompetenzstufe monatlich CHF 13 739 verdienen, in der Informations- und Kommunikationsbranche 8241.
Geht der Bundesrat davon aus, dass solche Branchenmedianlöhne für Menschen mit Behinderungen sinnvollerweise beim Vergleich mitberücksichtigt werden können?
Stellungnahme des Bundesrates
Wenn bei der Bemessung des Invaliditätsgrades kein konkretes Einkommen vorliegt, so greift die Invalidenversicherung auf lohnstatistische Angaben zurück und geht davon aus, dass der versicherten Person der gesamte Arbeitsmarkt offensteht. Die Invalidenversicherung verwendet deshalb auf dem tiefsten Kompetenzniveau das Total über alle Wirtschaftszweige in der Höhe von 5417 Franken für Männer beziehungsweise 4371 Franken für Frauen und berücksichtigt nicht die Zahlen der genannten spezifischen Branchen.