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21.8146 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die SNB verzichtet neu in Unternehmen zu investieren, welche primär Kohle abbauen. Laut Nationalbank basiert diese Anlage-Entscheidung auf den Werten der Schweiz.

Unter Einbezug welcher Grundlagen und mit welchen Prozessen und Gremien stellt die SNB sicher, dass einerseits die Identifikation dieser Schweizer Werte und andererseits die Prüfung der Geschäftsmodelle der investierten Unternehmen evidenzbasiert, systematisch und damit nachvollziehbar erfolgt?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits in der Antwort auf die Frage 21.7821 in der Fragestunde vom 27. September 2021 dargelegt, ist die Festlegung der Ausschlusskriterien Teil der Anlagepolitik und liegt in der alleinigen Kompetenz der Nationalbank. Bei der Festlegung der Ausschlusskriterien berücksichtigt die Nationalbank die grundlegenden Normen und Werte der Schweiz. Deren Interpretation obliegt der Nationalbank. Aus geldpolitischen Gründen und wegen der Vorgabe, keine Strukturpolitik zu betreiben, legt die Nationalbank ihre Anlagen möglichst neutral und breit diversifiziert an. Aus diesem Grund definiert sie den Bereich der Ausschlüsse relativ eng. Die Kriterien für Ausschlüsse werden von der Nationalbank regelmässig überprüft und allenfalls angepasst. In ihrem Geschäftsbericht zeigt die Nationalbank auf, wie der Prozess zum Ausschluss der Unternehmen grundsätzlich abläuft. Dort sind auch der Anlageprozess und die Verantwortlichkeiten detailliert beschrieben.