21.8150 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat in Antwort 21.8074 ein Beispiel gegeben, bei dem der RAD das quantitative Element der Arbeitszeit berücksichtigen kann. Der abgeschaffte leidensbedingte Abzug beschäftigte sich aber auch mit qualitativen Faktoren.
Wie wird der RAD bei der Invaliditätsbemessung zukünftig qualitative Einschränkungen berücksichtigen, z.B. dass eine Person stets und überall für jeden Arbeitsschritt eng angeleitet werden muss (z.B. Gärtnerarbeiten bei Kundin) oder dass keine Teamarbeit möglich ist?