21.8157 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz hat das ICCPR Fakultativprotokoll nicht unterzeichnet. Sie verwies dazu 2013 beim UN-Menschenrechtsrat auf einen beim SKMR beauftragten Bericht und erwähnt, dass die "Debatte auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse fortgesetzt" werde.
Unerwähnt blieb, dass der betr. Bericht schon 2012 vorlag.
- Warum?
- Hat die CH bei der UNO seither darauf Bezug genommen?
- Hat der Bundesrat den Bericht diskutiert?
- Welche Schlussfolgerungen zieht er zur Frage eines Beitritts zum betr. Fakultativprotokoll?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte vom 9. Januar 2012, "Genf oder Strassburg? Die Rechtsprechung des Uno-Menschenrechtsausschusses und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Vergleich", ergab, dass in der Rechtsprechung beider Organe keine grundlegenden Unterschiede bestehen. Der Bundesrat hat in seinem vierten periodischen Bericht an den Menschenrechtsausschuss der UNO vom 7. Juli 2016 zur Empfehlung des Ausschusses, dem Ersten Zusatzprotokoll zum UNO-Pakt II beizutreten, Stellung genommen. Er hat daran erinnert, dass der UNO-Pakt II auf universeller Ebene dieselben oder zumindest vergleichbare Garantien anerkennt wie jene der EMRK. Letztere umfasse ein gut etabliertes, bewährtes Kontrollsystem, welchem die Schweiz seit 41 Jahren unterstellt sei. Die Unterstellung unter einen parallelen Kontrollmechanismus erscheine deshalb weder dringend noch unabdingbar. Der Beitritt zum ersten Fakultativprotokoll zum Pakt ist somit nicht vorgesehen.