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21.8165 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf die Vorstösse Nr. 21.7990, 21.7991 und 21.8090 schreibt der Bundesrat: "Entsprechende Busse stehen offenbar in der Schweiz nicht zur Verfügung, sie mussten in der Folge von einem Subunternehmen in Deutschland organisiert werden."

- Bedeutet diese Aussage, dass wegen der Verfügbarkeit von Material die geltenden Gesetze stets relativiert werden können?

- Wie informiert der Bund die Öffentlichkeit über die verbotenen Kabotage-Transporte, wenn seine Abklärungen abgeschlossen sind?

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