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21.8195 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

- Erhält der F-35-Tarnkappenbomber in Friedenszeiten die Zulassung für Einsätze im zivilen Luftraum mit aktiver Stealth-Eigenschaft?

- Wie wird sichergestellt, dass der F-35 für den zivilen Radar erkennbar und identifizierbar ist?

- Müssen Lüneburgerlinsen angebracht werden?

- Wann dürfen die Lüneburgerlinsen abgebaut werden?

- Entscheidet die Schweiz beim F-35 allein über den Lüneburgerlinsen-Einsatz oder reden die USA mit?

- Ist in Friedenszeiten die Verwendung des Mode 5 Transponders vorgeschrieben?

Stellungnahme des Bundesrates

Der F-35A wird vollumfänglich für den Einsatz im zivilen Luftraum zugelassen sein. Die Flugzeuge sind unter anderem mit einem Transponder ausgerüstet, der auch für zivile Radarsysteme sichtbar und identifizierbar ist. In Friedenszeiten werden auf den F-35A zudem Radarreflektoren installiert, die von Radaranlagen auf dem Boden erkannt werden können. Diese Radarreflektoren werden fachtechnisch auch als Lüneburgerlinsen bezeichnet. Die Reflektoren werden nur entfernt, wenn dies für einen Einsatz zugunsten der Sicherheit der Schweiz notwendig ist. Die Schweiz entscheidet autonom, wann dies der Fall ist. Die Verwendung des militärischen "Transponder Mode 5" ist in Friedenszeiten nicht vorgeschrieben.