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21.8200 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Schlussbericht Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050 vom 16. November 2021 und seine Szenarien nehmen politische Entscheidungen vorweg und bekommen implizit rechtsverbindlichen Charakter.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieser Bericht erstellt und wer hat diesen Bericht letztendlich verabschiedet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verkehrsperspektiven 2050 sind eine Planungsgrundlage und haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat die Verkehrsperspektiven 2050 zusammen mit den Bundesämtern für Verkehr, Strassen, Energie und Umwelt erarbeitet. Die Annahmen, die den Szenarien zugrunde liegen, haben sie sowohl bundesintern als auch mit externen Partnern diskutiert und konsolidiert, etwa mit Verkehrsplanungsbüros oder Interessenvertreterinnen und -Vertretern aus Verkehr und Wirtschaft. Es ist üblich, dass Grundlagen wie z. B. auch die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz, die vom EFD am 23. November 2021 veröffentlicht wurden, durch die entsprechenden Fachämter erarbeitet und nicht vom Bundesrat verabschiedet werden.

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