22.034 · Geschäft des Bundesrates · 2022-05-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 4. Mai 2022 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Neuen-burg
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.05.2022
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Appenzell Innerhoden, Tessin und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 4. Mai 2022 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Bern:
- den Klimaschutz;
im Kanton Glarus:
- die Gesundheitsversorgung;
- die Gerichtsorganisation;
im Kanton Appenzell Innerhoden:
- das Zwangsmassnahmengericht und die Vermittlerämter;
im Kanton Tessin:
- den Grundsatz der Ernährungssouveränität;
- das obligatorische Finanzreferendum;
im Kanton Neuenburg:
- die Organisation des Grossen Rats;
- die kommunale Volksmotion.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 12.09.2022
Der Ständerat hat den geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Neuenburg zugestimmt. Die Änderungen wurden in verschiedenen Volksabstimmungen zwischen 2013 und 2021 vom Volk angenommen. Bern hat zum Beispiel den Klimaschutz in der Kantonsverfassung verankert und die Glarnerinnen und Glarner beschlossen Änderungen in der Gesundheitsversorgung. In Appenzell Innerrhoden gab es Anpassungen bei den politischen Rechten und im Tessin wurde ein Paragraph für mehr Ernährungssouveränität angenommen. Die Neuenburger Stimmberechtigten haben Anpassungen in der Organisation des Grossen Rates angenommen. Gemäss Justizministerin Karin Keller-Sutter sind alle Änderungen bundesrechtskonform.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 22.09.2022
Das Parlament hat den geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Neuenburg zugestimmt.