Lexipedia

22.1002 · Dringliche Anfrage · 2022-03-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die bevorstehende Abstimmung vom 15. Mai verlangt eine vollständig transparente Informationslage über die Schweizer Beteiligung an Frontex sowie das Engagement der Schweiz innerhalb von Frontex für die Achtung der Grundrechte an den Schengen-Aussengrenzen.

Uns stellen sich deshalb die folgenden dringlichen Fragen, deren Antworten vor dem Abstimmungstermin wichtig sind:

1. Welche Personen, Funktionen und Dienstabteilungen vertreten die Schweiz im Frontex-Verwaltungsrat?

2. Gemäss Beschluss 25/2016 des Frontex Management Boards (Art. 12) ist eine teilweise Zugänglichkeit zu den traktandierten Geschäften und Dokumenten der Sitzungen möglich. Wie plant der Bundesrat, Transparenz über die traktandierten Geschäfte zu gewährleisten?

3. Welche Positionen vertritt die Schweiz im Frontex-Verwaltungsrat? Wer bestimmt darüber? Wie plant der Bundesrat, Transparenz über Schweizer Positionen zu gewährleisten?

4. Die gemäss Vernehmlassung totalrevidierte VZAG (bzw. neu ViZG) zur Umsetzung des Frontex-Ausbaus hält in Artikel 4 nicht mehr explizit fest, dass ein Einsatz für Frontex im Rahmen der Tätigkeit im Grenzwachtkorps freiwillig ist. In der bisherigen VZAG war dies explizit festgehalten (Art. 4). Plant der Bund, diese Einsätze weiterhin freiwillig zu halten? Falls ja, warum ist dies nicht mehr in der Verordnung festgeschrieben?

5. Welche Spielräume hat der Bundesrat, um zu erwirken, dass das Schweizer Personal im Frontex-Einsatz hauptsächlich zur Wahrung und Stärkung der Grundrechte eingesetzt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Vertretung der Schweiz im Verwaltungsrat wird durch den Chef des Direktionsbereichs Grundlagen und Vizedirektor des federführenden Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt. Stellvertreterin ist die Chefin der Sektion Grenzkontrolle, Migration und internationale Polizeikooperation des BAZG. Alle aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrates sind auf der englischsprachigen Internetseite von Frontex aufgelistet.

2. Die in Artikel 12 des Beschlusses 25/2016 genannte öffentliche Fassung des Protokolls ist auf der Internetseite von Frontex zugänglich. Der Zugang zu weiteren Dokumenten für die Sitzungen des Verwaltungsrates, die im Besitz von Frontex sind, muss beantragt werden. Das Verfahren ist ebenfalls im Beschluss 25/2016 und auf der Internetseite von Frontex beschrieben. Jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz kann bei Frontex einen Antrag stellen.

3. Die Position der Schweiz zu den diversen Themen im Verwaltungsrat wird jeweils durch das BAZG koordiniert, dies in Abstimmung mit den betroffenen Partnerbehörden (insbesondere BJ, SEM, fedpol, Staatsekretariat EDA sowie kantonale Polizei- und Migrationsbehörden). Die Position der Schweiz im Verwaltungsrat richtet sich nach der politischen Ausrichtung oder bei technischen und operativen Entscheiden nach den entsprechenden Ressourcen der betroffenen Stellen. Der Bundesrat informiert nicht aktiv über die einzelnen Schweizer Positionen im Rahmen von internationalen Gremien oder Sitzungen.

4. Die Freiwilligkeit der Einsätze für das Personal des BAZG ergibt sich bereits aus Artikel 92 des Zollgesetzes. Die Freiwilligkeit ist somit auch inskünftig gegeben.

5. Gemäss Verhaltenskodex von Frontex (Code of Conduct) muss das gesamte Frontex-Personal in allen Aktivitäten und Einsätzen die Grundrechte wahren, den Grundrechtsschutz fördern und schutzbedürftigen Personen helfen. Die Grundrechtsbeobachterinnen und Grundrechtsbeobachter, die die Einhaltung der Grundrechte bei den Einsätzen überwachen, gehören nicht zum operativen Personal der ständigen Reserve, welches durch die Schengen-Staaten, darunter die Schweiz, entsendet wird, sondern zum von Frontex eingestellten Personal. Die Schweiz unterstützt aber auf freiwilliger Basis das Büro des Grundrechtsbeauftragten seit 2021 mit zwei Grundrechtsexpertinnen.

Antwort des Bundesrates.