22.1007 · Anfrage · 2022-03-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2021 auf mein Postulat 20.4598 "Chancengerechtigkeit in Bezug auf die Qualität der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitssystems" hat der Bundesrat angegeben, dass es Aufgabe der Eidgenössischen Qualitätskommission sein wird, Indikatoren und ein Monitoring-System der Chancengerechtigkeit zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie wird die Chancengerechtigkeit heute (März 2022) in der Strategie des Bundesrates berücksichtigt, was die Qualität der Gesundheitsversorgung betrifft?
2. Wird die Chancengerechtigkeit bei der Ausrichtung von Finanzhilfen oder Abgeltungen durch die Eidgenössische Qualitätskommission sowie bei der Erarbeitung nationaler Programme für die Qualitätsentwicklung berücksichtigt?
3. Hat die Eidgenössische Qualitätskommission spezifische Indikatoren der Chancengerechtigkeit und ein Monitoring-System entwickelt, das Indikatoren der Chancengerechtigkeit einschliesst? Falls nein, wann werden diese Indikatoren der Chancengerechtigkeit eingeführt und wann werden die ersten Monitoring-Resultate zur Chancengerechtigkeit verfügbar sein?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Am 11. März 2022 hat der Bundesrat die Strategie zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung genehmigt (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Qualitätsstrategie KVG). Diese beruht auf sieben Qualitätsdimensionen, die auch als allgemeine Ziele zu verstehen sind (sicher, wirksam, patientenzentriert, rechtzeitig, effizient, chancengleich, integriert).
Vier dieser Qualitätsdimensionen sind in der Strategie als prioritär definiert: sicher, wirksam, patientenzentriert und integriert. Die nicht priorisierten Dimensionen (rechtzeitig, effizient und chancengleich) werden jedoch nicht vernachlässigt. Wenn eine Leistung sicher, wirksam, integriert und patientenzentriert ist, erfüllt sie auch die restlichen drei Dimensionen. Es soll eine systematische Verbesserung der Leistungsqualität erfolgen, wobei die Koordination, Wirksamkeit und Sicherheit der Leistungen unter Berücksichtigung der Präferenzen, Bedürfnisse und Werte der Person, für die sie bestimmt sind, zu gewährleisten sind. Dies gilt unabhängig vom sozioökonomischen Status und vom Profil der jeweiligen Person.
2. / 3. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) verfügt über einen Gesamtkredit in Form von Subventionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören die Erarbeitung neuer Qualitätsindikatoren, die Weiterentwicklung bestehender Qualitätsindikatoren sowie die Durchführung von Qualitätsentwicklungsprogrammen. Die EQK gewährt die Subventionen innerhalb des von Strategie, bundesrätlichen Vierjahreszielen und eigenen Jahreszielen abgesteckten Rahmens. Mehrere Ziele der EQK für das Jahr 2022 betreffen die Qualitätsindikatoren und die Lancierung nationaler Programme. Beim derzeitigen Stand der Arbeiten ist es noch nicht möglich, mehr dazu zu sagen.
Antwort des Bundesrates.