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22.1019 · Anfrage · 2022-05-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die vielen Flüchtlinge aus der Ukraine stellen die Schweiz vor nie dagewesene Herausforderungen, auch im Gesundheitsbereich. Der Tessiner Kantonsarzt hat kürzlich eine Mitteilung an alle im Kanton praktizierenden Ärztinnen und Ärzte verschickt, in der er sie auffordert, besonders auf ansteckende Krankheiten zu achten, die schwere Probleme für das Gesundheitswesen verursachen könnten.

Es wird insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen:

1. Covid-19: Die Durchimpfungsrate in der Ukraine ist eine der niedrigsten in Europa: Nur 35 Prozent der Bevölkerung sind mit zwei Dosen geimpft und weniger als 2 Prozent haben die Auffrischimpfung erhalten. Die Bedingungen, unter denen die Flüchtenden in die Schweiz gereist sind, und die Wohnsituation, häufig in Kollektivunterkünften, könnten zu neuen Corona-Ausbrüchen beitragen.

2. Tuberkulose (TB) und multiresistente Tuberkulose (MDR-TB): Diese beiden Krankheiten stellen mit einer Inzidenz von 65 Fällen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner und einer Sterblichkeitsrate von 7,3 Todesfällen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein grosses Gesundheitsproblem in der Ukraine dar. Die Ukraine ist weltweit eines der Länder mit der höchsten MDR-TB-Belastung: Im Jahr 2019 wurde bei 27 Prozent der neuen Fälle eine Multiresistenz festgestellt. Die Prävalenz einer kombinierten Infektion mit HIV und Tuberkulose liegt zudem bei 26 Prozent und ist damit eine der höchsten in Europa.

3. Andere Infektionskrankheiten, gegen die eine Impfung schützen kann: Es besteht ein guter Schutz gegen Diphtherie, Tetanus und Hepatitis B, aber gegen Masern (zwei Dosen) reicht er eindeutig nicht aus, um Ausbrüche zu verhindern. (Die Einschulung ukrainischer Kinder könnte zudem auch zu Infektionen von Schweizer Kindern führen.)

4. Poliomyelitis: Die Durchimpfungsrate ist je nach Altersgruppe sehr unterschiedlich und liegt zwischen 60 und 99 Prozent. Eine Impfkampagne wurde am 1. Februar 2022 gestartet, wurde aber wegen des Krieges unterbrochen.

5. Tollwut: Bei Hunden und Katzen besteht ein hohes Tollwutrisiko. Haustiere, die mit Flüchtlingen in die Schweiz gebracht werden, könnten ein Risiko sein.

Ich frage den Bundesrat:

Welche Massnahmen hat er - in Absprache mit den Kantonsregierungen - ergriffen oder gedenkt er zu ergreifen, damit die aufgezeigten Probleme nicht zu einer Bedrohung für die Schweizer Bevölkerung werden und dazu führen, dass unser Gesundheitssystem in einer Krise stürzen könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

Ukrainische schutzsuchende Personen müssen sich gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) versichern und haben Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Damit kann gewährleistet werden, dass diese Personen Zugang zu Impfungen und allenfalls nötigen Therapien zur Behandlung von Infektionskrankheiten erhalten. Sobald die Schutzsuchenden einem Kanton zugewiesen wurden, gehen sie in dessen Zuständigkeit über. Sozialhilfeabhängige Personen werden daher vom zuständigen Kanton krankenversichert. Somit sind die Kantone für die Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung und allfälligen Massnahmen dieser Personen zuständig.

Für den Umgang mit Asylsuchenden wurde in der Vergangenheit ein Handbuch zu Empfehlungen für Impfungen sowie zur Verhütung und zum Ausbruchsmanagement von übertragbaren Krankheiten erarbeitet. Die Kantone und die Ärztinnen und Ärzte wurden frühzeitig im Hinblick auf die ukrainischen Schutzsuchenden über die Themen Covid-19, Tuberkulose, Poliomyelitis, Tollwut und anderen Infektionskrankheiten informiert und auf die verfügbaren Hilfsmittel aufmerksam gemacht. Zudem wurden die vorhandenen Informationsmaterialien für Betroffene auf Ukrainisch übersetzt. Eine Zusammenstellung der Gesundheitsinformationen für Schutzsuchende aus der Ukraine ist auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Gesundheitliche Chancengleichheit > Chancengleichheit in der Gesundheitsversorgung > Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine) aufgeschaltet.

Zwischen Bund und Kantonen finden regelmässige Austausche bezüglich übertragbarer Krankheiten statt, um bei allfälligen Problemen rasch reagieren zu können. Um das Risiko von Krankheitsübertragungen zu minimieren, hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem BAG, Staatssekretariat für Migration (SEM), Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie mit der Vereinigung der Kantonsärzte und Kantonsärztinnen der Schweiz (VKS) einen Gesundheitsfragebogen erarbeitet. Den Schutzbedürftigen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses das Ausfüllen dieses Gesundheitsfragebogens empfohlen und aktiv angeboten, damit sie bei Gesundheitsproblemen, für Impfungen oder bei entsprechendem Tuberkulose-Risiko eine Gesundheitsfachperson im Aufenthaltskanton aufsuchen und bei Bedarf den ausgefüllten Fragebogen vorweisen. So sind die Schutzbedürftigen sensibilisiert und der Erstkontakt mit einer Gesundheitsfachperson ist durch den Fragebogen erleichtert.

Für den spezifischen Umgang mit ukrainischen Kindern wurden für Fachpersonen zudem Richtlinien von der Referenzgruppe Migrantengesundheit von pädiatrie schweiz und Pediatric Infectious Disease Group of Switzerland (PIGS) erarbeitet.

Das Tollwutrisiko bei mitgeführten Heimtieren (Hunden und Katzen) ist im Vergleich zu streunenden Tieren aus Risikoländern gering. Die flüchtenden Personen sind aufgerufen, bei Ankunft ihre mitgeführten Heimtiere zu melden (www.blv.admin.ch > Tiere > Reisen mit Heimtieren > Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden und Katzen). Der Veterinärdienst Schweiz hat einen Prozess ausgearbeitet, nach welchem jedes gemeldete Tier kontrolliert und registriert wird. Bei fehlender Impfung wird diese nachgeholt und bei Bedarf wird die Ansteckungsgefahr durch Heimquarantäne reduziert. Viele Schweizer Tierarztpraxen unterstützen die Kampagne durch kostenlose oder vergünstigte Impfkonsultationen.

Antwort des Bundesrates.