22.1031 · Anfrage · 2022-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ab dem 1. Oktober 2022 kann man für Zahlungen nur noch Einzahlungsscheine mit QR-Code verwenden, alle anderen nicht mehr. Diese Umstellung hat Auswirkungen auf Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen. Eine Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hat gezeigt, dass fast ein Viertel der Bevölkerung keine oder nur geringe digitale Grundkompetenzen hat. Dies trifft insbesondere auf ältere Menschen zu. Deren Unabhängigkeit könnte durch die technologische Veränderung beeinträchtigt werden.
Haben die Post und die Postfinance Massnahmen vorgesehen, um ihre Kundinnen und Kunden zu unterstützen, wenn der traditionelle Einzahlungsschein verschwindet?
Stellungnahme des Bundesrates
PostFinance ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine landesweite Grundversorgung im Zahlungsverkehr sicherzustellen. Die Dienstleistungen der Grundversorgung umfassen Einzahlungen, Auszahlungen sowie Überweisungen und müssen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Landesgegenden in angemessener Weise zugänglich sein. Die Post muss diesen Zugang kostendeckend garantieren und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität wahren. Sie kann diesen Zugang auf unterschiedliche Arten gewährleisten. Bei der Ausgestaltung richtet sie sich nach den Bedürfnissen ihrer Kundschaft. So bietet sie neben einem allgemein verfügbaren barrierefreien Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr auch Bartransaktionen in den Poststellen und Postagenturen sowie über den Hausservice an.
Die Nutzungsgewohnheiten der Schweizer Bevölkerung und Unternehmen verändern sich: Seit einigen Jahren werden immer häufiger digitale Dienstleistungen genutzt. Gemäss der jährlichen Berichterstattung der Post über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags setzt sich der seit Jahren beobachtete Aufschwung des digitalen Zahlungsverkehrs fort: Die Anzahl der vollständig in bar getätigten Zahlungen am Postschalter (einschliesslich Hausservice) sank 2021 gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Prozent, während das Volumen um 10,2 Prozent zurückging. Bei den Schaltergeschäften lag der Anteil der vollständig in bar getätigten Zahlungen im Jahr 2021 bei 76,1 Prozent, und 23,9 Prozent der Zahlungen erfolgten ganz oder teilweise mit Karte.
Auch die Expertenkommission des UVEK stellte in ihrem Schlussbericht vom 24. Februar 2022 (www.bakom.admin.ch > Post und Presseförderung > Expertenkommission Grundversorgung Post) fest, die digitale Durchdringung sei in der Schweiz vergleichsweise weit fortgeschritten, die Internetnutzung sei über alle Bevölkerungsgruppen hinweg im Alltag tief verankert und auch ältere Menschen seien im Umgang mit digitalen Technologien geübt. Die Zahl der Personen, die das Internet nicht nutzen, werde bis 2030 weiter sinken.
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs wird seit mehreren Jahren von der SIX Interbank Clearing AG vorangetrieben. Die QR-Rechnung wurde von SIX und dem Bankensektor (zu dem auch PostFinance gehört) gemeinsam entwickelt und am 30. Juni 2020 eingeführt. Sie wird nach und nach die herkömmlichen Einzahlungsscheine ersetzen. Dank der QR-Rechnung können Zahlungen einfacher, rascher und effizienter abgewickelt werden. Die Änderungen betreffen die Ausstellenden und nicht die Zahlenden, denn alle Zahlungsoptionen, die für die herkömmlichen Einzahlungsscheine verfügbar waren, können auch mit der QR-Rechnung genutzt werden. QR-Rechnungen können wahlweise via Mobile Banking, E-Banking oder Zahlungsauftrag sowie per Bareinzahlung beglichen werden.
PostFinance garantiert eigenen Angaben zufolge weiterhin ein Dienstleistungsangebot, dank welchem Bareinzahlungen auch ohne vorgedruckte Einzahlungsscheine am Schalter getätigt werden können. Die Kundinnen und Kunden müssen dazu dem Schalterpersonal der Post die Kontonummer des Zahlungsempfängers mitteilen.
Antwort des Bundesrates.