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22.1059 · Anfrage · 2022-09-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die demokratische Opposition aller Couleur für die Zukunft Russlands eine entscheidende Rolle spielen muss und wird?

2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass ein erheblicher Teil der demokratischen Opposition auf Grund der zunehmenden Repression in Russland in nächster Zeit aus dem Ausland wird operieren müssen?

3. Verschiedene Mitglieder der Landesregierung haben die Sanktionen gegen das russische Regime mit den sog. "westlichen Werten" begründet. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass zu diesen "westlichen Werten" auch die Informations- und Pressefreiheit gehört? Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass es Aufgabe der freien Welt ist, diesen Werten zum Durchbruch zu verhelfen? Wenn ja, teil der Bundesrat die Ansicht, dass die freie, demokratische Presse der russischen Diaspora dazu einen wichtigen Beitrag leisten kann? Wenn nein, warum nicht?

4. Die Schweiz unterstützte bereits in der Vergangenheit unabhängige Medien in Gebieten, in denen die freie Meinungsäusserung in Gefahr war oder ist. Darunter Radiostationen in der Demokratischen Republik Kongo, in Tunesien oder im Südsudan und andere Auf welcher rechtlicher Basis erfolgt diese Unterstützung?

5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass auch angesichts der Zensur in Russland die Diaspora-Medien für die Russinnen und Russen in der Schweiz eine sehr wichtige Informationsquelle sind? Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Diasporamedien wie nashagazeta.ch wichtige Stützen der interkulturellen Vermittlung und Integration sind?

6. Ist dem Bundesrat bewusst, dass insbesondere die Medien der russischen Diaspora zunehmend existentiell bedroht sind, da ihnen die finanzielle Unterstützung wegbricht? Ist der Bundesrat bereit, die bedrohten Presseprodukte der russischen Diaspora in der Schweiz zu unterstützen, darunter z.B. das Portal nashagazeta.ch?

7. Falls nein, warum nicht? Welche gesetzlichen Grundlagen müssten neu geschaffen werden, damit der Bundesrat entsprechende Unterstützung leisten könnte? Ist er bereit, diese Grundlagen rasch zu schaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

1), 2) Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund der nochmaligen massiven Verschärfung der Repression in Russland eine grosse Anzahl Oppositioneller ins Exil gegangen ist und sich vermehrt von dort aus organisiert. Der Bundesrat ist generell der Ansicht, dass eine funktionierende Opposition für eine lebendige Demokratie wichtig ist.

3), 5) Die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) und die Pressefreiheit als Teil der allgemeinen Medienfreiheit (Art. 17 BV) sind Grundrechte, die Eckpfeiler einer freien und demokratischen Gesellschaft darstellen. Derzeit ist diese Freiheit in Russland aufgrund der Zensur, Repression und massiven Verengung des demokratischen Raumes nicht mehr gewährleistet. Daher ist es wichtig, dass unabhängige Medien weiterhin aus dem Ausland auf Russisch berichten können.

4) Die Schweizer Unterstützung der erwähnten Medien erfolgt im Rahmen von Kooperationsprogrammen. Diese sind entweder auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9) gestützt, oder basieren auf dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0).

6) Das geltende öffentliche Medienrecht sieht keine Möglichkeiten für eine solche Unterstützung vor. Das Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) enthält (mit Ausnahme der SRG) keine Bestimmungen zur Finanzierung von Online-Portalen. Konzessionierte schweizerische Radio- und Fernsehveranstalter werden in ihren Programmen unterstützt. Die Förderung von Printpublikationen im Rahmen der indirekten Presseförderung steht grundsätzlich auch Presseerzeugnissen der russischen Diaspora offen. Dies setzt voraus, dass die Publikationen kumulativ die gesetzlichen Anforderungen gemäss Art. 36 der Postverordnung (VPG, SR 783.01) erfüllen. Für eine direkte Presseförderung fehlt eine verfassungsmässige Grundlage.

7) Die Medienförderung des Bundes fokussiert auf demokratierelevante Angebote in der Schweiz. Die Förderung von Medien, die sich an einen bestimmten ausländischen Personenkreis in der Schweiz oder gar im Ausland richten, entspricht nicht dieser medienpolitischen Stossrichtung - mit der Ausnahme gewisser Angebote der SRG. Auf Grundlage des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, könnte der Bund bestimmte ausländische Medien unterstützen, insbesondere zur Förderung des Rechts auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit. Das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe kann nicht für die Förderung ausländischer Medien in der Schweiz bemüht werden.

Antwort des Bundesrates.

Lässt die Schweiz das demokratische Russland in der Diaspora in der Schweiz fallen? | Lexipedia | Lexipedia