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22.1061 · Anfrage · 2022-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat in diesem Jahr 2022 zahlreiche Sanktionen der Europäischen Union gegenüber Russland übernommen.

- In wie vielen Fällen wurden minderjährige Kinder auf eine Sanktionsliste des Bundesrates gesetzt, weil ein Elternteil eine Führungskraft in einem bedeutenden Unternehmen war?

- In wie vielen Fällen wurden Personen nicht wegen dem eigenen Verhalten, sondern wegen dem Verhalten einer anderen Person auf eine Sanktionsliste gesetzt?

Stellungnahme des Bundesrates

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, sich den Sanktionen, welche die EU gegenüber Russland erlassen hatte, anzuschliessen. Die Vermögen der in Anhang 8 der Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72, nachfolgend "Verordnung") aufgeführten Personen und Organisationen wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt. Durch die Übernahme der Sanktionspakete ist die Sanktionsliste der Schweiz identisch mit jener der EU. Auf ebendieser Sanktionsliste sind 1236 natürliche Personen und 115 Organisationen aufgeführt (Stand 20. Oktober 2022).

Auf der Sanktionsliste befinden sich unter anderem natürliche Personen, die für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Massnahmen unterstützen oder umsetzen; natürliche Personen, die die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell unterstützen oder von dieser profitieren; führende Geschäftsleute, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation eine wesentliche Einnahmequelle darstellen; sowie mit ihnen verbundene natürliche Personen.

Die Sanktionsliste ist öffentlich und auf der Webseite des SECO (www.seco.admin.ch > Sanktionen gegen Russland) einsehbar, inklusive der Begründung für die Aufnahme in die Sanktionsliste. Unter den gelisteten natürlichen Personen, deren Geburtsdatum bekannt ist, befindet sich keine minderjährige Person.

Antwort des Bundesrates.