22.1063 · Anfrage · 2022-09-30
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Wie hoch wären die finanziellen Erträge von Bund und Kantonen, wenn die Dividenden zu 100 Prozent als Einkommen besteuert würden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verfügt in ihrer Steuerstatistik nicht über die erforderlichen Daten, um die Frage zu beantworten.
Letztmals hat die ESTV auf Basis einer Umfrage bei den Kantonen Daten über das Volumen der Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen für die Jahre 2013 und 2014 erhoben. Auf dieser Datengrundlage wurden die Mehreinnahmen aus der im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bei der direkten Bundessteuer (DBST) vorgenommenen Erhöhung des Teilbesteuerungsmasses von 60 Prozent auf 70 Prozent geschätzt. Die Schätzung wurde auf das Jahr 2020 hochgerechnet und belief sich inklusive Kantonsanteil auf rund 100 Millionen Franken.
Für eine Schätzung der Mehreinnahmen bei einer Besteuerung ausgeschütteter Gewinne zu 100 Prozent ist die Datengrundlage bei der Einkommenssteuer der Kantone und Gemeinden zu lückenhaft. Bei der DBST könnte man versucht sein, die Mehreinnahmen aus der Anhebung des Besteuerungsmasses von 70 Prozent auf 100 Prozent mittels Dreisatz auf rund 300 Millionen Franken zu veranschlagen. Eine solche Schätzung wäre jedoch verfehlt, weil die Abschaffung der Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne auf Ebene des Bundes und der Kantone Verhaltensanpassungen der Betroffenen nach sich ziehen würde, welche die Mehreinnahmen wieder reduzieren würden. Zu diesen Verhaltensreaktionen gehören die Reduktion der Gewinnausschüttungen zugunsten der Gewinnthesaurierung, die Substitution der Gewinnausschüttungen durch höhere Lohnbezüge und der Wegzug von Dividendenempfängern ins Ausland.
Antwort des Bundesrates.