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22.3042 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Ist der Bundesrat bereit, alle künftigen Sanktionen der EU gegen die Verantwortlichen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine vollständig zu übernehmen? Ist er bereit, Sanktionen weiterer wichtiger Handelspartner zu übernehmen? Plant er weitere eigene Massnahmen im Bereich Rohstoffe und Finanzen, um die Finanzierung dieses illegalen Krieges zu stoppen?

2. Wird er der Bundesversammlung einen Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe in der Ukraine und deren Nachbarländer unterbreiten? Ist er zusätzlich bereit, den Finanzrahmen des DEZA-Programms für die Ukraine zu erhöhen?

3. Ist er bereit, rasch Schutzbedürftige aus der Ukraine aufzunehmen und ihnen bis zum Ende des Krieges Schutz zu gewähren? ist er bereit, die EU-Richtlinie 2001/55/EG und die Beschlüsse der EU-Justiz und - Innenminister/innen vom 27. Februar 2022 vollumfänglich zu übernehmen? Wird er dafür Sorgen, dass diese Menschen ihren Wohnsitz frei wählen können und Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten?

4. Welche Anstrengungen unternimmt er, um einen Waffenstillstand zu erwirken?

5. Wie setzt er sich für die russische Anti-Kriegsbewegung ein? Welche Bestrebungen zum Schutz der Versammlungs- und der Meinungsäusserungsfreiheit unterstützt er?

6. Plant er zusätzliche Massnahmen, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz schnellstmöglich zu erhöhen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren?

7. Wird er vor dem Hintergrund der unverhohlenen Drohung Putins, den Einsatz atomarer Waffen zu erwägen, endlich den Kernwaffenverbotsvertrag unterzeichnen, wie es die Bundesversammlung beschlossen hat?

8. Unterstützt er die Bemühungen der Staatengemeinschaft, mutmassliche Kriegsverbrechen zu dokumentieren und im Rahmen der internationalen Strafjustiz zu ahnden?

9. Welche Massnahmen ergreift er, um gegen Desinformation und Cyberangriffe in der Schweiz vorzugehen? Welchen Einfluss hat Russland im Bereich des Sports, der Kultur, der Medien und Social Media und der Finanzierung von politischen Organisationen, politischem Lobbyismus, Parteien und politischen Stiftungen in der Schweiz?

10. Ist er bereit, die mangelnde Vorbereitung von EDA, WBF und EFD auf eine rasche Reaktion auf den russischen Angriffskrieg und insbesondere auf die Übernahme von Sanktionen zu untersuchen? Ist er bereit, das Embargogesetz so anzupassen, dass die Schweiz rasch sowie eigenständig Sanktionen erlassen kann?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gestützt auf Artikel 1 Embargogesetz kann sich die Schweiz Sanktionen anschliessen, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz erlassen wurden und die der Einhaltung des Völkerrechts dienen. Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Der Bundesrat hat am Freitag, 4. März 2022, die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) totalrevidiert; die Massnahmen der Schweiz entsprechen somit denjenigen der EU. Sanktionen sind dort am effizientesten, wo sie möglichst breit abgestützt sind. Sanktionen einzelner Länder schliesst sich die Schweiz deshalb grundsätzlich nicht an.

2. Die Schweiz hat nach dem russischen Militärangriff auf die Ukraine unmittelbar reagiert und Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung im Umfang von 8 Millionen Franken bereitgestellt. Damit werden humanitäre Organisationen, Hilfsgütergüterlieferungen und die Entsendung von Personal des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe finanziert. Die UNO sowie die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung beziffern in ihren jüngst lancierten Hilfsaufrufen den Finanzierungsbedarf in der Ukraine und der Region auf knapp 2 Milliarden US-Dollar. Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat am 11. März 2022, sein humanitäres Engagement in der Ukraine und der Region für 2022 auf insgesamt 80 Millionen Franken zu erhöhen. Das EDA trägt 21 Millionen Franken aus bestehenden Krediten bei, das EJPD beteiligt sich mit 6 Millionen Franken. Die restlichen 53 Millionen Franken sind zusätzliche Mittel und werden dem Parlament zur Bewilligung unterbreitet. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz (DEZA und SECO) passt auch laufende Programme an die akuten Bedürfnisse und Möglichkeiten vor Ort an. Ausserdem setzt sich die Schweiz in den multilateralen Entwicklungsbanken (Weltbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) und im Internationalen Währungsfonds IWF für eine substantielle Unterstützung der Ukraine ein.

3. Die europäische Richtlinie 2001/55/EG über vorübergehenden Schutz gilt nur für die EU-Mitgliedstaaten. Die Übernahme der EU-Richtlinie würde Gesetzesanpassungen notwendig machen und angesichts der sich rasch entwickelnden Lage zu lange dauern. Die Regelung der Aufnahme in der Schweiz muss daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Instrumente des nationalen Rechts erfolgen. Es liegt im Interesse der Schweiz, dass auf europäischer Ebene ein harmonisierter Ansatz in Bezug auf den Schutz von Personen, die aus der Ukraine fliehen, gewährleistet wird. Der Status S kommt dem auf europäischer Ebene vorgesehenen Status am nächsten. Es gab jedoch wenige Abweichungen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit und die Reisefreiheit im Schengen-Raum, die der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, Städte, Gemeinden und betroffenen Organisationen mittels Anpassung der relevanten Verordnungen beseitigt hat. Personen mit Status S haben grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Schule; sie haben wie vorläufig aufgenommene Personen zudem auch Anspruch auf Asylsozialhilfe, Unterbringung und die Krankenversicherung. Bei der Kantonszuweisung der schutzsuchenden Personen aus der Ukraine berücksichtigt das zuständige Staatssekretariat für Migration in Absprache mit den Kantonen erweiterte familiäre Bezüge.

4. Der Wille der Konfliktparteien wird für einen Waffenstillstand entscheidend sein. Während die Ukraine einen solchen fordert, hat Russland bis anhin alle Aufrufe zu einem Waffenstillstand zurückgewiesen. Die Schweiz ruft regelmässig, auch in den bilateralen Kontakten mit Russland, zu einem sofortigen Waffenstillstand auf und fordert alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Als Vermittlerin kann sie jedoch nur tätig werden, wenn eine Anfrage der Konfliktparteien vorliegt.

5. Die Schweiz hat die in den letzten Tagen nochmals drastisch verschärften Einschränkungen der Medienfreiheit sowie des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung in Russland insbesondere im Rahmen des UNO-Menschenrechtrates und der OSZE verurteilt. Auch verurteilte sie in diesem Rahmen die Verhaftungen von Personen, die in Russland friedlich gegen den russischen Angriff auf die Ukraine demonstrieren. Die Schweiz wird die Menschenrechtslage in Russland weiterhin eng verfolgen und die wenigen verbleibenden verfügbaren Instrumente der Menschenrechtsdiplomatie zum Schutz der Menschenrechte in Russland nutzen.

6. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047s) wird die Dekarbonisierung und Elektrifizierung und auch die Versorgungssicherheit der Schweiz weiter verstärkt. Die Stärkung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sowie die Einführung von Wasserstoff sind langfristig die einzige Lösung für eine rasche Dekarbonisierung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. Einen Beitrag dazu leistet auch das neue CO2-Gesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Der Bund ist in diesem Zusammenhang auch in Gesprächen mit den Kantonen und Städten, um die Planung des Rückbaus von Gasnetzen zur Wärmeversorgung zugunsten von klimafreundlichen Fernwärmenetzen zu prüfen.

7. Der Bundesrat verurteilte die nuklearen Drohungen Russlands scharf, u.a. in der UNO. Die aktuellen Entwicklungen zeigen die Dringlichkeit der Reduzierung der Nuklearwaffenrisiken und der nuklearen Abrüstung. Sein diesbezügliches Engagement hat der Bundesrat 2022 in der Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025 dargelegt. Zudem nimmt er eine Neubeurteilung der Frage eines Schweizer Beitritts zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) vor, unter Einbezug der Frage, inwiefern der TPNW den Schweizer Sicherheitsinteressen entspricht und konkrete Abrüstungsfortschritte fördern kann. Die Neubeurteilung ist infolge pandemiebedingten Verschiebungen wichtiger Konferenzen verzögert.

8. Der Bundesrat unterstützt diese Bemühungen stark. Die Schweiz hat die Situation in der Ukraine am 2. März 2022 zusammen mit 38 weiteren Staaten zur Untersuchung an den Internationalen Strafgerichtshof übermittelt. Ausserdem unterstützt die Schweiz im UNO Menschenrechtsrat die Einrichtung einer Untersuchungskommission zur Ukraine sowie die Aktivierung des Moskauer Mechanismus in der OSZE. Diese Mechanismen sollen unter anderem Beweise für Kriegsverbrechen sammeln und diese zuständigen nationalen und internationalen Rechenschaftsmechanismen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus unterstützt die Schweiz auch weiterhin die bereits seit 2014 bestehende United Nations Human Rights Monitoring Mission in Ukraine, die weiterhin vor Ort im Einsatz ist.

9. Zur Bekämpfung von Desinformation und Cyberangriffen stellt der Bundesrat insbesondere drei Massnahmen in den Vordergrund: Die Stärkung der Früherkennung, Lageverfolgung und aktive Behördenkommunikation. Für die Umsetzung dieser Massnahmen werden vor allem die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung und -beurteilung sowie das breitgefächerte Aussennetz der Schweiz genutzt. Auch befassen sich die Gremien der sicherheitspolitischen Führung auf Stufe Bund (Sicherheitsausschuss des Bundesrats, Kerngruppe Sicherheit) regelmässig mit dem Thema und unterbreiten bei Bedarf den Departementen oder dem Bundesrat Massnahmen gegen Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation. Die Kerngruppe Sicherheit beschafft dazu zusammen mit der Bundeskanzlei regelässig Informationen, um Einschätzungen zur möglichen Betroffenheit der Bundesverwaltung zu machen.

10. Der Bundesrat hat den Auftrag gegeben, zu prüfen, inwieweit die Verfahren rund um Sanktionen in Zukunft beschleunigt werden können.

Antwort des Bundesrates.