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22.3043 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Grünliberalen sind höchst besorgt über die Situation in der Ukraine. Der russische Angriff auf die hat weitreichende Folgen für die Demokratie und Sicherheit in der Ukraine, aber auch für ganz Europa. Wir verurteilen den durch nichts gerechtfertigten Angriff Russlands auf die Ukraine aufs Schärfste. Unsere Gedanken sind bei der ukrainischen Bevölkerung, der wir unsere Solidarität aussprechen.

Die Grünliberalen begrüssen die vollständige Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland durch die Schweiz. Die Schweiz muss Verantwortung übernehmen zur Verteidigung der liberalen Weltordnung. Wir wünschen uns zudem Leadership der Schweiz bei der Verteidigung der völkerrechtlichen Verträge.

Vor der aktuellen Ausgangslage bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt er die Auswirkungen des Krieges auf die weltpolitische Ordnung und die multilaterale Zusammenarbeit und welche Rolle nimmt die Schweiz darin ein?

2. Welche sicherheitspolitischen Risiken ergeben sich für die Schweiz in den momentan verfügbaren Szenarien und wie gedenkt er darauf zu reagieren?

3.Teilt der er die Meinung, dass die Schweiz auch in der Sicherheitspolitik die europäische Zusammenarbeit verstärken muss? Wenn ja, was ist geplant?

4. Wie plant er sich an den humanitären und migrationspolitischen Herausforderungen zu beteiligen und dabei die völkerrechtlichen Grundsätze einzuhalten?

5. Welches sind die wirtschaftlichen Folgen für die Schweiz und welche Antworten hat er auf die veränderte Ausgangslage?

6. Wie beurteilt er die Auswirkungen des Krieges auf die Energieversorgung der Schweiz? Sieht er diesbezüglich kurz-, mittel- und langfristig Massnahmen vor, und wenn ja, welche?

7. Wer ist im Bundesrat verantwortlich für die Früherkennung von herannahenden Krisensituationen und welche Instrumente werden dafür eingesetzt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Aggression Russlands gegen die Ukraine zeigt das grosse Tempo und die Ungewissheit von sicherheitspolitischen Entwicklungen und Bedrohungen, geprägt vom Verfolgen und Durchsetzen von machtpolitischen Interessen und vom Ringen um Einflusssphären. Dies hat der Bundesrat in seinem letzten Sicherheitspolitischen Bericht 2021 beschrieben. Souveränität, territoriale Integrität, Völkerrecht und Freiheit und Demokratie werden in Frage gestellt. Die westliche, transatlantische Wertegemeinschaft tritt geeint und solidarisch gegenüber Russland auf. Die Schweiz übernahm die Sanktionen der EU, was mit ihrem Status der Neutralität vereinbar ist. Sie unternimmt weiterhin Anstrengungen, ihre guten Dienste anzubieten und zu einer friedlichen Beilegung des bewaffneten Konflikts in der Ukraine beizutragen. Sie wird sich unter anderem im Rahmen der OSZE einbringen, wozu sie 2022 einen Aktionsplan vorgelegt hat - wobei sie sich des aktuell sehr beschränkten Handlungsspielraums der Organisation bewusst ist. Mittelfristig wird der Bundesrat die Auswirkungen des Krieges auf die weltpolitische Ordnung genau analysieren und Rückschlüsse für die Haltung und Rolle der Schweiz ziehen.

2. Der Bundesrat hat eine militärische Eskalation in dieser Region Europas für durchaus möglich gehalten, wie er in seinem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. November 2021 festgehalten hat. Der Bundesrat hielt weiter fest, dass ein schwerwiegender Krisenfall an der Nato-Ostgrenze zu einer grossen Herausforderung für Europa und zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Instabilitäten führen könnte, ebenso zu Ausfällen der Versorgungsketten sowie Migrationsbewegungen. Diese Lage trat schneller und brutaler ein als erwartet. Die sicherheitspolitischen Ziele und die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Instrumente tragen seit jeher der Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt Rechnung, zumal die Auswirkungen für die Schweiz und ihre Bevölkerung in einem solchen Fall gravierend wären. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates befasste sich seit dem Ausbruch des Konflikts mehrmals mit der Lage und ihren möglichen Auswirkungen auf die Schweiz; die Kerngruppe Sicherheit wurde mit einer fortlaufenden Risikoanalyse und Koordination der Massnahmen in verschiedenen Bereichen (u.a. Cyber, Wirtschaft, Energie, Migration) beauftragt.

3. Der Bundesrat hat in seinem Sicherheitspolitischen Bericht 2021 dargelegt, dass die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit ein wichtiger Bestandteil für die Bemühungen der Schweiz für Sicherheit und Stabilität ist. In Europa stehen die Partnerschaft für den Frieden (mit der Nato) und die Kooperation mit der EU im Vordergrund. Die bilaterale Kooperation konzentriert sich auf die Nachbarstaaten. Als konkrete Massnahmen für eine engere Zusammenarbeit mit der EU will die Schweiz die Chancen nutzen, die sich durch die Weiterentwicklung bzw. Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU ergeben. Dies schliesst bspw. militärische Kooperationen im Rahmen der permanenten strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) oder einen Ausbau des Schweizer Engagements im Rahmen von friedensfördernden Missionen der EU ein. Die aktuellen Ereignisse bestärken den Bundesrat in diesem Vorgehen.

4. Nach Ausbruch des russischen Militärangriffes auf die Ukraine hat das EDA (DEZA) unmittelbar reagiert und ein Hilfspaket im Umfang von 8 Millionen Schweizer Franken zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung geschnürt. Dieses Paket besteht aus Finanzbeiträgen an humanitäre Partnerorganisationen und Hilfsgütergüterlieferungen via Polen. Diese werden direkt vor Ort durch ein Soforteinsatzteam des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe koordiniert und an die entsprechenden Partnerorganisationen an der Grenze zur Ukraine übergeben. Für den Bundesrat stellt die Einhaltung von rechtsstaatlichen Normen und Menschenrechten, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention und des Non-Refoulement-Prinzips, die oberste Priorität dar. Die Schweiz erinnert die Erstaufnahmestaaten zudem daran, den Zugang zu Schutz für alle schutzsuchenden Personen aus der Ukraine zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht im Rahmen des Zweiten Schweizer Beitrags zum Rahmenkredit für Migration die Möglichkeit, über den Rapid Response Fund Projekte in EU-Mitgliedstaaten finanziell zu unterstützen. Ziel dieses Fonds ist es, bei Krisen im Zusammenhang mit Migrationsströmen rasch zu intervenieren. Schliesslich ist die Schweiz bereit, Expertinnen und Experten im Bereich des Migrations- und Grenzmanagements unter der Koordination von Frontex in die Nachbarstaaten der Ukraine zu entsenden, wenn diese Unterstützung anfordern.

5. Gesamtwirtschaftlich sollten die direkten Effekte auf die Schweiz begrenzt sein. Auf Russland und die Ukraine entfallen geringe Anteile des Schweizer Aussenhandels, der Direktinvestitionen und der Auslandforderungen des Bankensystems. Wichtiger könnten indirekte Auswirkungen des Konflikts sein: Steigende Energiepreise dämpfen die Kaufkraft der Haushalte; die grosse Unsicherheit erhöht den Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken. Grosse Auswirkungen wären bei einem ausgeprägten Konjunkturabschwung v.a. in Europa zu erwarten oder bei einer Verknappung von Energieträgern mit Produktionsausfällen bei wichtigen Handelspartnern. Die Schweizer Volkswirtschaft hat sich in den jüngsten Krisen jeweils als sehr robust erwiesen. Insbesondere auch die automatischen Stabilisatoren (u.a. die Arbeitslosenversicherung) waren in der Vergangenheit sehr effektiv im Abfedern von Konjunkturschwankungen und dürften es im weiteren Verlauf erneut sein, sofern ein Bedarf entsteht.

6. Der Bundesrat überwacht die Versorgungssituation laufend und schätzt die Lage ein. Dazu gehört auch, dass er sich auf mögliche Energiekrisen vorbereitet. Aus heutiger Sicht ist die Versorgungssicherheit von Strom und Gas für den laufenden Winter gegeben. Für die Versorgungssicherheit im Winter 2022/2023 hat der Bundesrat bereits Massnahmen ergriffen und weitere Arbeiten in Auftrag gegeben. Für die Stromversorgungssicherheit zieht der Bundesrat die Wasserkraftreserve vor. Um die Versorgung mit Gas sicherzustellen, wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweizer Gasbranche gemeinsam rasch zusätzliche Speicherkapazitäten im Ausland sowie Gas, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten beschaffen kann, ohne später kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Mittel- bis längerfristig muss die Schweiz von den fossilen Energien wegkommen. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047s) wird die Dekarbonisierung und Elektrifizierung und auch die Versorgungssicherheit der Schweiz weiter verstärkt. Einen Beitrag dazu leistet auch das neue CO2-Gesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist.

7. Gemäss Art. 6 des Nachrichtendienstgesetzes ist der Nachrichtendienst des Bundes für die Beurteilung der Bedrohungslage, einschliesslich sicherheitspolitisch bedeutsamer Vorgänge im Ausland, zuständig. Daneben ist jedes Departement mit der Früherkennung möglicher Krisen in seinen Zuständigkeitsbereichen betraut. Die BK unterstützt die Departemente und den Bundesrat bei dieser Aufgabe. Konkret liefert die Krisenfrüherkennung der Bundeskanzlei zur Vervollständigung der permanenten Risikoüberwachung durch das Risikomanagement Bund (RM Bund) eine Aussensicht und ein Lagebild des Krisenpotentials ausserhalb der Bundesverwaltung. Die Krisenfrüherkennung stützt sich auf die Auswertung von externen (Forschungsinstitute, Universitäten, internetbasierte Informationsdienste etc.) und internen Daten und Quellen sowie auf regelmässiges Medienmonitoring im In- und Ausland. In der aktuellen Krise stellt das EDA den zuständigen Kommissionen fortlaufend Informationen über die aktuelle Lage zur Verfügung.

Antwort des Bundesrates.

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