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22.3044 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Angesichts des Krieges in der Ukraine wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wichtigkeit einer eigenständigen schweizerischen Munitionsproduktion angesichts der Realität eines konventionellen Kriegs auf europäischem Boden im Jahr 2022?

2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Schweiz als neutrales und unabhängiges Land ihre Verteidigungsfähigkeit eigenständig zu garantieren hat?

3. Wie Beurteilt der Bundesrat aktuell und zukünftig die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Munition in Krisen- und insbesondere in Kriegszeiten?

4. Eine Auflage beim bisher geplanten Verkauf der RUAG Ammotec die Weiterführung des Standortes in Thun, BE. Für wie viele Jahre wäre der neue Eigentümer an diese Auflage gebunden und welche Konventionalstrafe ist bei einer Verletzung dieser Auflage vorgesehen?

5. Ist der Bundesrat bereit, den Verkauf der Ruag Ammotec angesichts des Krieges in der Ukraine zu sistieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Eine autonome Munitionsproduktion in der Schweiz ist schon bisher und auch in Zukunft nicht möglich. Gerade für Kleinkalibermunition gibt es verschiedene Lieferanten auf dem Weltmarkt und die Munition kann sicher gelagert werden. Eine autonome Munitionsherstellung ist aufgrund fehlender Rohstoffe in der Schweiz nicht realistisch. Der Krieg in der Ukraine ändert an dieser Situation nichts.

2. Die Schweiz hat als neutrales Land und ohne Anspruch auf militärische Unterstützung durch andere Staaten ein Interesse daran, ihre wehrtechnische Abhängigkeit vom Ausland zu reduzieren. Eine flächendeckende wehrtechnische Autarkie ist für die Schweiz jedoch nicht möglich. Deshalb unterstützt der Bund die Technologieentwicklung in strategisch wichtigen Kernbereichen von zivilen Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit spezifischen Kompetenzen, z.B. Kommunikationstechnologien oder Sensorik. Kleinkalibermunition und Handgranaten, wie sie die Armee von Ammotec bezieht, gehören nicht dazu. Das sind Massengüter ohne hochwertige Technologie, die bei verschiedenen Lieferanten im Ausland beschafft werden können. Durch Lagerhaltung kann hier die Versorgungssicherheit sogar verbessert werden.

3. Die Armee ist darauf vorbereitet, auch in ausserordentlichen Lagen genügend Munition zu haben. Da eine autonome Munitionsherstellung aufgrund fehlender Rohstoffe in der Schweiz nicht möglich ist, ist die Lagerhaltung die effizienteste und eine sichere Lösung, zumal Munition sicher gelagert werden kann.

4. Die Auflage zur Sicherung des Standorts Thun für mindestens fünf Jahre wird im Kaufvertrag festgehalten. Wenn vertragliche Pflichten verletzt werden, ist deren Erfüllung - allenfalls auch Schadenersatz - einklagbar. Die Verpflichtung wird zudem nicht nur gegenüber der RUAG International bestehen, sondern auch direkt gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft und kann entsprechend von dieser durchgesetzt werden.

5. Der Bundesrat hat wiederholt die Gründe für den Verkauf von Ammotec dargelegt, und das Parlament hat diese Haltung unterstützt, indem es insbesondere die Motion 19.3154 Salzmann, Kein Verkauf der Ruag Ammotec. Versorgungssicherheit gewährleisten, abgelehnt hat. Die Versorgungssicherheit steht dem Verkauf nicht entgegen. Der Bundesrat ist zudem überzeugt, dass es auch im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Firma und des Standorts Thun ist, Ammotec zu verkaufen. Der Bund ist kein geeigneter Eigentümer der Firma, weil er keine Auslandstandorte für die Produktion von Kriegsmaterial haben kann. Ammotec hat aber Produktionsstätten in verschiedenen europäischen Ländern und produziert nur einen kleinen Teil ihrer Munition in der Schweiz. Die Auslandstandorte sind unverzichtbar. Sie stellen unterschiedliche Komponenten her, sind Teil eines integrierten Produktionsprozesses und funktionieren im Verbund. Das Werk könnte in Thun als eine alleinstehende Firma nicht überleben.

Antwort des Bundesrates.

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