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22.3047 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Krieg in der Ukraine stellt eine Zäsur für die Sicherheitspolitik in Europa dar. Es stellen sich darum unmittelbar diverse Fragen zu den finanziellen und personellen Ressourcen sowie zur Einsatzbereitschaft der Armee. Hinzu kommen die weiteren möglichen Konsequenzen in anderen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft. Aufgrund der unmittelbaren Herausforderung für die Schweiz wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen dringlich zu beantworten:

1. Wie schätzt der Bundesrat die aktuelle sicherheitspolitische Lage ein?

2. Welche Schlussfolgerungen leitet der Bundesrat daraus für die schweizerische Sicherheitspolitik ab?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Verteidigungsausgaben substanziell zu erhöhen?

4. Unter welchen Umständen ist der Bundesrat gewillt, so rasch wie möglich die Aufstockung der Anzahl der Angehörigen der Armee zu vollziehen? Sieht der Bundesrat ebenfalls den Bedarf, mittelfristig den Soll-Bestand der Armee noch weiter zu erhöhen?

5. Gedenkt der Bundesrat, die Einsatzbereitschaft der Armee durch Übungen zur Mobilmachung zu überprüfen?

6. Was bedeutet der Konflikt für die Energieversorgungssicherheit der Schweiz (Brenn- & Treibstoffe, Strom etc.)?

7. Inwiefern ist mit grossen Migrationsströmen für die Schweiz zu rechnen? Wie weit sind die Kantone und Gemeinden für eine allfällige Aufnahme vorbereitet?

8. Wie schätzt der Bundesrat die Bedrohung im Cyber-Bereich im Kontext des Ukraine-Konflikts ein? Sind Aktivitäten gegen digitale Infrastrukturen in der Schweiz festzustellen? Welche Konsequenzen sind mit Blick auf die nationale Cyber-Strategie zu ziehen?

9. Mit welchen Folgen für die Schweizer Volkswirtschaft ist aufgrund der Sanktionen und der instabilen Lage in Europa zu rechnen?

10. In welchen anderen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft geht der Bundesrat von Konsequenzen für die Schweiz aus?

Stellungnahme des Bundesrates

1-5) Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands ist in seinem Ausmass und seiner Brutalität schockierend. Der Bundesrat hat eine militärische Eskalation in dieser Region Europas für durchaus möglich gehalten, wie er in seinem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. November 2021 festgehalten hat. Dieser weist darauf hin, dass Russland zunehmend konfrontativ auftritt und in Europa auch einen bewaffneten Konflikt provozieren könnte, zumal es anstrebt, im Westen Krieg gegen einen starken konventionellen Gegner führen zu können. Der Bundesrat hielt weiter fest, dass ein schwerwiegender Krisenfall an der Nato-Ostgrenze zu einer grossen Herausforderung für Europa und zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Instabilitäten führen könnte, ebenso zu Ausfällen der Versorgungsketten sowie Migrationsbewegungen. Weiter könne sich ein Konflikt zwischen der Nato und Russland auch aufgrund einer Eskalation an der europäischen Peripherie ergeben - mit denselben Konsequenzen. In einem eskalierenden Krisenfall in Europa könnte Russland an der Nato-Ostgrenze mit militärischen Mitteln Fakten schaffen. Die Herstellung des Status quo ante wäre dann nur mit einer weiteren Eskalation des Konflikts möglich. Diese Lage trat nun schneller und brutaler ein als erwartet.

Die sicherheitspolitischen Ziele und die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Instrumente tragen seit jeher der Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt Rechnung, zumal die Auswirkungen für die Schweiz und ihre Bevölkerung in einem solchen Fall gravierend wären. Der Kernauftrag der Armee ist und bleibt die Verteidigung, wie im Sicherheitspolitischen Bericht ebenfalls festgehalten wird. Die Fähigkeiten für diesen Auftrag werden laufend weiterentwickelt, insbesondere für die Luftverteidigung, die Bodentruppen und die Cyberfähigkeiten. In all diesen Bereichen bestehen konzeptionelle Grundlagen, und die Fähigkeits- und Beschaffungsplanung zur Modernisierung der Armee trägt der in den letzten Jahren markant verschlechterten Sicherheitslage Rechnung. Das trifft auch für die verstärkte Ausrichtung der Armee auf das Bedrohungsspektrum "hybrider" Konflikte zu, zumal diese den bewaffneten Konflikt einschliessen.

Aus Sicht des Bundesrates stimmen sowohl die Lageanalyse wie auch die Ziele, wie sie im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 stehen. Ebenso sind die Fundamente der schweizerischen Sicherheitspolitik, so zum Beispiel der Kerninhalt der Neutralität, die internationale Zusammenarbeit, der Einsatz für Demokratie, Völkerrecht und Rechtstaatlichkeit sowie das Milizsystem und die Dienstpflicht, durch den Krieg in der Ukraine nicht in Frage gestellt.

Dennoch ist es angezeigt, die Lehren aus dem russischen Angriff auf die Ukraine zu ziehen. Auf den Grundlagen der Sicherheitspolitik wird das VBS in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen eine Auswertung des Konflikts vornehmen und bis spätestens Ende Jahr einen separaten Bericht dazu vorlegen. Dieser wird sich mit den möglichen Erkenntnissen aus dem Krieg befassen und aufzeigen, inwiefern Justierungen in einzelnen Bereichen der Sicherheitspolitik nötig sind, um den Schutz und die Verteidigung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Bericht wird sich insbesondere mit der Armee befassen, einschliesslich deren Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft sowie personellen und finanziellen Ressourcen. Diese Arbeiten werden rasch, aber mit dem nötigen Abstand, Besonnenheit und Umsicht angegangen, damit allfällige Entscheide für Justierungen auf einer soliden Basis getroffen werden können.

6) Der Bundesrat überwacht die Versorgungssituation laufend und schätzt die Lage ein. Dazu gehört auch, dass er sich auf mögliche Energiekrisen vorbereitet. Ausheutiger Sicht ist die Versorgungssicherheit der Schweiz im laufenden Winter gegeben. Für die Versorgungssicherheit im Winter 2022/2023 hat der Bundesrat bereits Massnahmen ergriffen und weitere Arbeiten in Auftrag gegeben. Für die Stromversorgungssicherheit zieht der Bundesrat die Wasserkraftreserve vor. Um die Versorgung mit Gas sicherzustellen, hat der Bundesrat Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweizer Gasbranche rasch zusätzliche Speicherkapazitäten im Ausland sowie Gas, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten beschaffen kann, ohne später kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Mittel- bis längerfristig muss die Schweiz von den fossilen Energien wegkommen. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) wird die Dekarbonisierung und Elektrifizierung und auch die Versorgungssicherheit der Schweiz weiter verstärkt. Einen Beitrag dazu leistet auch das neue CO2-Gesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist.

7) Aufgrund des russischen Angriffs haben bereits gegen zwei Million Menschen die Ukraine in Richtung Schengen-Raum verlassen. Je nach Entwicklung könnte diese Zahl noch stark steigen. Der Bundesrat erwartet, dass zunehmend auch Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz Schutz suchen. Der Bundesrat befürwortet für schutzsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer die Anwendung des Schutzstatus S, der eine vorläufige unbürokratische Aufnahme ermöglicht, sofern die Kantone und weiteren Partner dies ebenfalls unterstützen. Diese Konsultation ist aktuell im Gange. Der Bundesrat wird danach definitiv über die Anwendung des Schutzstatus S entscheiden. Nach Erteilung des Schutzstatus erfolgt die Unterbringung in den Kantonen.

8) In der Schweiz wurde bislang keine Zunahme von Cyberangriffen und anderen Cybervorfällen festgestellt. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfolgen die Cyberlage aufmerksam und stehen in engem Austausch.

9) Gesamtwirtschaftlich sollten die direkten Effekte des Ukraine-Konflikts auf die Schweiz begrenzt sein. Auf Russland und die Ukraine entfallen geringe Anteile des Schweizer Aussenhandels, der Direktinvestitionen und der Auslandforderungen des Bankensystems. Wichtiger könnten indirekte Auswirkungen des Konflikts sein: Steigende Energiepreise dämpfen die Kaufkraft der Haushalte; die grosse Unsicherheit erhöht den Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken. Grosse Auswirkungen wären bei einem ausgeprägten Konjunkturabschwung v.a. in Europa zu erwarten oder bei einer Verknappung von Energieträgern mit Produktionsausfällen bei wichtigen Handelspartnern. Die Schweizer Volkswirtschaft hat sich in den jüngsten Krisen jeweils als sehr robust erwiesen. Insbesondere auch die automatischen Stabilisatoren (u.a. die Arbeitslosenversicherung) waren in der Vergangenheit sehr effektiv im Abfedern von Konjunkturschwankungen und dürften es im weiteren Verlauf erneut sein, sofern ein Bedarf entsteht.

10) Dies hängt entscheidend vom weiteren Verlauf und der Dauer des Konflikts ab. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine so weitreichenden Aussagen gemacht werden.

Antwort des Bundesrates.