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22.3062 · Interpellation · 2022-03-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Durch Medienberichte wurde bekannt, dass der Bund 15 Millionen Dosen "Covid-Impfstoffe" spenden möchte. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1. Was hat die Impfstoffbeschaffung gesamthaft gekostet?

2. Welchem Spendenbetrag entsprechen 15 Millionen Impfdosen?

3. Wird die Spende an Bedingungen geknüpft?

4. Gibt es weitere Einkäufe im Zusammenhang mit der Pandemie "Covid-19" welche überschüssig sind und nicht mehr gebraucht werden?

5. Mit welchem Wert wird das überschüssige Material beziffert?

6. Entstehen Entsorgungskosten beim überschüssigen Material und wie hoch sind diese?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für die vertraglichen Mengen 2020/2021 der Firmen Pfizer, Moderna, Janssen und AstraZeneca wurden Kosten in der Höhe von CHF 415.8 Millionen errechnet.

Für die vertraglichen Mengen 2022 der Firmen Pfizer, Moderna, Novavax, Janssen und AstraZeneca wurden Kosten in der Höhe von CHF 947.7 Millionen errechnet.

Die Beschaffung von SARS-CoV-2 Impfstoffen ist noch nicht abgeschlossen. In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat der Bundesrat die Beschaffungsstrategie für das Jahr 2023 beschlossen.

2. Die Preise pro Impfdosis der unterschiedlichen Herstellerfirmen variieren und sind gemäss den gültigen Beschaffungsverträgen vertraulich. Es können daher keine Angaben zum Gesamtspendenbetrag gemacht werden.

3. In der Schweiz nicht benötigte Impfdosen werden an andere Staaten gespendet, sollte ein Weiterverkauf nicht möglich sein. Die Schweiz engagiert sich für eine globale Lösung für eine gerechte Verteilung künftiger Covid-19-Impfstoffe. Impfstoffspenden erfolgen prioritär via die COVAX-Initiative. Die Zuteilung der gespendeten Impfdosen erfolgt gemäss einem breit abgestützten Allokationsmechanismus. Weder der Bund noch COVAX oder die Herstellerfirmen knüpfen die Impfstoffspenden dabei an pauschale Bedingungen.

4. und 5. Die durch den Bund beschafften wichtigen Medizingüter zur subsidiären Versorgung des zivilen Gesundheitswesens werden gemäss Vorgaben der Mindestbevorratungsmengen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gelagert, damit sie in Notfällen rasch zur Verfügung stehen. Sie sind folglich nicht überschüssig, sondern dienen der Notfallvorsorge. Per 17. März 2022 lagerten beim Bund folgende Bestände oberhalb der Mindestbevorratungsmengen: Rund 6.5 Millionen Stück Atemschutzmasken FFP2, rund 120 Millionen Stück Hygienemasken (Typ I, II, IIR), rund eine Millionen Stück Operationsschutzmäntel und -schutzkittel, rund 300'000 Stück Ganzkörperanzüge, rund 34 Millionen Stück Untersuchungshandschuhe, rund 84'000 Stück Schutzbrillen und 67 Beatmungsgeräte. Von den beschafften Arzneimitteln waren bis jetzt rund 3800 Packungen Narkotika und rund 600 Packungen Antiviralia überschüssig.

Der aktuelle Marktwert der durch den Bund subsidiär für die Versorgung des zivilen Gesundheitswesens derzeit eingelagerten wichtigen Medizingüter beläuft sich auf rund 25 Millionen Franken. Der derzeitige Marktwert der nicht verfallenen Testmaterialien liegt bei circa fünf Millionen Franken. Der Wert der verbleibenden 67 Beatmungsgeräte beläuft sich auf rund zwei Millionen Franken. Der Wert der überschüssigen Arzneimittel beträgt rund 800'000 Franken.

6. Der Bund verfolgt das Ziel, dass weder Impfstoffe, Arzneimittel noch andere Schutzmaterialien entsorgt werden müssen. Bisher wurden keine Schutzmaterialien vernichtet. Jedoch wurden 100 Packungen Arzneimittel vernichtet, da sie nicht mehr wirksam gegen die vorherrschende Virusvariante waren. So werden zum Beispiel Schutzmaterialien mittels Verkaufsaktionen von Mengen oberhalb der Mindestbevorratungsmengen dem Verbrauch zugeführt oder in Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe im Ausland eingesetzt. So wurden in den vergangenen Wochen und werden auch in Zukunft gewisse Güter für die Humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im Ukrainekonflikt eingesetzt.

Antwort des Bundesrates.

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