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22.3106 · Interpellation · 2022-03-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Forschung und Innovation sind Kernressourcen der Schweiz und tragen massgeblich zum Wohlergehen und zur Wirtschaftskraft unseres Landes bei. Aufgrund verschiedener Entwicklungen wird Forschung aber immer teurer. Ein wichtiger Treiber von steigenden Kosten ist u.a. der zunehmende Bedarf nach teuren Infrastrukturen, gerade auch im Zuge der wachsenden Nachfrage und Verfügbarkeit von "Big Data" und den Anforderungen von "Open Science" nach öffentlich zugänglichen Forschungspublikationen und -daten. Hinzu kommen bei den Hochschulen stark ansteigende Studierendenzahlen, die in einem System der forschungsbasierten Lehre wiederum den Bedarf nach wissenschaftlichem Personal erhöhen.

Für die Schweizer Hochschulen wird es zunehmend schwierig, ihre Forschungskosten zu decken. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bedeutung der kompetitiven Forschungsförderung in der Hochschulfinanzierung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, die Entwicklung der Beiträge des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) an die Hochschulen aber nicht mit dem Wachstum Schritt halten konnte.

Mit Blick auf die Vorbereitungen zur BFI-Botschaft 2025-2028 wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat dem BFI-Bereich im Vergleich zu den gesamten Bundesfinanzen bei? Von welchen Kreditwachstumsraten geht er für die nächste BFI-Periode aus?

2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweizer Hochschulen - sowohl mittels Grund- als auch kompetitiver Finanzierung - ihren Forschungs- und Lehrauftrag angesichts wachsender Studierendenzahlen gewährleisten können?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Budgets für den SNF und Innosuisse signifikant zu erhöhen?

4. Erwägt der Bundesrat eine Erhöhung der Overhead-Raten von SNF und Innosuisse, um eine bessere Deckung von indirekten Forschungskosten zu erreichen - im Sinne der Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrats?

5. Welches Kreditvolumen plant der Bundesrat für die Bundesbeiträge an Infrastrukturprojekte der kommenden Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen? Ist vorgesehen, dass diese Mittel im BFI-Bereich kompensiert werden müssen?

6. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass der Systemwandel zu Open Science - insbesondere die Nutzung, die Sicherung und die Bereitstellung von Forschungserzeugnissen - für die Forschungsakteure finanzierbar ist? Welche Rolle spielt der Bund?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Der Bundesrat misst dem BFI-Bereich eine hohe Priorität bei. Er hat die schnellstmögliche Assoziierung an das Horizon Paket als vorrangiges Ziel und ergreift sehr weitreichende Massnahmen als Reaktion auf die aktuelle Situation (1,2 Milliarden Franken für 2021/2022). Dies führt zu Ausgaben von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr, die bei einer Assoziierung zusätzlich zu einem allfälligen Pflichtbeitrag anfallen.

Über die finanziellen Eckwerte der BFI-Botschaft 2025-2028 und der anderen mehrjährigen Finanzbeschlüsse wird der Bundesrat voraussichtlich im Februar 2023 einen Entscheid treffen. Dabei wird er der Tatsache Rechnung tragen, dass die Lage der Bundesfinanzen angespannt ist: Zu den Folgen der Pandemie kommt die aktuelle geopolitische Lage hinzu.

2. Der Bund beteiligt sich gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) mit einem fixen Beitragssatz an den sogenannten Referenzkosten. Diese werden so bemessen, dass eine hohe Qualität von Lehre und Forschung sichergestellt ist. Die zu erwartenden Studierendenzahlen werden dabei berücksichtigt. Dem Bundesrat ist es aber wichtig festzuhalten, dass es in erster Linie Sache der Träger bleibt sicherzustellen, dass die Hochschulen ihren Auftrag erfüllen können.

4. Der Beitragshöchstsatz für Overheadbeiträge des Schweizerischen Nationalfonds SNF und der Innosuisse wird durch das Parlament in den massgeblichen Finanzierungsbeschlüssen festgelegt. In der BFI-Periode 2021-2024 beträgt der Höchstsatz 15 Prozent der bewilligten Projektbeiträge. Der Schweizerische Wissenschaftsrat SWR empfiehlt, 15-20 Prozent beizubehalten, um negative Anreize für die Einwerbung von Drittmitteln zu vermeiden. Es darf zudem erwartet werden, dass auch die Träger einen allenfalls verbleibenden Teil der Forschungskosten übernehmen.

5. Der geltend gemachte Finanzierungsbedarf für neue Forschungsinfrastrukturen wird gemäss dem Roadmap Prozess nach der wissenschaftlichen Evaluation durch den SNF voraussichtlich im Herbst 2022 bekannt sein. Die Gesuche werden vom SBFI im Rahmen der BFI-Prioritätensetzung beurteilt. Der Bundesrat wird die Mittel für die Umsetzung der Roadmap dem Parlament wie üblich mit den Finanzierungsbeschlüssen der BFI-Botschaft unterbreiten.

6. Im Auftrag des Bundes haben swissuniversities, die ETH und der SNF in 2021 eine nationale Strategie "Open Research Data" und einen zugehörigen Aktionsplan erarbeitet. Der Bund fördert in der Periode 2021-2024 "Open Science" über projektgebundene Beiträge nach HFKG. Der SNF hat sich dem Ziel verpflichtet, die mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung mit seinen Instrumenten möglichst gut öffentlich und gebührenfrei zugänglich zu machen. Die Hochschulen (kantonale Hochschulen und der ETH-Bereich) wie auch der SNF sind beauftragt, in ihren strategischen Planungen 2025-2028 geeignete und effektive Massnahmen für die Umsetzung der Strategie Open Research Data zu definieren. Ein Beitrag des Bundes wird im Rahmen seiner Zuständigkeit in der BFI-Gesamtplanung geprüft.

Antwort des Bundesrates.