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22.3126 · Interpellation · 2022-03-15

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Während der Übergangsperiode 2028-2030 werden 30 Kampfflugzeuge F/A-18 und 20 Kampfflugzeuge F-5 Tiger ausser Dienst genommen und durch 36 Kampfflugzeuge F-35 ersetzt, davon 18 am Flugplatz Payerne.

a. Werden die Flugplätze von Payerne, Meiringen und Emmen während dieser Zeit als Standorte genügen?

b. Welche Investitionen werden auf diesen drei Flugplätzen und möglicherweise dem Ausweichflugplatz Sitten für die Nutzung durch die Kampfflugzeuge F-35 erforderlich sein? Welche Summen müssen in jeden Flugplatz investiert werden?

c. Sind zusätzliche Flugbewegungen über Sitten geplant?

d. Wie und von welchem Flugplatz aus wird die 24-Stunden-Überwachung gewährleistet?

e. Wie und von welchem Flugplatz aus werden die täglichen Flugübungen der Luftwaffe stattfinden? Werden diese Übungen beibehalten? Mit welchen Flugzeugen?

f. Wie und von welchem Flugplatz aus wird die Ausbildung der F-35-Pilotinnen und -Piloten durchgeführt werden?

g. Wie stark wird die Lärmbelastung aufgrund der Flugübungen mit Kampfflugzeugen der Modelle F/A-18 und F-35 (oder sogar nur mit Kampfflugzeugen F-35) zunehmen?

Gemäss der Grundsatzvereinbarung, die von der Stadt Sitten, dem Kanton Wallis und dem Bund unterzeichnet wurde, ist der Militärflugplatz Sitten bis 2031 ein Ausweichflugplatz.

h. Welchen Status wird der Aussenstandort Sitten ab 2031 erhalten, wenn die Vereinbarung ausläuft? Wird er wieder als Militärflugplatz angesehen werden?

i. Sind neue Verhandlungen mit den verschiedenen Parteien zur Verlängerung dieser Grundsatzvereinbarung vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates

a. Die drei Militärflugplätze werden ausreichen, um sowohl die operativen Bedürfnisse als auch die Anforderungen in Bezug auf die Ausbildung und das Training abzudecken.

b. Die Dimensionen und das Gewicht des F-35A sind ähnlich wie jene des F/A-18. Die Immobilieninfrastruktur kann folglich zu einem grossen Teil weitergenutzt werden. Anpassungen der Immobilien sind bei der Ausbildungsinfrastruktur, den technischen Installationen und den Sicherheitseinrichtungen notwendig. Die baulichen Massnahmen auf den Militärflugplätzen werden in der Armeebotschaft 2022 präzise beschrieben und erfordern einen Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken. Für den Flugplatz Sion sind keine Investitionen geplant.

c. Nein.

d. Die Einsätze für die laufende Überwachung des Luftraums werden wie bereits heute vom Militärflugplatz Payerne ausgeführt werden.

e. Der F-35A wird die F-5- und F/A-18-Flotten etappenweise ersetzen. Die Ausserdienststellung des F/A-18 ist am Ende der Einführungsphase des F-35A geplant. Die täglichen Bewegungen sowohl für den operativen Bedarf als auch für Ausbildung und Training werden gleichmässig auf die drei Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne verteilt.

f. Die Ausbildungsmittel werden auf dem Militärflugplatz Payerne zusammengefasst. Die Ausbildung der Pilotinnen und Piloten wird entsprechend hauptsächlich an diesem Standort erfolgen.

g. Zur Lärmbelastung des F-35A hat das VBS im Februar 2022 einen detaillierten Bericht veröffentlicht ("Neues Kampfflugzeug: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A"; 70104.pdf (admin.ch)). Beim Start ist der F-35A um 3 Dezibel(A) lauter als der F/A-18-Hornet. Dank der Ausstattung des F-35A-Modells und der Simulationsmöglichkeiten werden mit den F-35A 50 Prozent weniger lärmintensive Starts durchgeführt. Ausgehend vom heutigen Stationierungskonzept ergibt sich aufgrund der wesentlich tieferen Bewegungszahlen eine durchschnittlich gleichbleibende Jahreslärmbelastung gemäss Lärmschutz-Verordnung.

h./i. Die gemeinsame zivile und militärische Nutzung des Flugplatzes Sion ist in zwei Verträgen aus dem Jahr 1956 geregelt, die 2031 gleichzeitig mit der Konzession für den zivilen Betrieb auslaufen. In einem Zusatz wurde festgehalten, dass Sion militärisch weiterhin als Ausweichflugplatz genutzt wird. Diese Absicht besteht auch über 2031 hinaus. Zurzeit läuft ein Koordinationsprozess unter gemeinsamer Leitung des Bundesamts für Zivilluftfahrt und des Kantons Wallis, um für Sion ein Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt zu erarbeiten und eine Erneuerung der Konzession vorzubereiten. In diesem Rahmen wird auch eine neue vertragliche Basis zu erarbeiten sein, die der militärischen Nutzung als Ausweichflugplatz Rechnung trägt.

Antwort des Bundesrates.