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Kommunikationsfehler der Psychologieberufekommission. Negative Folgen für angehende Psychologinnen und Psychologen

22.3140 · Interpellation · 2022-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Psychologieberufekommission (PsyKo) hat 2018 beschlossen, dass auch für Schweizer Studierende, die in Italien ein Masterstudium in Psychologie absolvieren, danach aber in der Schweiz praktizieren wollen, der italienische Studienaufbau obligatorisch ist. Dies bedeutet, dass sie nicht nur das Staatsexamen ablegen müssen, sondern auch ein einjähriges unbezahltes Praktikum in Italien absolvieren müssen, was zu einer Verlängerung des Studiums um mehr als eineinhalb Jahre führt. Und damit zu Verdienstausfällen.

Die PsyKo hat diese Änderung den kantonalen Berufsberatungsstellen nicht richtig kommuniziert, sodass diese sich bei ihrer Beratung der Studierenden weiterhin auf die Praxis vor 2018 bezogen haben. So bemerkte man zum Beispiel im Tessin die Praxisänderung erst zwei Jahre später. Studierende, die sich während dieses Zeitraums an die kantonale Berufsberatungsstelle gewandt haben, haben falsche Informationen erhalten, auf deren Grundlage sie dann Entscheidungen in Bezug auf ihre Ausbildung gefällt haben, die anders ausgefallen wären, wenn sie die richtigen Informationen gehabt hätten.

Es sei darauf hingewiesen, dass der italienische Senat am 28. Oktober 2021 einen Gesetzesentwurf verabschiedet hat im Zusammenhang mit den italienischen Hochschulabschlüssen, die zur Berufsausübung berechtigen. Gegenwärtig gilt für das Recht zur Ausübung der Tätigkeit als Psychologin oder Psychologe eine Übergangsbestimmung. Es braucht eine Berufspraxis im Umfang von 1000 Stunden, eine mündliche Prüfung zu theoretischen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit dieser Berufspraxis und eine Prüfung zur Gesetzgebung und zu den Standesregeln in Italien. Diese praktische Berufserfahrung kann auch in einem anerkannten Universitätsspital im Ausland erlangt werden - auch wenn dazu einige bürokratische Hürden zu überwinden sind. Schweizer Studierende, die in einem Kanton wohnen, in denen es kein Universitätsspital gibt, müssen nach Italien umziehen, um sich diese Berufspraxis anzueignen. Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass sich das Schicksal derjenigen, die von den kantonalen Stellen falsch informiert wurden, nur wenig ändert.

Dass die Studierenden und ihre Familien nun die schwerwiegenden Folgen der kommunikativen Fehlleistung einer staatlichen Einrichtung ausbaden müssen, verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.

Darum frage ich den Bundesrat:

- Was gedenkt er zu unternehmen, um die Nachteile und die Kosten auszugleichen, die die Kommunikationsfehler seiner Stellen für Studierende verursacht haben, die schlecht beraten ihre Ausbildung zwischen 2018 und 2020 begonnen haben?

Stellungnahme des Bundesrates

Seit Inkraftsetzung des Bundesgesetzes vom 18. März 2011 über die Psychologieberufe (PsyG; SR 935.81) entscheidet die Psychologieberufekommission (PsyKo) über die Anerkennung ausländischer Aus- und Weiterbildungsabschlüsse. Die PsyKo handelt als ausserparlamentarische Kommission weisungsungebunden. Allfällige Praxisänderungen liegen in der alleinigen Kompetenz der PsyKo. Seiteiner Anpassung der Anerkennungspraxis im Jahr 2018 verlangt sie von allen Gesuchstellenden den Nachweis über die Zulassung zur Berufsausübung, sofern diese im Ausstellungsstaat des Diploms geregelt ist.

Voraussetzung zur Ausübung des Berufs der Psychologin / des Psychologen in Italien ist das Erlangen des Staatsexamens (esame di stato). Damit dieses erworben werden konnte, musste nach Abschluss des Masterstudiengangs ein einjähriges Praktikum absolviert werden. Gestützt auf eine Gesetzesänderung vom 28. Oktober 2021 hat Italien das einjährige Praktikum mittlerweile direkt in das Studium integriert. Das Staatsexamen (esame di stato) ist damit im Masterabschluss inbegriffen. Für Masterabschlüsse, die unmittelbar vor der Gesetzesänderung begonnen wurden, wurden Übergangsbestimmungen zur Erlangung des Staatsexamens (esame di stato) definiert.

Infolge dieser Änderung hat die PsyKo mit Entscheid vom 6. Dezember 2021 beschlossen, ihre Anerkennungspraxis anzupassen. Für die Anerkennung von allen zwischen 2018 und 2021 erworbenen Hochschulabschlüssen in Psychologie aus Italien reicht der Abschluss eines Masterstudiums, es wird kein Staatsexamen (esame di stato) verlangt. Von dieser Änderung profitieren auch die Abschlüsse, die unter die Übergangsbestimmungen fallen. Die Praxisänderung der PsyKo vom Dezember 2021 wurde den beiden für die Gesundheit und die Schul- und Berufsberatung zuständigen Tessiner Ämtern (Ufficio di sanità und Ufficio dell'orientamento scolastico e Professionale) am 7. Februar 2022 schriftlich kommuniziert.

Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass Änderungen der Praxis durch die PsyKo grundsätzlich transparent, sachlich und rechtzeitig veröffentlicht und die davon betroffenen Stellen und Institutionen aktiv informiert werden müssen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Studierende, welche von den kantonalen Stellen offenbar nicht über die aktuell geltende Regelung informiert wurden, verunsichert sind und sich in einer herausfordernden Situation befinden. Studierende aus dem Tessin, die das Psychologiestudium zwischen 2018 und 2020 in Italien begonnen haben, werden jedoch mehrheitlich nach dem neuen System abschliessen und müssen daher - wie oben dargelegt - kein nachgelagertes Praktikum mehr absolvieren, um das Staatsexamen (esame di stato) zu erlangen. Wie ebenfalls aufgezeigt, werden die Abschlüsse, die unter die Übergangsbestimmungen fallen, auch ohne Nachweis eines bestandenen Staatsexamens (esame di stato) geprüft.

Antwort des Bundesrates.