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22.3160 · Interpellation · 2022-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Angriff Russlands auf das Kernkraftwerk Saporischschja in der Nacht auf Freitag, den 4. März 2022, hat uns daran erinnert, dass die zivile Kernenergie insbesondere in Kriegszeiten eine Bedrohung für die Menschheit darstellt. Die Angriffe auf dieses Kraftwerk waren genau durchdacht; sie zielten bewusst auf die Laborgebäude und Freileitungen ab. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) warnt regelmässig vor der ernsthaften Gefahr solcher Angriffe. Diese neue Bedrohung erfordert gezielte Massnahmen.

Angesichts dieser Situation wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen hinsichtlich des Risikos der zivilen Kernenergie zu beantworten:

1. Wie schätzt der Bundesrat die Bedrohung eines nuklearen Unfalls (Explosion eines Reaktors, Austritt von Radioaktivität) im Fall eines bewaffneten Konflikts in Europa oder anderswo ein?

2. Welche Risiken bestehen für die Kernreaktoren in der Schweiz, die noch in Betrieb sind, bei einem bewaffneten Konflikt in Europa? Welche Schutzmassnahmen wurden eingeführt?

3. Was unternimmt der Bundesrat, um die Sicherheit der Bevölkerung angesichts dieser internationalen atomaren Bedrohung zu gewährleisten? Wie arbeitet der Bundesrat in dieser Angelegenheit mit den anderen europäischen Ländern zusammen?

4. Wie setzt sich der Bundesrat gegenüber der IAEO für eine unabhängige Aufsicht der nuklearen Sicherheit bei bewaffneten Kämpfen ein?

5. Wie informiert der Bundesrat transparent und proaktiv über diese Risiken und deren Entwicklung für die Bevölkerung der Schweiz?

Begründung

Der russische Krieg in der Ukraine hat im Zusammenhang mit den Risiken der zivilen Kernkraft Ängste geweckt. Im Hinblick auf einen Nuklearunfall durch die Angriffe ist die Nachfrage nach Jodtabletten deutlich gestiegen. Das ist ein Zeichen dieser wachsenden Sorge.

Ausserdem gibt es immer mehr Informationsquellen und die quantitativen Angaben rund um das Thema der nuklearen Sicherheit, insbesondere zu den Höchstwerten der Strahlungsbelastung im Kernkraftwerk Tschernobyl, sind umstritten und variieren in den Medien. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Bundesrat die Daten kommuniziert, auf denen er seine Analysen gründet, und dass er sich bei der AIEO direkt für eine unabhängige und neutrale Aufsicht über alle ukrainischen Kernkraftwerke einsetzt. Zudem hat das staatliche Nuklearinspektorat der Ukraine (SNRIU) die Hilfe der IAEO beantragt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz ist durch eine ständige Vertretung bei der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) im engen Austausch mit der Organisation und partizipiert dadurch an den wichtigsten Informationen, welche für die Gefahrenbeurteilung massgebend sind. Als Kontaktpunkt für das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (SR 0.732.321.1) ist die Nationale Alarmzentrale (NAZ) die Anlaufstelle des Bundes für Alarmmeldungen und Informationen der Europäischen Union (EU) und der IAEO. Die Schweiz hat eine Resolution der IAEO vom 3. März 2022 unterstützt, mit der die Russische Föderation aufgefordert wird, alle Handlungen gegen kerntechnische Anlagen in der Ukraine unverzüglich einzustellen.

2. Schweizer Kernkraftwerke (KKW) verfügen insbesondere aufgrund ihrer robusten Reaktorgebäude und der gebunkerten Notstandsysteme über einen guten Schutz gegenüber externen Einwirkungen.

Die KKW sind jedoch nur bedingt gegen kriegerische Ereignisse geschützt und nicht gegen schwere militärische Mittel ausgelegt.

3. Es bestehen vielfältige Vorbereitungen für den Fall eines KKW-Unfalls im Ausland, der Auswirkungen bis in die Schweiz haben könnte. Dazu gehören verschiedene Notfallpläne und Schutzkonzepte, die eine rasche Reaktion und an die jeweilige Situation angepasste Massnahmen beinhalten. Ebenfalls dienen die internationalen Abkommen, insbesondere das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (SR 0.732.321.1) mit der IAEO, dazu, rasche Informationen über ein Ereignis zu erhalten und koordinierte Massnahmen zu ergreifen. Hierzu besteht auch ein enger Austausch mit den Nachbarstaaten und mit der EU.

Die Anordnung von raschen Verhaltensanweisungen ist im Anhang 2 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz vom 11. November 2020 (SR 520.12) geregelt. Das Ziel der Sofortmassnahmen ist es, das gesundheitliche Risiko der Bevölkerung zu minimieren.

4. Die Schweiz ist derzeit Mitglied des Gouverneursrates der IAEO, dem eine besondere Führungsrolle zukommt. Die Schweiz setzt sich in der Generalkonferenz und im Gouverneursrat der IAEO sowie in bilateralen Kontakten mit dem Generaldirektor und dem Führungspersonal der IAEO dafür ein, dass die IAEO ihr Mandat in einer unabhängigen, unparteiischen und professionellen Art und Weise ausführen kann. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine unterstützt die Schweiz die laufenden Bemühungen des Generaldirektors der IAEO, eine Vereinbarung mit der Russischen Föderation und der Ukraine auszuhandeln, um die Sicherheit der nuklearen Anlagen in der Ukraine zu gewährleisten. Die Schweiz prüft derzeit auch einen konkreten finanziellen und technischen Beitrag an die gestützt auf diese Vereinbarung zu tätigenden Arbeiten der IAEO.

5. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen. Das ENSI informiert über Sicherheitsfragen und auch Risiken der Schweizer Kernanlagen.

Antwort des Bundesrates.