22.3175 · Postulat · 2022-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht:
- aufzuzeigen, wie es dazu kam, dass statt die formell-konstituierte und vom Bundesrat gewählte eidgenössische Pandemiekommission die "Swiss National COVID-19 Science Task Force" als das beratende Gremium für das Management der Pandemie eingesetzt wurde.
- zu erläutern, anhand welcher Kriterien ein Departement entscheiden kann, eine vom Bundesrat gewählte ausserparlamentarische Kommission durch eine allein durch das Departements-Generalsekretariat beauftragte Gruppe zu ersetzen.
- zu erklären, welche Konsequenzen für die Governance aus dem Unterschied zwischen einer ausserparlamentarischen Kommission und einer nicht-formalisierten Gruppe ergeben. Die vom Bundesrat gewählte ausserparlamentarischen Kommission ist legal und demokratisch legitimiert. Zudem wird sie vom Bundesrat als Exekutive des Landes kontrolliert und beaufsichtigt. Die Task Force war hingegen nur vom Departements-Generalsekretariat beauftragt. Damit war sie lediglich der Verwaltung eines Departements unterstellt. Zudem konstituierte sie sich weitgehend selbst, also ohne demokratische Legitimation, ohne Einbezug von Diversität und ohne Involvierung der Sektoren Wirtschaft oder Gesellschaft.
- darzulegen, welche Konsequenzen die eigenständige Kommunikationsführung der Task Force hatte und wie sie für ihre zahlreichen Falschaussagen zur Rechenschaft gezogen wird.
- aufzuzeigen, welche Massnahmen er ergreifen wird, um die Nicht-Einhaltung des Mandates seitens des Task Force zu adressieren.
- vorzuschlagen, wie der Prozess der Einbindung externer Experten und Gremien in künftigen Krisenzeiten geordnet, legal und legitimiert erfolgen müsste.
Begründung
Es der Zeit die Lehren aus der Pandemiebewältigung zu ziehen. Bereits letzten Frühling haben verschiedene nichtstaatliche Organisationen die Politik des Bundesrates während der Pandemie evaluiert. Es wurde eine einseitige Ausrichtung mit Fokus allein auf die Gesundheitspolitik. Wichtige Faktoren wie die Wirtschafts- und Finanzpolitik oder das Soziale wurden nicht miteinbezogen.
Eine fragwürdige Rolle spielte die "Swiss National COVID-19 Science Task Force". Dieses demokratisch nicht legitimierte Gremium gab an, "die Wissenschaft" zu vertreten. In Wirklichkeit handelte es sich aber um eine weitgehend selbst konstituierte Gruppe, welche eigene Ideen in die Bundesverwaltung und beim Bundesrat direkt deponierte. Oft nutzte diese Gruppe auch die Medien, um in eigener Sache zu lobbyieren.
Dieses Postulat verlangt eine Aufarbeitung der Leistungen der Task Force. Vor allem legt sie Wert auf die Legalität und die Legitimität der Berufung und Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen. Das Ziel ist, die Rolle der ausserparlamentarischen Kommissionen im Verhältnis zu ad-hoc-Beratungsgremien sauber abzuklären und einen genormten Prozess für die Beauftragung, Zusammenarbeit, Kontrolle und Beaufsichtigung von solchen ad-hoc-Gremien zu etablieren. Ebenso ist ein Ziel des Postulates sicherzustellen, dass Beratungsgremien weder Interessensvertretung noch Politik machen, sondern sich auf die Entwicklung von Ansätzen und auf die Beratung konzentrieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) sind Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen (z.B. Gemeindeverband, Pflegeverband etc.) vertreten, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse für die Pandemievorbereitung über alle Staatsebenen einbringen können. Die Bereitstellung der neusten - für die Krisenbewältigung wichtigen - wissenschaftlichen Erkenntnisse konnte die EKP hingegen sowohl aus fachlicher als auch personeller Sicht nicht im notwendigen Ausmass gewährleisten. Zum einen kann die EKP die Breite des erforderlichen Know-Hows nicht vollumfänglich abdecken. Zum anderen fehlten die Ressourcen, da die Mitglieder in ihren jeweiligen beruflichen Rollen stark gefordert waren.
Aus diesem Grunde wurde im Frühjahr 2020 die Swiss National COVID-19 Science Task Force (SN-STF) ins Leben gerufen. Die Gruppe von 70 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen wie beispielsweise Epidemiologie, Immunologie, Medizin, Psychiatrie und Ökonomie wurde vom Bundesrat einberufen und hat sich daraufhin selber konstituiert. Die SN-STF hat dem Bundesrat und der Verwaltung unentgeltlich die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse rund um Covid-19 zusammengestellt und damit einen wichtigen Beitrag geleistet, dass der Bundesrat bei der Entscheidfindung auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse abstützen konnte. Um die Zusammenarbeit zu formalisieren, wurde mit den verschiedenen Forschungsinstitutionen, an welchen die Forschenden tätig sind, per 1. April 2020 ein erstes Mandat abgeschlossen, welches beim Eintritt in die besondere Lage im Juli 2020 erneuert wurde. Dieses Mandat wurde von BAG, GS-EDI und SBFI gemeinsam unterzeichnet.
Bereits im Jahre 2020 haben verschiedene Organisationen, wie beispielsweise die Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) oder die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) und der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR), Untersuchungen und Evaluationen über den Einbezug der Wissenschaft durchgeführt. Erste Resultate liegen teilweise bereits vor, so zum Beispiel zur Analyse von a+. Diese werden in die laufenden Evaluationen der Bundeskanzlei zur Pandemiebewältigung einfliessen und es am Ende erlauben, Schlüsse zu ziehen, in welcher Form die Wissenschaft in zukünftigen Pandemien einzubeziehen ist. Zusätzlich werden Ausrichtung und Aufgaben der EKP im Rahmen der Pandemievorbereitung sowie der Überarbeitung des Pandemieplans überprüft und, wo nötig, angepasst.
Die vorhandenen Strukturen und Prozesse werden im Rahmen der Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie analysiert und auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Koordination und der Zusammenarbeit zwischen Bund und SN-STF gemäss dem bereits überwiesenen Postulat 20.3280 Michel "Wissenschaftliches Potenzial für Krisenzeiten nutzen". Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für die Erarbeitung eines zusätzlichen Berichts.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.