Lexipedia

22.3196 · Postulat · 2022-03-17

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um die Ausstellung von Gefälligkeitszeugnissen durch Ärztinnen und Ärzte wirksam zu bekämpfen. Der Bericht soll auch eine Statistik der nachgewiesenen Betrugsfälle enthalten, die namentlich auf einer Umfrage bei den Arbeitgebern beruhen soll.

Begründung

Das Obligationenrecht garantiert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung und den Schutz vor Kündigung, und zwar für einen Zeitraum, der sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses bemisst.

Dieser Schutz ist unbestritten, aber es kommt leider immer wieder zu Fällen, bei denen Betrugsverdacht besteht und den Arbeitgebern Gefälligkeitszeugnisse abgegeben werden. In der Theorie gibt es zwar Klagemöglichkeiten, doch sind diese in der Umsetzung komplex und führen selten zu Sanktionen.

Es gäbe aber schon Instrumente zur Bekämpfung von Betrugsfällen. So haben einige Kantone analog zum Mietrecht offizielle Formulare für Arztzeugnisse eingeführt, in denen den Gesundheitsfachpersonen die Rechte und Pflichten der Ärztinnen und Ärzte in Erinnerung gerufen werden. Weitere Massnahmen könnten in Betracht gezogen werden, insbesondere in Bezug auf rückwirkend ausgestellte Arztzeugnisse und Zeugnisse, die ohne ärztliche Konsultation ausgestellt werden.

Eine bessere Kommunikation zwischen Arzt-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite würde zudem die Genesung von kranken oder verunfallten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess begünstigen. Dies trägt zur Verringerung der Arbeitsausfälle und damit zur Senkung der Gesundheitskosten bei.

Der Bundesrat wird zudem beauftragt, die Wirksamkeit der bereits ergriffenen Massnahmen zu untersuchen und die Statistiken zu den festgestellten Betrugsfällen zu analysieren. Diese Statistiken sollen unter anderem auf einer Erhebung bei den Arbeitgebern beruhen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesamt für Gesundheit BAG liegen keine Daten über nachgewiesene Betrugsfälle im Zusammenhang mit ärztlichen Zeugnissen vor. Da diese hauptsächlich durch regionale oder kantonale Gerichte geahndet werden, kann eine entsprechende Statistik nicht durch das BAG erstellt werden.

Der Bundesrat ist allerdings bereit, eine Wirkungsanalyse für vereinzelt bereits bestehende Massnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen durchführen zu lassen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.