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22.3200 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit 2009 wird an Windenergieanlagen (WEA) die Kostendeckende Einspeisevergütung ausbezahlt. lm Zusammenhang mit dem Einspeisevergütungssystem EVS bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele der rund 420 WEA auf der Liste der Anlagen mit positivem EVS-Entscheid profitieren von einer fixen Abnahmegarantie (z. B. 21.5 Rp. pro kWh über 20 Jahre), wie viele von einer variablen Vergütung (5 Jahre 23 Rp., danach 10 Jahre 13 oder 23 Rp. pro kWh)?

2. Wie viele Mittel würden die WEA, die auf der EVS-Warteliste stehen, und die WEA, die bereits über einen positiven EVS-Entscheid verfügen, in den 15 bis 20 Jahren ihrer Betriebsdauer ungefähr total in Anspruch nehmen?

3. Sind bereits Gross-WEA seit über 5 Jahren in Betrieb, welche von der variablen Vergütung profitieren, und ist die Vergütung bei diesen Anlagen nach fünf Jahren gesenkt oder eine Absenkung in Aussicht gestellt worden?

4. Sind die Mittel für die rund 420 WEA mit einem positiven EVS-Entscheid im EVS-Fördertopf blockiert?

5.Wenn die 420 WEA mit einem positiven EVS-Entscheid realisiert würden, müssten dann bei anderen Technologien (z. B. Solar, Wasser) Kürzungen vorgenommen oder könnten weniger Projekte als bisher

6. Sollten deutlich weniger als die 420 WEA mit einem positiven EVS-Entscheid realisiert werden, würden dann mehr Mittel für andere Technologien zur Verfügung stehen?

7. Stellen das BFE oder SwissGrid für in Betrieb gegangene WEA, für WEA mit positivem EVS-Entscheid und für die WEA auf der Warteliste die Unterlagen im Zusammenhang mit prognostiziertem Ertrag, bereits produziertem Ertrag und Referenzertrag zur Verfügung, damit man sich ein Bild machen kann, wie viel Vergütung ein Betreiber von Windkraftanlagen erhält?

8. Wie viele finanzielle Mittel könnten eingespart werden, wenn alle WEA auf der Warteliste eine

Einmalvergütung über 60 Prozent der Investitionskosten erhielten statt die beantragte Einspeisevergütung, und um welche Beträge ginge es, wenn auch die WEA mit positivem EVS-Entscheid eine solche Einmalvergütung erhielten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Windenergieanlagen (WEA) auf der Liste der Anlagen mit positivem Entscheid im Rahmen des Einspeisevergütungssystems (EVS) sind noch nicht realisiert worden. Da die Abstufung der Vergütung erst erfolgen kann, nachdem die Anlagen fünf Jahre in Betrieb waren, kann der Bundesrat die Frage 1 nicht beantworten.

2. Eine Abschätzung zur gesamten Vergütungssumme vor Ablauf der Vergütungsdauer kann abschliessend nicht vorgenommen werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist (effektive Vergütungssätze, Produktion, Marktpreis). Folglich müssen für diese Abschätzung Annahmen getroffen werden. Entsprechende Berechnungen ergeben für alle Windenergieanlagen mit positivem EVS-Bescheid eine theoretische Vergütungssumme über die gesamte Vergütungsdauer von ca. 4.3 Mia. Franken. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass nur ein Teil dieser Anlagen realisiert wird.

3. Aktuell wurden bereits die Vergütungssätze von 22 WEA abgesenkt. Weitere werden in den kommenden Jahren folgen.

4., 5. und 6. Der Bundesrat ging bereits bei der Vergabe von neuen EVS-Zusicherungen für WEA davon aus, dass nicht alle Anlagen realisiert werden können. Folglich wurden nur diejenigen finanziellen Mittel reserviert gemäss der angenommenen Realisierungswahrscheinlichkeit. Es konnten bereits seit 2019 keine neuen WEA-Projekte mehr in die Einspeisevergütung aufgenommen werden. Würden alle Windenergieanlagen mit einem positiven EVS-Entscheid realisiert, so müssten evtl. Kürzungen bei anderen Förderinstrumenten des Netzzuschlagsfonds vorgenommen werden.

7. Das Bundesamt für Energie (BFE) publiziert jährlich eine Liste aller Bezüger der Einspeisevergütung (www.bfe.admin.ch > News und Medien > Publikationen > Suchbegriff: KEV-Bezüger). Aus dieser Liste kann die Vergütung pro Anlage und Jahr entnommen werden.

8. Die EVS-Warteliste wird nicht weiter abgebaut und die Anlagen auf der Warteliste haben keinen Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Es könnten deshalb keine Gelder eingespart werden. Zudem sind dem Bundesrat die Investitionskosten der einzelnen Projekte nicht bekannt, weshalb die voraussichtliche Höhe der Investitionsbeiträge nicht exakt ermittelt werden kann.

Antwort des Bundesrates.