22.3202 · Motion · 2022-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, damit der Bund befristet auf zwei Jahre auf jenen Teil der Mineralölsteuer auf Treibstoff verzichtet, der in die allgemeine Bundeskasse fliesst.
Begründung
Die Benzin- und Dieselpreise sind innerhalb kürzester Zeit stark angestiegen. Dies belastet neben dem mittelständischen Normalbürger das gesamte Gewerbe, im Speziellen die Schweizer Transportunternehmen. Die Mehrkosten tragen schlussendlich die Kunden und Konsumenten. Weiter führen die hohen Preise dazu, dass sich insbesondere ältere Menschen und solche, die zwingend auf ein Auto angewiesen sind keine Mobilität mehr leisten können. Sollte die Energiekrise über längere Zeit andauern, ist mit gravierenden Folgen für die soziale Wohlfahrt sowie für die Wirtschaft und das Gewerbe zu rechnen. Um den Mittelstand und das Gewerbe in der gegebenen, ausserordentlichen Lage zu entlasten, verzichtet der Bund befristet auf zwei Jahre auf jenen Teil der Mineralölsteuer auf Treibstoff, der in die allgemeine Bundeskasse fliesst.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise hat sich bis zuletzt fortgesetzt. Allerdings belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Für die Schweizer Volkswirtschaft dürften hauptsächlich indirekte Auswirkungen des Konflikts von Bedeutung sein. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. In den ersten Wochen seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat sich der Schweizer Franken nominal tendenziell aufgewertet, v. a. gegenüber dem Euro. Dies trägt aktuell dazu bei, den importierten Teuerungsdruck im Inland zu begrenzen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 eine Teuerungsrate von 1,9 Prozent (Prognose von Dezember 2021: 1,1 %) mit entsprechenden dämpfenden Effekten auf die Entwicklung des privaten Konsums.
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen, allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Es wurde vor diesem Hintergrund eine interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD gebildet. So werden laufend Grundlagen erarbeitet und mögliche Handlungsfelder des Bundes mit Blick auf allfällige Massnahmen und deren Finanzierung sowie deren Konsequenzen geprüft.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.