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22.3208 · Interpellation · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wie ich den Medien entnehmen konnte, hat die Universität St. Gallen eine Studie durchgeführt, in welcher sie die Praxis des BAG im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung bei Neuaufnahmegesuchen und periodischen Überprüfungen von Medikamenten untersucht. Es ist zentral, dass Innovationen rasch zum Patienten gelangen. Die Realität zeigt, dass es teilweise Jahre dauert bis eine Therapie vergütet wird.

Bei der periodischen Überprüfung der Medikamente fehlt eine konsistente Handhabung, insbesondere beim therapeutischen Quervergleich. So werden gemäss der Antwort auf meine Interpellation 20.4606 mehr als 1/3 aller Arzneimittel mit einem ausgetauschten Vergleichspräparat verglichen, was gemäss Studie der Universität St. Gallen bei den betroffenen Firmen als willkürlich empfunden wird. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.

Aus der Studie geht hervor, dass die heutige Regulierung und Verwaltungspraxis versorgungs- und gesundheitspolitische Interessen unzureichend adressiert. Wichtig wäre eine ausgewogenere Ausübung der Verwaltungspraxis mit Blick auf Qualität, Versorgungssicherheit und Kostendämpfung. Aufgrund der einseitigen Priorisierung des Kostensenkungsziels fehlen Medikamente in der Schweiz. Die Verwaltungspraxis des BAG ist umfassend zu evaluieren und regelmässige Wirkungsanalysen sind durchzuführen. Diese sollten nicht nur die Gesundheitskosten sondern auch die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft abbilden. Dazu stellen sich die folgenden Fragen:

- Hat das BAG Kenntnis der zitierten Studie?

- Stimmt das BAG mit den Erkenntnissen der Studie überein und anerkennt es den Handlungsbedarf?

- Wie und wann hat das BAG vor, die ermittelten Handlungsfelder gemeinsam mit der Pharmaindustrie anzugehen?

- Wie will das BAG künftig den Zugang der Patientinnen und Patienten in der Schweiz zu medikamentösen Therapien verbessern?

- Wie will das BAG sicherstellen, dass die periodische Überprüfung konsistenter und effizienter abläuft?

- Wie will das BAG sicherstellen, dass die periodische Überprüfung nicht zu einer Reduktion der Arzneimittelvielfalt und dadurch zu Medikamentenengpässen führt?

- Wie will das BAG ganz konkret sicherstellen, dass die drei gesetzlichen Vorgaben Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Qualität künftig gleich gewichtet werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat Kenntnis der von der Vereinigung internationaler Pharmaunternehmen Schweiz vips in Auftrag gegebenen Befragung von 20 Pharmaunternehmen, die Beschwerden gegen Preissenkungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingelegt hatten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat an der Präsentation der Universität St. Gallen teilgenommen.

Die Umfrage ist auf Grund der Fokussierung auf beschwerdeführende Pharmaunternehmen wenig repräsentativ, gibt dem Bundesrat aber trotzdem wertvolle Hinweise. Gleichzeitig stellt der Bundesrat aber auch fest, dass Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht die Verwaltungspraxis des BAG in weiten Teilen stützen und Beschwerden eher selten gutheissen. Sofern angezeigt, passt das BAG unverzüglich seine Praxis an und kommuniziert dies den Pharmaunternehmen und deren Verbänden. Eine konsistente und effiziente Durchführung der Dreijahresüberprüfung mit Gleichbehandlung aller Pharmaunternehmen ist dem Bundesrat sehr wichtig.

Das BAG trifft sich regelmässig mit den Pharmaverbänden und weiteren Akteuren, um die spezifische Verwaltungspraxis und erforderliche Anpassungen bei Aufnahme und Überprüfung von Arzneimitteln gemeinsam zu besprechen. Weiterer Handlungsbedarf, um den in der Schweiz im internationalen Vergleich bereits überdurchschnittlich guten Zugang zur Vergütung von Arzneimitteln weiter zu verbessern, wurde vom Bundesrat erkannt. Sowohl bei der Aufnahme als auch bei der Überprüfung von Arzneimitteln wurden mit der Einführung von Preismodellen, jährlichen Rundschreiben zur Arzneimittelüberprüfung oder Ausnahmen von Preissenkungen für versorgungsrelevante Arzneimittel bereits effektive Massnahmen umgesetzt. Weitere wichtige Massnahmen werden noch im laufenden Jahr in Vernehmlassung gegeben resp. dem Parlament überwiesen. Dazu gehören die Verbesserung der Gleichbehandlung bei der Vergütung im Einzelfall nach Artikel 71a bis 71d der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und die Einführung eines "Early Dialogue" zwischen Pharmaunternehmen und dem BAG vor Gesuchseinreichung, der frühzeitige Datenaustausch mit Swissmedic, die Festigung der Umsetzung von Preismodellen und die Möglichkeit der differenzierten Prüfung der Aufnahmekriterien für kostengünstige, versorgungsrelevante Arzneimittel.

Bei der Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit durch das BAG wird ein möglichst rascher Zugang zur Vergütung von qualitativ hochstehenden Arzneimitteln berücksichtigt. Angesichts der in der Schweiz stark überdurchschnittlichen und stetig steigenden Arzneimittelausgaben berücksichtigt der Bundesrat jedoch auch den Aspekt der Kostengünstigkeit. Kann ein Arzneimittel nicht innert Kürze in die Spezialitätenliste aufgenommen werden, hängt dies in der Regel mit den hohen Preisforderungen der Pharmaindustrie zusammen. Es ist wichtig, dass das BAG im Dialog mit den Pharmaunternehmen einen wirtschaftlichen, finanzierbaren Preis festlegt. Dies ist leider vermehrt nicht mehr innert der vorgesehenen kurzen Frist möglich. Gleichwohl ist die Versorgung mit neu zugelassenen, lebenswichtigen Arzneimitteln in der Schweiz in der Regel sehr gut, auch da der Zugang zur Vergütung von Arzneimitteln auch im Einzelfall bereits vor Swissmedic-Zulassung möglich ist.

Antwort des Bundesrates.