Lexipedia

22.321 · Standesinitiative · 2022-09-22

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève), reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:

In Anbetracht

- der massiven Erhöhung der Krankenkassenprämien;

- der Verpflichtung der öffentlichen Hand, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu unterstützen;

- der enormen finanziellen Belastung für die Haushalte;

- der hohen Franchisen;

- des Verzichts auf Pflegeleistungen und Behandlungen, weil die Franchise nicht bezahlt werden kann;

- der Tatsache, dass die Krankenkassenprämien schneller steigen als die tatsächlichen Gesundheitskosten;

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, die Krankenkassenprämien an die Gesundheitskosten zu koppeln und festzulegen, dass der Prämienanstieg höchstens dem tatsächlichen Anstieg der Gesundheitskosten entsprechen darf.

Begründung

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Jahr 1996 sind die Krankenkassenprämien im Schnitt um 146 Prozent gestiegen, während die Gesamtkosten (Gesamtgesundheitsausgaben pro Kopf in Franken) um 82 Prozent gestiegen sind. Bei der Kostenentwicklung muss zwischen den Gesamtkosten und den prämienfinanzierten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unterschieden werden. Diese Entwicklungen hängen zwar zusammen, sind aber sehr unterschiedlich. Der Prämienanstieg ist höher als der Anstieg der Gesundheitskosten, weshalb er nicht allein auf diesen zurückzuführen ist. Der Anteil der OKP-Prämien an der Finanzierung des Gesundheitswesens ist zwischen 1996 und 2020 von 29,9 auf 37,9 Prozent gestiegen und der Anteil des Staates von 14,6 auf 21,8 Prozent. In Zukunft wird die Verlagerung von Behandlungen aus dem steuersubventionierten stationären in den prämienfinanzierten ambulanten Bereich dazu führen, dass der prämienfinanzierte Teil der Gesundheitsversorgung noch grösser wird. Die zunehmende Finanzierung über einkommensunabhängige Kopfprämien wird einkommensschwache Haushalte überproportional belasten. Damit gute politische Lösungen für ein sozialverträglich finanzierbares Gesundheitswesen gefunden werden können, muss daher zwingend das Finanzierungssystem als Ganzes betrachtet werden: Wer den Prämienanstieg dämpfen möchte, muss zuerst verhindern, dass die Prämienzahlenden einen immer grösseren Teil der Gesamtrechnung tragen. Eine vom Kanton Jura im September 2020 eingereichte Standesinitiative forderte, dass die Krankenversicherungen diejenigen Prämieneinnahmen, welche die Gesamtausgaben in einem Kanton übersteigen, zurückzahlen müssen. Diese Standesinitiative wurden von beiden Räten abgelehnt. Eine Koppelung der Prämien an den Kostenanstieg hätte den Vorteil, dass der Gesetzgeber gezwungen würde, eine Lösung für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und der stationären Leistungen (EFAS) zu finden. Zur Erinnerung: 2009 wurde auf Bundesebene verlangt, die Gesundheitskosten aus einer Hand zu finanzieren. Die entsprechende Initiative wurde vom Parlament allerdings schubladisiert. Durch die vorgeschlagene Koppelung wären die Politik und die Fachpersonen im Gesundheitswesen auch gezwungen, Lösungen für eine effektive Kostensenkung zu finden. Zahlreiche Studien zeigen, dass ein Drittel der Gesundheitskosten eingespart werden könnte (unnötige Untersuchungen und Operationen, Behandlungen ohne therapeutische Wirkung). Zudem kommt auf diese Weise auch das Thema der Reserven wieder auf den Tisch. Auch wenn viele Krankenversicherungen ihre Reserven abgebaut haben, liegen diese im Schnitt noch immer 50 Prozent über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Schliesslich würde die Koppelung auch dazu führen, dass die Versicherten nachvollziehen können, wieso die Prämien steigen. Heute ist es ein grosses Mysterium, wieso und wie die Prämienerhöhungen zustande kommen, was viel Interpretationsspielraum lässt und einem gesunden Zorn der Versicherten den Weg ebnet. Zu guter Letzt bietet eine Gegenüberstellung von tatsächlichen Kosten und Prämien die Möglichkeit für eine politische Diskussion über die Alterung der Bevölkerung, die Kosten neuer Behandlungen und die Bedeutung der Prävention (ein Stiefkind des Schweizer Gesundheitssystems).

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 18.12.2023

Keine Folge gegeben

Debatte im Nationalrat, 24.09.2024

Keine Folge gegeben

Versicherungsprämien an Gesundheitskosten koppeln | Lexipedia | Lexipedia