22.3220 · Postulat · 2022-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Möglichkeit einer Änderung der Reihenfolge der begünstigten Personen nach Artikel 2 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zu untersuchen. Namentlich geht es um die Möglichkeit, den überlebenden Ehegatten oder die überlebende Ehegattin als begünstigte Person bei der beruflichen Vorsorge oder der 3. Säule auszuschliessen, wenn die betroffenen Parteien dazu einwilligen.
Begründung
Artikel 2 BVV 3 hält die Reihenfolge der Begünstigten von Vorsorgeleistungen im Sinne des BVG für Versicherungsverträge sowohl der 2. als auch der 3. Säule fest. Gemäss dieser Bestimmung steht beim Tod des Vorsorgenehmers oder der Vorsorgenehmerin zwingend der überlebende Ehegatte oder die überlebende Ehegattin an erster Stelle. Abweichungen davon sind nicht zulässig.
Insbesondere in Patchworkfamilien kommt es nicht selten vor, dass die Eheleute beschliessen, gegenseitig auf jegliche Anwartschaften zu verzichten. Sie wollen damit verhindern, dass abhängig von der Abfolge ihres Ablebens die Vermögenswerte auf riskante Weise verwässert werden.
Mit ihrer relativ starren Reihenfolge der Begünstigten schliesst jedoch die BVV 3 von Gesetzes wegen für einen nicht unerheblichen Teil des Vermögens der Bürgerinnen und Bürger aus, dass Verfügungen von Todes wegen anwendbar sind, insbesondere darin enthaltene Bestimmungen, wonach die Eheleute einander von der Erbschaft ausschliessen.
Diese Regelung erscheint überholt und wird den heutigen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht. Mit diesem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, die Zweckmässigkeit einer Revision der Bestimmungen der BVV 3 zu prüfen, damit die Vorsorgenehmerinnen und Vorsorgenehmer bei der Nachlassregelung einen grösseren Spielraum erhalten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.