22.3293 · Interpellation · 2022-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 11. März 2022 hat die Schweiz entschieden, die humanitäre Hilfe in der Ukraine und der Region auf 80 Millionen Franken aufzustocken, um den aktuell etwa 12 Millionen Menschen, die auf Nothilfe angewiesen sind, zu helfen. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention und der Unterzeichnung der Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Humanitären Hilfe, ist die Schweiz verpflichtet, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt einzubeziehen. Verschiedene Quellen zeigen, dass Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet sind: Sie können oft nicht fliehen, da es an zugänglichen Transportmöglichkeiten mangelt. Gleichzeitig sind Schutzunterkünfte nicht zugänglich und die betroffenen Menschen haben keinen Zugang mehr zu Medikamenten. Wenn Menschen mit Behinderungen fliehen können, zeigt sich, dass die Registrierungszentren und Schutzunterkünfte in den Ankunftsländern nicht zugänglich sind. Die Beiträge der Schweiz teilen sich auf zu Gunsten der geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainer in den Nachbarländern wie auch für die Unterstützung der zurückgebliebenen Bevölkerung und gehen an die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, an UNO-Agenturen, an internationale und lokale NGOs sowie an Projekte, die von der DEZA in der Ukraine umgesetzt werden.
Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Inwiefern stellt der Bundesrat sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in den humanitären Projekten der DEZA in der Ukraine und Region einbezogen werden?
2. Inwiefern stellt der Bundesrat sicher, dass auch diejenigen Gelder, die an Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, an UNO-Agenturen, an internationale und lokale NGOs vergeben werden, Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren und zurücklassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit (IZA) ist der Schweiz ein grosses Anliegen. Die Grundlage dafür bildet die IZA-Strategie 2021-2024, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Ziel 10) sowie der Grundsatz "Niemanden zurücklassen" (leave no one behind). Mit der Unterzeichnung der "Charta für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe" im Jahr 2020 bestätigte die Schweiz ihren Willen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zur humanitären Hilfe zu erleichtern und ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Seit 2021 sensibilisiert die Schweiz ihr Personal und ihre NGO-Partner, die in der IZA tätig sind, auf die Bedeutung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Eines der grundlegenden Prinzipien der humanitären Hilfe ist die Unparteilichkeit: Hilfe und Schutz müssen in erster Linie die Verletzlichsten erreichen, und zwar unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Dies gilt für humanitäre Aktionen der Schweiz ebenso wie für solche ihrer Partnerorganisationen. Im Fall der Ukraine wurden Menschen, die mit einer Behinderung leben, von Beginn der Krise an als eine der am stärksten gefährdeten Gruppen identifiziert Aus diesem Grund ermittelt die von der UNO geleitete humanitäre Koordination die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, um sicherzustellen, dass diese Bevölkerungsgruppe bei der geleisteten Unterstützung vorrangig behandelt wird.
Viele der Nothilfespenden enthalten Materialien, die auch Menschen mit Behinderungen zugutekommen (z. B. Krücken, Rollstühle). Ein weiteres Beispiel ist das gesundheitliche Rehabilitationsprogramm des IKRK (physical rehabilitation program PRP). Es handelt sich um ein Kernprogramm des IKRK in Konflikt- und Postkonfliktsituationen und wird auch in der Ukraine aufgenommen, sobald die Rahmenbedingungen vor Ort es erlauben.
Für weitere Details zum Engagement der Schweiz für Menschen mit Behinderungen in der IZA verweist der Bundesrat auf seine Antworten vom 25. August 2021 auf die Interpellation 21.3681 "Systematische Anwendung des OECD DAC disability marker" und die Interpellation 21.3753 "Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit" sowie auf die Antwort vom 24. Februar 2021 auf die Interpellation 20.4413 "Gleichberechtigter Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die Corona-Massnahmen der DEZA".
Antwort des Bundesrates.