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Krieg gegen die Ukraine. Vorbereitung auf mögliche Bedrohungen und beschleunigte Modernisierung der Armee

22.3363 · Interpellation · 2022-03-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der unvermindert anhaltende Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat das Verständnis von Sicherheitspolitik erheblich verändert. Auch die Sicherheitspolitik der Schweiz muss dem Rechnung tragen. Kurzfristig bedeutet es, dass Bund, Kantone und Gemeinden handeln müssen. Aber die gegenwärtige Situation hat auch auf lange Sicht Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik der Schweiz. Zunächst werden sich die Bedürfnisse der Schweizer Armee ändern. In diesem Zusammenhang muss sich die Schweiz darüber bewusst sein, dass sie als fester Bestandteil von Europa auch ihren Beitrag hinsichtlich der Sicherheitspolitik leisten muss.

Der Bundesrat wird gebeten, konkret die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie gedenkt der Bundesrat die Modernisierung der Armee unter Berücksichtigung der Entwicklung ihrer Bedürfnisse zu beschleunigen?

2. Wie gewährleistet der Bundesrat, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen gegen Cyberangriffe gesichert ist?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die sicherheitspolitischen Ziele und die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Instrumente tragen seit jeher der Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt Rechnung. Das gilt auch und insbesondere für die Armee. Deren Kernauftrag ist und bleibt die Verteidigung, wie im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 festgehalten wird. Die Fähigkeiten für diesen Auftrag werden laufend weiterentwickelt, insbesondere für die Luftverteidigung, die Bodentruppen und die Cyberfähigkeiten. In all diesen Bereichen bestehen konzeptionelle Grundlagen, und die Fähigkeits- und Beschaffungsplanung zur Modernisierung der Armee trägt der in den letzten Jahren markant verschlechterten Sicherheitslage Rechnung.

Mit den bislang verfügbaren finanziellen Mitteln mussten Priorisierungen, Verzichte oder zeitliche Verschiebungen bei anderen Investitionen vorgenommen werden. Oberste Priorität hat die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums und der Ausbau der Cyberfähigkeiten. Die Ablösung von Systemen der Bodentruppen sowie die Modernisierung der Mittel für die Aufklärung, Führungsunterstützung und die Bevorratung (u.a. für Munition) hingegen wurden auf der Zeitachse gestaffelt. Weitere Massnahmen für die Cyberabwehr sind notwendig. Auch für den Betrieb steigt der Bedarf, da bis auf Weiteres ältere Systeme weiterverwendet werden, um Fähigkeiten zu erhalten. Zudem stiegen die Kosten für Informatiksysteme. Wird das Armeebudget erhöht, kann der Schutz der Bevölkerung rascher verbessert werden. Bereits geplante Investitionen könnten vorgezogen werden. Der Bundesrat hat deshalb mit Beschluss vom 13. April 2022 die Annahme der beiden gleichlautenden Motionen der Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Erhöhung der Armeeausgaben beantragt (22.3367 Mo. SiK-N vom 21.03.22; 22.3374 Mo. SiK-S vom 31.03.22, schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben). Der Bundesrat unterstützt demnach eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ab 2023 und wird im Hinblick auf das in den Motionen erwähnte Ziel (Erhöhung der Armeeausgaben bis 2030 auf mindestens 1 Prozent des BIP) die Entwicklung der Armeeausgaben im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes laufend beurteilen.

2. Um den Schutz der kritischen Infrastrukturen sicherzustellen, arbeiten verschiedene Fachstellen des Bundes, insbesondere des VBS und des EFD, eng zusammen. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) unterstützt die Betreiber kritischer Infrastrukturen mit technischen Analysen vor und nach Cyberangriffen sowie bei der Prävention, warnt diese, wenn Anzeichen für einen Angriff oder für bestehende Sicherheitslücken festgestellt werden und unterstützt sie im Fall eines erfolgten Angriffs bei dessen Bewältigung. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) informiert die Betreiber kritischer Infrastrukturen regelmässig über die aktuelle Bedrohungslage in Bezug auf Cyberangriffe. Im Kontext des anhaltenden Konflikts in der Ukraine wurden diese Aktivitäten verstärkt. Das sich im Aufbau befindende Kommando Cyber im VBS verfügt in der Cyberabwehr über die operativen Fähigkeiten, um mit aktiven Gegenmassnahmen Angriffe zu schwächen oder ganz zu unterbinden. Diese Fähigkeiten werden zivilen Stellen zur Verfügung gestellt, insbesondere dem NDB für Massnahmen im Cyberbereich im Fall von Angriffen auf kritische Infrastrukturen (gemäss Nachrichtendienstgesetz). Um den Eigenschutz zu verbessern, investiert die Armee auch laufend in die Modernisierung der Informatikinfrastruktur wie Rechenzentren, Cyber-Lagezentrum und Kommunikationsmittel. Die Unterstützungsleistungen des Bundes für kritische Infrastrukturen basieren auf den Grundlagenarbeiten, die im Rahmen der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) umgesetzt worden sind. Mit der NCS wurden die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt. In diesem Rahmen haben die Fachämter in ihren Zuständigkeitsbereichen auch Mindeststandards für die Cybersicherheit etabliert oder streben dies an, um die noch am wenigsten gesicherten kritischen Infrastrukturen dazu zu bringen, ihr Schutzniveau zu erhöhen. Die vertieften Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen, die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) für alle kritischen Sektoren regelmässig durchgeführt werden, zeigen auf, welche Bereiche besonders vor Cyberangriffen zu schützen sind.

Antwort des Bundesrates.