22.3390 · Postulat · 2022-04-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem detaillierten Bericht eine Bestandsaufnahme zu den Themen Prekarität, Gleichstellung und akademischer Nachwuchs (die alle zusammenhängen) im Mittelbau aller Schweizer Hochschulen vorzunehmen. Er prüft insbesondere, ob eine beträchtliche Anzahl stabiler Stellen für Postdoc-Forschende geschaffen werden kann, und beantwortet im Rahmen der BFI Botschaft 2025-28 in erster Linie folgende Fragen:
-Mit welchen Massnahmen kann konkret und wirksam gegen die Prekarität im Mittelbau der Hochschulen vorgegangen und gleichzeitig die Gleichstellung in der akademischen Nachwuchspolitik gefördert werden?
-Gedenkt der Bundesrat, die Empfehlungen aus mehreren Berichten, in denen eine Bestandsaufnahme zur Prekarität im Mittelbau der Schweizer Hochschulen vorgenommen und der Handlungsbedarf in diesem Bereich aufgezeigt wurde, zu befolgen?
-Inwieweit kann sich die Schweiz am angelsächsischen Modell orientieren, das eine andere Strukturierung der akademischen Stellen vorsieht?
-Welche Gesetzesänderungen und anderen Massnahmen sollten auf Bundes- und Kantonsebene ins Auge gefasst werden, um die Anzahl der Stellen für akademisches Personal neu zu strukturieren sowie verschiedene Arten von stabilen Stellen (Tenure-Track-Professuren, Lehr- und Forschungsbeauftragte, Third Space usw.) zu schaffen und diese dauerhaft zu sichern? Bis wann könnten diese Änderungen und anderen Massnahmen umgesetzt werden?
-Wie könnten diese Stellenstabilisierungen am besten finanziert werden? Ist eine Finanzierung über die Grundfinanzierung der Hochschulen am sinnvollsten oder gäbe es andere Möglichkeiten?
-Welche Massnahmen könnten die Bundesbehörden ergreifen, um die Kantone dazu zu bewegen, sich den Bemühungen anzuschliessen und eine andere Verteilung zwischen stabilen und prekären Stellen vorzusehen?
Eine Minderheit der Kommission (Wasserfallen Christian, de Montmollin, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Nantermod, Tuena, Umbricht Pieren) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat geht mit der Kommission einig, was die Bedeutung des akademischen Nachwuchses und dessen Arbeitsbedingungen sowie die Chancengleichheit anbelangt. Er erinnert daran, dass dieser Bereich in die Zuständigkeit der Hochschulen und ihrer jeweiligen Trägerschaften respektive des ETH-Rates fällt. Diese haben die Aufgabe, Fachkräfte für die Schweizer Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft auszubilden. Sie sind auch dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Forschenden erlauben, ihr Potenzial im Hinblick auf eine wissenschaftliche Karriere innerhalb oder ausserhalb der Hochschulen zu entfalten. Der Bund hat sie im Rahmen seiner BFI-Botschaften stets in ihren Bemühungen unterstützt, namentlich über eine solide Grundfinanzierung, gezielte projektgebundene Beiträge und die Programme des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
All diese Bemühungen zeigen Wirkung. Ausgehend insbesondere von einer vertieften Analyse und Empfehlungen des Bundesrates (Bericht in Erfüllung des Postulats WBK-S; 12.3343) haben die Hochschulen in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen getroffen, um die Situation für ihren Nachwuchs zu verbessern. So haben alle Universitäten Assistenzprofessuren mit "Tenure Track" geschaffen. Ende 2020 machten diese gemäss swissuniversities 7,5 Prozent der gesamten Professorenschaft aus, womit sich der Anteil der in der BFI-Botschaft 2017-2020 festgelegten Zielvorgabe von 10 Prozent annähert. Die Universitäten haben ausserdem die unbefristeten Stellen unterhalb der Professur erhöht, Profile wie jenes des "Maître d'enseignement et de recherche" geschärft, neue "Third Space"-Positionen an der Schnittstelle zwischen Forschung und Verwaltung geschaffen und Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit ergriffen (Aktionspläne, Good Practices zu Berufungen usw.). Überdies haben sie die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen für Doktorierende (z. B. Mindestanstellung, Protected Time, Optimierung der Betreuung und Ausbildung) sowie für Postdoktorierende (wie z. B. Protected Time und maximale Anstellungsdauer) vereinheitlicht oder verbessert. Die grosse Mehrheit des Nachwuchses wird nicht eine akademische Karriere einschlagen können, sondern wird als Fachkraft für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung eine bedeutende Rolle spielen. Deshalb haben die Universitäten auch Massnahmen getroffen im Bereich der allgemeinen Laufbahnberatung, wie z. B. die Graduate Campus der Universitäten Lausanne und Genf, und zur Entwicklung der bereichsübergreifenden Kompetenzen. Erwähnenswert sind auch die Programme des SNF zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit ("Prima", "Ambizione", "Eccellenza Professorial Fellowships").
Die Nachwuchsförderung muss auf allen Ebenen weitergeführt werden. Sie ist in den Mandaten des Bundes an den ETH-Bereich und den SNF sowie im Mandat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) an swissuniversities zur Erarbeitung der Strategischen Planungen 2025-2028 explizit aufgenommen worden. Die SHK hat die Akteure im Februar 2022 noch einmal für dieses Thema sensibilisiert. Im Laufe dieses Jahres wird swissuniversities einen Bericht über die bisher getroffenen Massnahmen vorlegen und ihre Massnahmen für die Periode 2025-2028 präsentieren, die wenn möglich mit dem SNF koordiniert werden sollen.
Entsprechend wird der Bund die Situation im Hinblick auf die Vorbereitung der BFI-Botschaft 2025-2028 gemeinsam mit den zuständigen Organen prüfen.
Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein weiterer Bericht keinen Mehrwert bringen würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.