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22.3391 · Motion · 2022-04-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft 2025-28 die Berufs-, Studien und Laufbahnberatung als Teil des Bildungsraums Schweiz zu positionieren. Ziel muss es sein, dass die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zusammen mit den Kantonen weitergeführt und gestärkt wird. Im Zentrum steht die Fortführung des Projekts "viamia", die Koordination der Weiterentwicklung einer qualitativ hochstehenden Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie die Umsetzung der nationalen Strategie.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) erfüllt im Bildungsraum Schweiz eine wichtige Aufgabe bei der Information und Beratung Jugendlicher und Erwachsener. Sie schafft dadurch Zugang zum lebenslangen Lernen. Mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber entschieden, dass sich der Bund aus der Finanzierung und Regulierung im Bereich der BSLB zurückzieht. Die Überführung der BSLB in die Verantwortung der Kantone (Art. 51 BBG) entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und hat sich nach Ansicht des Bundesrats bewährt. Sie ermöglichte es den Kantonen zudem, die BSLB als umfassende Dienstleistung über den Geltungsbereich des BBG hinaus zu konzipieren.

Die Kantone sind sich der Bedeutung und des Potenzials der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich der BSLB bewusst und koordinieren ihre Massnahmen. Im Oktober 2021 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die nationale Strategie für die BSLB verabschiedet. Sie umfasst fünf Stossrichtungen mit insgesamt 21 Zielen. Dazu gehört in einer ersten Umsetzungsphase ein Aktionsplan bis Ende 2023. Mit der nationalen Strategie soll die Wirkung der BSLB in der Schweiz optimiert und damit die Chancengerechtigkeit der Bevölkerung in Ausbildung und im Erwerbsleben gesteigert werden.

Der Bund hat bereits heute im Rahmen der Projektförderung (Art. 54 und 55 BBG) die Möglichkeit, gewisse Leistungen der Kantone für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung abzugelten und so zu einem qualitativ hochwertigen Angebot in der Schweiz beizutragen, und er nutzt diese Möglichkeit auch. So beteiligt sich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in der laufenden BFI-Periode (2021-2024) in zwei prioritären Bereichen: Einerseits unterstützt der Bund die Kantone bei der Entwicklung und Umsetzung des Projekts "viamia - kostenlose berufliche Standortbestimmung für Personen über 40 Jahre" mit einem jährlichen Beitrag von rund 10 Millionen Franken. Das Projekt läuft bis Ende 2024. Wenn sich das Angebot bewährt und der Bedarf ausgewiesen ist, wird es im Interesse der Kantone und in Abstimmung mit der nationalen Strategie für die BSLB sein, das Angebot in die Regelstrukturen der Kantone zu übernehmen. Eine allfällige Verlängerung der Anstossfinanzierung seitens des Bundes ist im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 und der bestehenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.

Anderseits unterstützt das SBFI die Umsetzung der nationalen Strategie BSLB und der damit verbundenen Massnahmen. Es trägt damit zur Positionierung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Bildungsraum Schweiz bei. Entsprechende Projekte können auch in der BFI-Periode 2025-2028 im Rahmen der Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen geprüft werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.