22.3402 · Interpellation · 2022-05-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im März 2022 hat Swissgrid eine massive Erhöhung der Tarife für das Übertagungsnetz ab dem Jahr 2023 angekündigt Die Kosten die sowohl auf Privathaushalte als auch die Wirtschaft zukommen würden wären signifikant, gerade für KMU. Die Begründung für diese Tariferhöhung sind hingegen nur sehr vage und oberflächlich formuliert und lassen nicht erkennen ob eine Tariferhöhung tatsächlich erforderlich ist. Zudem hat Swissgrid für das Geschäftsjahr 2021 eine markante Gewinnerhöhung sowie Ausschüttung an die Aktionäre angekündigt.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie schätzt der Bundesrat die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit dieser Tariferhöhung ein?
2. Hat Swissgrid nach Einschätzung des Bundesrates Massnahmen geprüft und umgesetzt um eine allfällig erforderliche Tarifanhebung zu minimieren?
3. Werden mit der Anhebung dieses Netztarifs auch finanzielle Rücklagen gebildet, um den zukünftig erforderlichen Ausbau des Übertragungsnetzes zu finanzieren? Falls nein: Sind in den kommenden Jahren weitere Tarifanhebungen zu erwarten um den Netzausbau zu finanzieren
4. Wurde diese Tarifanhebung von der Aufsichtsbehörde (ELCOM) bereits geprüft? Wenn ja, zu welcher Einschätzung gelangte die ELCOM?
5. Welche Massnahmen plant der Bundesrat um die Bevölkerung bei dem erwarteten massiven Anstieg der Stromkosten zu entlasten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Tarife für das Übertragungsnetz der Swissgrid steigen im Jahr 2023 erheblich an; in den letzten sieben Jahren sind sie indes tendenziell gesunken. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet die Anpassung für die Leistungen von Swissgrid einen Anstieg von 50 auf 70 Franken pro Jahr. Dies entspricht rund 8 Prozent der jährlichen Stromkosten. Swissgrid begründet den Anstieg hauptsächlich mit markant gestiegenen Preisen auf den Strommärkten, welche zu deutlich höheren Systemdienstleistungskosten führen, sowie zu einem kleineren Teil mit regulatorischen Vorgaben und als Folge der nun abgeschlossenen Übernahme der Netzinfrastruktur.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Swissgrid ist als Übertragungsnetzbetreiberin in einem stark regulierten Monopolbereich tätig. Für die Tarifgestaltung sind gemäss Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) die Betriebs- und Kapitalkosten eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes sowie ein angemessener Betriebsgewinn anrechenbar. Letzterer bestimmt sich anhand des vom UVEK festgesetzten kalkulatorischen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capital [WACC]). Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist zuständig für die Überprüfung der Netznutzungstarife und -entgelte. Sie kann Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen (Art. 22 Abs. 2 StromVG). Die für die Tarife anrechenbaren Kosten sind durch das StromVG und die Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) definiert und sind auf dieser Basis zu beurteilen.
2. Swissgrid hat bei der ElCom verschiedene (Eventual-) Anträge eingereicht, welche zu tieferen anrechenbaren Kosten führen. Um die Gesamtbelastung der Endverbraucherinnen und Endverbraucher zu verringern, hat die ElCom am 22. Februar 2022 verfügt, dass die im Jahr 2023 zu erwartenden Auktionserlöse aus der Versteigerung der grenzüberschreitenden Übertragungsnetzkapazitäten zu 35 Prozent für direkte Tarifsenkungen einzusetzen und zu 65 Prozent für Sofortabschreibungen von Investitionen zu verwenden sind. Letzteres führt zu einem längerfristigen tarifdämpfenden Effekt, da eine Verzinsung der betreffenden Anlagewerte entfällt. Zusätzlich darf Swissgrid die per Ende 2021 bestehenden Deckungsdifferenzensaldi ab dem Tarifjahr 2023 über fünf statt drei Jahre in die Tarife einrechnen.
3. Die Tarife 2023 bilden die geplanten Kosten des Geschäftsjahres 2023 ab. Unter der geltenden Regulierung dürfen in diesen Kosten keine Rücklagen für einen künftigen Netzausbau enthalten sein. Investiert ein Netzbetreiber in den Netzausbau, hat dies grundsätzlich auch Auswirkungen auf die kommenden Tarife, da der Investitionsbetrag über viele Tarifjahre verteilt wird.
4. Die ElCom hat bis jetzt keine Prüfung der Kostenelemente für die Tarife 2023 vorgenommen. Sie prüft die anrechenbaren Kosten allenfalls nach Abschluss des Tarifjahres.
5. Die Energiepreise sind international stark gestiegen, was auch in der Schweiz zu einem Anstieg der allgemeinen Teuerung geführt hat. Allerdings ist die Inflation gesamthaft in der Schweiz betrachtet verglichen mit anderen Ländern moderat. Im Juli 2022 betrug sie 3,4 Prozent und lag damit über 5 Prozentpunkte unter dem Wert des Euroraums. Gründe hierfür sind der vergleichsweise tiefe Ausgabenanteil der Haushalte für Energie und die energieeffiziente Wirtschaft. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen für das Gesamtjahr 2022 bei einer Grössenordnung von gut 2 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer liegen. Zudem sollte sich die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise fortsetzen, wenn auch weniger schwungvoll, als vor dem Krieg in der Ukraine erwartet.
Im Allgemeinen ist die Schweizerische Nationalbank für die Gewährung der Preisstabilität zuständig. Sie verfügt über Instrumente, um einem allfälligen weiteren Anstieg der Inflation in der Schweiz entgegenzuwirken. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht anhand der Ergebnisse der eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung und des Eidgenössischen Finanzdepartements derzeit keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. So wird sich bspw. der Preisanstieg im Strombereich erst im neuen Tarifjahr auswirken, da aufgrund der Regulierung keine unterjährigen Erhöhungen des Elektrizitätstarifs für Endkundinnen und Endkunden mit Grundversorgung möglich sind. Deshalb werden die Arbeiten gezielt fortgeführt, um bei Bedarf auf Handlungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.
Antwort des Bundesrates.