22.3461 · Motion · 2022-05-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, alle nötigen Massnahmen zu treffen zur Stärkung und zum Wiederaufbau:
1. der Fähigkeit der Schweizer Industrie, unsere Armee mit den Gütern, Komponenten und Ersatzteilen zu beliefern, die im Hinblick auf ein Erstarken oder ein massives Engagement entscheidend sind;
2. der Beherrschung fortschrittlichster Technologien auf Schweizer Boden, damit diese Technologien einen Anreiz zur Gegenseitigkeit darstellen, wenn sie befreundeten Staaten im Krisenfall zur Verfügung gestellt werden, und damit sie die Glaubwürdigkeit unseres Abwehrinstruments stärken, wenn sie für die Schweiz entwickelt werden.
Begründung
Was den ersten Punkt betrifft, so reichen die Bestellungen unserer Armee bei der Schweizer Industrie nicht aus, um deren Überleben zu sichern. Dies ist aber die grundlegende Voraussetzung dafür, dass unsere Verteidigungsindustrie zugunsten der Armee erstarken kann, wenn sich dies als nötig erweist. Zusätzlich zu den Massnahmen zur Förderung der Forschung und Entwicklung und zur industriellen Zusammenarbeit der Armasuisse sind die Voraussetzungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial und von Dual-Use-Gütern zu überprüfen. Diese Voraussetzungen sind in jüngerer Zeit derart verschärft worden, dass Produktionsstätten schweizerischer Unternehmen ins Ausland verlegt worden sind oder demnächst dorthin verlegt werden.
Was den zweiten Punkt betrifft, so verfügen bekanntlich einzig die grossen Militärmächte über eine weitgehende nationale Autonomie im Rüstungsbereich. Alle anderen Staaten sind, in unterschiedlichem Ausmass, von Einfuhren abhängig. Die Fortschritte in der Verteidigungstechnologie entspringen mehr und mehr Innovationen, die zwar zivilen Ursprungs sind, aber von den Staaten, in denen sie entstehen, eifersüchtig gehütet werden. Die Schweiz muss diesem Aspekt besondere Beachtung schenken, denn sie gehört keiner Verteidigungsallianz an. Und weil sie nicht in gegenseitige Abhängigkeiten eingebunden ist, kann sie auch nicht davon ausgehen, dass die Herstellungsländer von Komponenten auf ihre Bestellungen eingehen. Somit sind weder der Zugang zu Technologien und Komponenten, die in den Systemen der Armee verwendet werden, noch deren Nutzung und Unterhalt gewährleistet. Die Schweizer Armee bliebt, namentlich im Bereich der Schlüsselkomponenten, vollständig vom Ausland abhängig, wenn wir uns nicht die Mittel geben, eine gegenseitige Abhängigkeit herzustellen.
Der Bundesrat soll deshalb eine spezifische Industrie- und Technologiepolitik ausarbeiten und umsetzen, die es der schweizerischen Industrie ermöglicht, Nischen zu besetzen, die für die anderen Herstellungsländer von Rüstungsgütern unverzichtbar oder zumindest wichtig sind. Er soll eine genau umschriebene Politik zur Innovationsförderung in Schlüsselbereichen der Verteidigung festlegen und danach konkret Start-up- und andere Unternehmen unterstützen, die Spitzenprodukte herstellen.
Für die Unabhängigkeit der Schweiz ist dieser Preis zu zahlen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 seine Grundsätze für die Rüstungspolitik des VBS gutgeheissen. Er weist darin auf die Bedeutung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz (STIB) für die Versorgungssicherheit der Armee hin. Dem Bundesrat stehen für die Stärkung der STIB mehrere Steuerungsinstrumente zur Verfügung. Dazu gehören Beschaffungen im Inland, Offset, internationale Kooperation, anwendungsorientierte Forschung, Innovationsförderung, Informationsaustausch mit der Industrie und die Exportkontrollpolitik. Er verfolgt aber bewusst keine Industriepolitik im Sinne einer flächendeckenden Förderung einzelner Unternehmen, Branchen oder Technologien. Die STIB und die sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien werden deshalb grundsätzlich mit marktverträglichen Massnahmen, insbesondere der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, gefördert.
Die STIB erbringt wesentliche Leistungen für den zuverlässigen Betrieb und für die Durchhaltefähigkeit der Einsatzsysteme der Armee. Die Schweiz ist bezüglich ihrer Rüstungsbeschaffungen nicht autonom. Das ist auch kein realistisches Ziel. Grössere Waffensysteme müssen in der Regel im Ausland beschafft werden. Trotzdem konnten von 2000 bis 2020 63 Prozent der Rüstungsbeschaffungen in der Schweiz getätigt werden. Insbesondere die hohe Schweizer Beteiligung im Bereich der IKT-Beschaffungen zeigt, dass die STIB in modernen und zukunftsrelevanten Technologien auch international konkurrenzfähig ist.
Die Rüstungsexporte der letzten Jahre verdeutlichen ebenfalls, dass die schweizerische Industrie im Bereich der Sicherheits- und Wehrtechnik im internationalen Vergleich innovative und technologisch hochstehende Güter produziert und international gut vernetzt ist. Insbesondere bei hochwertigen Komponenten und Dual-use-Gütern ist die Schweiz eng mit dem internationalen Markt verflochten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass internationale Transfers von Produkten, Dienstleistungen und Wissen die Fähigkeiten und die Rentabilität der Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie stärken.
Damit der Zugang der STIB zum internationalen Markt erhalten bleibt und weiterentwickelt werden kann, setzt die Schweiz neben der Exportkontrollpolitik auch auf Offset-Geschäfte. Dadurch soll bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland sichergestellt werden, dass die Schweizer Industrie sicherheitsrelevante Kompetenzen und Kapazitäten im Inland erhalten und den Zugang zum Knowhow im Ausland stärken kann. Das Zusammenspiel aller angesprochenen Faktoren und Steuerungsinstrumenten sorgt langfristig dafür, dass in der Schweiz eine zukunftsorientierte, innovative und wettbewerbsfähige STIB vorhanden ist.
Der Bundesrat erachtet aus den genannten Gründen die vorhandenen Instrumente zur Stärkung der STIB als zielführend und ausreichend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.