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Einflussnahme der von China kontrollierten Firma Syngenta auf Forschung und Politik

22.3490 · Interpellation · 2022-05-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gegen starke Bedenken der EU und der USA wurde 2016 die Schweizer Firma Syngenta durch den chinesischen Konzern ChemChina übernommen. 2020 legten die beiden chinesischen Staatskonzerne ChemChina und Sinochem ihre Agrargeschäfte in der neuen Holding Syngenta Group mit Sitz in der Schweiz zusammen. Damit hat der chinesische Staat, ein enger Verbündeter Russlands, Zugriff auf einen der wichtigsten Konzerne mit Sitz in der Schweiz.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welche Risiken sieht der Bundesrat bezüglich Einflussnahme des chinesischen Staates via Syngenta, z.B. durch Drohung mit Arbeitsplatzverlagerung aus der Schweiz?
  • Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Handelstätigkeit von Syngenta in Russland aus Sicht der Neutralität?
  • Fallen Lieferungen von Saatgut, Pestiziden und Dünger für die Produktion von Textilpflanzen (wie Baumwolle) oder Agrartreibstoffen (wie Mais, Raps) unter das Schweizer- bzw. das EU-Embargo gegen Russland?
  • Welche Schweizer Forschungseinrichtungen und Forschungsprogramme - namentlich die ETH und das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut - wurden in den letzten fünf Jahren von Syngenta bzw. der Syngenta Foundation for Sustainable Agriculture oder einer anderen von Syngenta errichteten Stiftung oder Einrichtung unterstützt? Mit welchem Betrag?
  • Ist die Unabhängigkeit der Forschung zu chemisch-synthetischen Pestiziden, Kunstdüngern und gentechnisch veränderten Organismen gewährleistet, wenn diese Forschung substanziell durch Syngenta unterstützt wird?
  • Können die durch Syngenta unterstützten Institute und Wissenschaftler:innen unabhängig zum Biolandbau forschen, wenn der CEO von Syngenta öffentlich dessen Abschaffung fordert (NZZ am Sonntag, 8.5.2022)?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen folgendermassen Stellung:

1. Ein zentrales Ziel der Wirtschaftspolitik des Bundesrates ist die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen über möglichst günstige Rahmenbedingungen in der Schweiz. Es gehört zur Wirtschaftsfreiheit, dass Unternehmen Strukturanpassungen vornehmen können. Bezüglich den von Syngenta angebotenen Produkten sieht der Bundesrat keine nicht beherrschbaren Risiken. Zwar gehören Saatgut oder Pflanzenschutzmittel zu den lebenswichtigen Gütern (siehe Art. 4 Landesversorgungsgesetz, LVG, SR 531), neben Syngenta gibt es jedoch weitere Hersteller von solchen Gütern, wodurch allfällige Risiken oder Abhängigkeiten beschränkt bleiben.

2. Die Neutralität ist vorliegend nicht betroffen.

3. Angesichts der fortschreitenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionen der EU zu übernehmen. Die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) sieht umfangreiche Massnahmen im Finanz- und Güterbereich vor. Für Saatgut, Pestizide und Düngemittel bestehen derzeit aber keine Ausfuhrverbote nach Russland. Hingegen bestehen Einfuhrkontingente für Düngemittel aus Russland und es ist verboten, im Zusammenhang mit diesen Gütern technische Hilfe in Russland zu erbringen.

4. In den Jahren seit 2017 gab es an den Institutionen des ETH-Bereichs sechs von der Syngenta oder der Syngenta-Foundation mitfinanzierte Forschungsprojekte sowie einige Kooperationsprojekte mit der Syngenta und weiteren Partnern. Hinzukommt die Anschubfinanzierung von 10 Millionen CHF für einen Lehrstuhl zu nachhaltigen Agrarökosystemen an der ETH Zürich in den Jahren bis 2021. Syngenta finanziert zudem jährlich zwei Fellowships am "Zurich-Basel Plant Science Center", das von der ETH Zürich gemeinsam mit den Universitäten Zürich und Basel betrieben wird. Am Swiss Tropical and Public Health Institute (Swiss TPH) gab es seit 2017 drei Projekte mit der Syngenta bzw. mit der Syngenta-Foundation.

5./6. Die öffentliche Hand ist der wichtigste Träger der Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen. Der Bund hat 2021 rund 84 Prozent der Einnahmen des ETH-Bereichs gedeckt. Hinsichtlich Drittmittelprojekten und Donationen hat der Bundesrat in den strategischen Zielen 2021-2024 für den ETH-Bereich festgehalten, dass die Lehr- und die Forschungsfreiheit gewahrt bleiben muss. Sowohl die Institutionen des ETH-Bereichs wie auch das Swiss TPH haben Regularien, die im Falle von Projekten mit der Industrie die Freiheit von Lehre und Forschung garantieren. Auch im Falle der genannten Donationen und Projekte in Zusammenarbeit mit der Firma Syngenta bzw. mit von der Syngenta errichteten Stiftungen bleibt diese Freiheit gewahrt.

Antwort des Bundesrates.