22.3502 · Interpellation · 2022-05-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am Dienstag, 10. Mai 2022, folgte eine Mehrheit aus SVP, Der Mitte, Grünliberalen und FDP der Mehrheit des Ständerats, bestehend aus denselben politischen Fraktionen, als es darum ging, das Verbot der Verbreitung von Artikeln und Reportagen durch vorsorgliche Massnahmen (Art. 266 ZPO) leichter zu erwirken.
Dieser parlamentarische Angriff auf das Informationsrecht wurde von einem Teil der Ratsmitglieder, die ihn unterstützten, als geringfügige Änderung ohne wirkliche Auswirkungen auf die Arbeit der Medienschaffenden dargestellt.
Der Hintergrund dieser Gegenreform muss erläutert werden. Offenbar soll das Recht auf Schutz der Persönlichkeit seinem eigentlichen Zweck entfremdet und instrumentalisiert werden, um zu erzwingen, dass Tatsachen verschwiegen werden, deren politische und gesellschaftliche Tragweite offensichtlich ist und von denen die Öffentlichkeit erfahren sollte.
Es ist zu befürchten, dass der Rückgriff auf Gerichtsverfahren oder die Androhung von Schadenersatzforderungen oder einer Strafanzeige gewisse Medien dazu zwingen könnten, auf die Berichterstattung über bestimmte Themen oder Fälle zu verzichten.
Die sehr unterschiedlich ausgeprägte Berichterstattung über den Prozess und die Verurteilung des ehemaligen Direktors der Raiffeisenbank und seiner Komplizen durch die Zürcher Justiz in der Deutschschweiz und der Romandie macht stutzig und lässt befürchten, dass dieser Mechanismus spielt. Kaum ein Westschweizer Medium berichtete, obwohl in der Romandie lebende Komplizen in diesem Fall verurteilt wurden, darunter auch Prominente, die regelmässig in den Medien zu Wort kommen.
Kann der Bundesrat die Bundesversammlung über allfällige Interventionen der in diesem Fall Verurteilten informieren, die das Schweigen der Westschweizer Medien erklären, insbesondere über Interventionen bei den Medien des sogenannten Service public (SSR Suisse Romande)?
Stellungnahme des Bundesrates
Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrats, sich zu den Hintergründen der medialen Berichterstattung zu Einzelthemen, bzw. zu allenfalls fehlender oder verhinderter Berichterstattung zu äussern. Auch zur Gesetzgebung des Parlaments nimmt der Bundesrat aufgrund der Gewaltenteilung nicht Stellung.
Die SRG versichert, dass Versuche, auf ihre Berichterstattung zum Raffeisen-Prozess einzuwirken, erfolglos blieben.
Antwort des Bundesrates.