22.3566 · Interpellation · 2022-06-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ein gut funktionierender Warenverkehr ist für die Wirtschaft der Schweiz und der EU-Mitgliedsländer von grosser Bedeutung. Der Bahngüterverkehr spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle. Der europäische Bahnsektor wird seit 20 Jahren erneuert. Das Ziel ist eine EU-weit harmonisierte Interoperabilität des Bahnsektors, bisher bestehende nationale Hürden sollen überall konsequent abgebaut werden. Insgesamt hat die EU bisher vier Bahnpakete umgesetzt, deren drei die Schweiz bereits übernommen hat.
Diese grundsätzliche Systemerneuerung führt einerseits zu einer Zentralisierung:
International einheitliche, zeitgemässe Regelungen für Technik und Betrieb (TSI) lösen bisherige nationale Vorschriften ab. Eine einzige grenzüberschreitend gültige Zulassung der Europäischen Eisenbahnagentur ERA ersetzt die bisherigen einzelnen nationalen Bewilligungen. Länderübergreifend harmonisierte Prozesse gelten für alle Unternehmen.
Auf der anderen Seite werden die Akteure des Bahnsektors dezentralisiert:
Die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) öffnen ihre Netze für alle Verkehre, die Eisenbahnverkehrsunternehmungen (EVU) können freizügig, auch grenzüberschreitend, ihre Züge fahren. Dieser tiefgreifende Veränderungsprozess hat bereits viel Bewegung und neue Akteure in den überalterten und stagnierenden Bahnsektor gebracht.
Um ihn als marktwirtschaftlich bedeutenden Sektor weiter zu stärken, hat die EU jüngst das Europe's Rail Joint Undertaking Program gestartet. Dank diesem gemeinsamen Innovationsprogramm (Horizon) soll der Bahnsektor mit neuesten Technologien systemumfassend weiterentwickelt werden.
Das Schweizerische Bahnnetz, inkl. Alpentransversalen, bildet einen integralen Teil dieses europäischen Normalspursystems. Das Normalspurnetz, die darauf verkehrenden Fahrzeuge, die sicherheitsrelevanten Prozesse und die Betriebsregelungen entsprechen den EU-Richtlinien und international vereinheitlichten technischen Spezifikationen (TSI). Mit dem Landverkehrsabkommen besteht seit über 20 Jahren eine bilaterale Vereinbarung zwischen der EU und der Schweiz, welche für die internationalen und nationalen Verkehre auf Schiene und Strasse erfolgreich die notwendigen Festlegungen für eine kooperative Zusammenarbeit ermöglicht. Die Schweiz hat wesentliche Elemente der EU-Bahnpakete übernommen. Das Abkommen muss - soll es seinen Wert behalten - auch zukünftig mit ergänzenden Beschlüssen dem aktuellen EU-Regulierungsstand nachgeführt werden. Die Schweiz kann seit 2013 auch im EU-Gremium RISC teilnehmen, das die Vereinheitlichung der technischen Spezifikationen verantwortet, und an den Arbeiten der ERA aktiv mitwirken. Bis heute ist aber eine vollwertige Integration der Schweiz noch nicht gelungen, im RISC fehlt das Stimmrecht und die angestrebte ERA-Mitgliedschaft konnte noch nicht realisiert werden.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie will der BR die notwendige Weiterführung der Bahnpakete im Rahmen des Landverkehrsabkommens EU - CH sicherstellen?
2. Wie will der BR die Umsetzung der technischen Säule des 4. Bahnpakets in der Schweiz erreichen, um den freien grenzüberschreitenden Bahnverkehr nachhaltig zu sichern?
3. Wie will der BR die baldige volle Mitgliedschaft der Schweiz in der europäischen Eisenbahnagentur ERA erreichen?
4. Wie will der BR den Schweizer Einsitz im EU-RISC als wichtiges Führungs- und Entscheidungsgremium sicherstellen und vervollständigen?
Begründung
Der Klimaschutz steht ganz oben auf der politischen Agenda der europäischen Staaten. Vom Bahnsektor wird erwartet, dass er künftig einen substanziellen Beitrag zur ressourcenschonenden Logistik leistet.
Allerdings behindern veraltete, nicht mehr zeitgemässe Standards und Arbeitsweisen dringend benötigte Innovationen bzw. müssen diese an neue Technologien angepasst werden. Zudem gibt es nach wie vor in verschiedenen Ländern noch zahlreiche nationale Regelungen, welche einen freien grenzüberschreitenden Bahnverkehr behindern. Die Zusammenarbeit im Bahnsektor zwischen der Schweiz und der EU verliefen in den vergangenen Jahren sehr konstruktiv und mit guten Ergebnissen für beide Seiten. Auf Grundlage der unterzeichneten Vereinbarungen konnte die Schweiz als gleichwertiger Partner im interoperablen Bahnverkehr arbeiten. Die politischen Spannungen zwischen der EU und der Schweiz haben aber seit einiger Zeit die laufende Weiterentwicklung der Vereinbarungen - insbesonders bei der technischen Säule des 4. Bahnpakets - beeinträchtigt. Da die EU den Schweizer Status auf Drittstaat zurückgesetzt hat, könnte die Schweiz allenfalls nur noch autonom machbare Teilschritte umsetzen.
Der freie grenzüberschreitende Bahnverkehr setzt gleichwertige Regeln voraus. Durch die bestehende politische Blockade kann das Landverkehrsabkommen nicht mehr aktualisiert werden - damit sind die Schweizer Regeln nicht mehr gleichwertig mit dem laufend weiterentwickelten EU-Regelwerk. In der Folge könnten Schweizer Unternehmen im internationalen Verkehr benachteiligt werden. Für tausende von Schweizer Vermietgesellschaften und Haltern eingesetzte Güterwagen wird der Sicherheitsnachweis mittels der ECM-Zertifizierung nach EU-Vorgaben erbracht. Die Eisenbahnverkehrsunternehmungen und die Wagenhalter erwarten eine Sicherheit, auch künftig grenzüberschreitend fahren zu können.
Während die Unternehmungen aus EU-Staaten dank der Zentralisierung bei der ERA von schlankeren und effizienteren Zulassungsverfahren profitieren (eine ERA-Zulassung für alle Länder reicht aus), benötigten die Unternehmen für die Schweiz noch eine eigene Zulassung, was den Zeitaufwand und die Kosten erhöht. Damit werden insbesondere Schweizer Unternehmen benachteiligt, aber auch die Schweiz als Staat isoliert.
Die umfassende Innovation für den Bahnsektor ist nur durch eine gemeinsame international koordinierte Arbeit zu leisten, die mit dem Europe's Rail Joint Undertaking Program gestartet wurde. Auch Schweizer Akteure können aktiv mitarbeiten, eine Möglichkeit, die langfristig gesichert werden sollte.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Mit der technischen Säule des Vierten EU-Eisenbahnpakets (4RPTP) hat die EU die Zulassungsverfahren harmonisiert und vereinfacht: Seit Mitte Juni 2019 ist die Eisenbahnagentur der EU (ERA) für Zulassungen von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Sie erteilt auch einheitliche Sicherheitsbescheinigungen an Bahnunternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind. Für die Antragsteller reicht es somit aus, für Zulassungen in mehreren Ländern nur noch ein einziges Gesuch bei der ERA einzureichen. Dadurch sinken der administrative Aufwand, die Kosten und der Zeitaufwand.
Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Der Bundesrat hat deshalb am 6. November 2019 in einem ersten Schritt der Umsetzung des 4RPTP die Eisenbahnverordnung angepasst. Auf dieser Grundlage haben Ende 2019 die Schweiz und die EU vereinbart, die Zusammenarbeit mit der ERA bis zur vollständigen Übernahme des 4RPTP mit dieser Übergangslösung sicherzustellen. Der Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses wurde inzwischen zweimal verlängert und ist momentan bis Ende 2022 befristet. Die Schweiz setzt sich dafür ein, die Übergangslösung erneut zu verlängern, bis der zweite Schritt der Umsetzung erfolgt ist. Ob eine Verlängerung möglich sein wird, ist aufgrund der politischen Entwicklungen offen. Kommt eine Verlängerung nicht zustande, ist offen, wie die Zulassung von Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Einsatz sowie die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen durchgeführt werden soll.
Um eine definitive Lösung zu erhalten, will der Bundesrat das Eisenbahngesetz anpassen. Er hat dazu im 1. Quartal 2022 eine Vernehmlassung zur Revision des Eisenbahngesetzes (EBG) durchgeführt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass u.a. Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen der ERA auch für den Betrieb auf dem Schweizer Normalspurnetz gelten können.
Für die vollständige Umsetzung der 4RPTP muss das Landverkehrsabkommen (LVA) angepasst werden. Die Europäische Kommission ist erst dann zu dieser Anpassung des LVA bereit, wenn es Fortschritte gibt in den institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU. Der Zeitpunkt einer vollständigen, gegenseitig anerkannten Umsetzung des 4RPTP ist somit offen.
3./4. Seit der Umsetzung des Zweiten EU-Eisenbahnpakets durch die Schweiz kann die Schweiz im RISC ohne Stimmrecht Einsitz nehmen und in Arbeitsgruppen der ERA mitarbeiten. Die Schweiz strebt nach wie vor die Mitgliedschaft in der ERA an. Erste Vorabklärungen mit der Europäischen Kommission zu den dafür notwendigen Anpassungen des LVA haben stattgefunden.
Die Arbeiten für eine Mitgliedschaft der Schweiz bei der ERA sind aufgrund mangelnder Fortschritte bei den institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU zurzeit faktisch sistiert.
Antwort des Bundesrates.