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22.3628 · Interpellation · 2022-06-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Begründung zur Motion 20.3745 "Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes" wird erwähnt, dass "nur gesunde und nachhaltig genutzte Wälder [...] massgeblich zum Klimaschutz beitragen" können.

Eine Waldwirtschaftsstrategie, die aus Rentabilitätsgründen eine hochgradige Mechanisierung vorsieht, richtet an Umwelt und Biodiversität erwiesenermassen Schäden an. Der Einsatz von Forstmaschinen hinterlässt in aufgeweichten Böden riesige Furchen und zerstört am Ort des Holzeinschlags Flora und Fauna. Allein die Verwertung des Erdstammstücks wird angestrebt. Spitzen und Astwerk bleiben am Boden liegen; sie begünstigen umgehend das Wachstum von Brombeersträuchern, die jeglichen Wiederaufwuchs ersticken. Zudem sind gelagerte Baumstämme, die auf ihre Entrindung und Weiterverarbeitung zu Holzpellets warten, wichtiges Futtermaterial für Schadinsekten und damit gefährlich.

In unseren Augen ist eine hochmechanisierte Forstwirtschaft, die einzig auf den Ertrag ausgerichtet ist, nebst dem Klimawandel eine weitere Ursache für das Waldsterben. Sie läuft den in der Motion 20.3745 Fässler genannten Zielen zuwider, die fordert, es seien finanzielle Anreize zu schaffen, damit die Waldeigentümerinnen und -eigentümer den Wald auch in Zukunft nachhaltig bewirtschaften und dessen Funktionen für das Klima, die Wohlfahrt und die Holzversorgung bewahren können.

Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Ist sich das BAFU bewusst, welche Schäden der Einsatz von Forstmaschinen an Umwelt und Biodiversität anrichten?

2. Ist es möglich, die durch diese Art der Bewirtschaftung verursachten Schäden durch ein Monitoring zu evaluieren?

3. Wäre das BAFU allenfalls bereit, Kriterien aufzustellen, nach denen der Einsatz von Forstmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder verboten wird?

4. Sollte die finanzielle Unterstützung für die Pflege des Waldes nicht Anreize für eine Forstwirtschaft setzen, die Umwelt und Biodiversität stärker berücksichtigt und weniger mechanisiert ist?

5. Läuft eine hochmechanisierte Forstwirtschaft nicht den in der Motion 20.3745 Fässler genannten Zielen zuwider?

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der unsachgemässe Einsatz von Prozessoren (Holzvollernter) im Wald kann die Umwelt und die Biodiversität schädigen. Der Mechanisierungsgrad der Holzernte hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Trotzdem zeigen die Daten des vierten Landesforstinventars (LFI4) vom Juni 2020, dass die bei der Holzernte entstehenden Schäden durch Fahrspuren und an Umgebungsbäumen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen haben.

2. Das Landesforstinventar (LFI) ist ein aussagekräftiges Instrument, um Entwicklungen im Wald zu verfolgen. Das LFI gibt bereits über die Entwicklung der durch die mechanisierte Holzernte verursachten Schäden Auskunft. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, ein zusätzliches Monitoring zu diesem Thema einzuführen.

3. Der Erlass der erforderlichen Bewirtschaftungsvorschriften, die einen unsachgemässen Einsatz von Prozessoren im Wald verhindern sollen, und die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften ist Sache der Kantone. Angesichts der Kompetenzregelungen und der positiven Entwicklung der festzustellenden Schäden sieht der Bundesrat derzeit keinen Bedarf für einen Massnahmenkatalog betreffend den Einsatz von Prozessoren.

4. und 5. Die bestehende Programmvereinbarung Wald enthält bereits Qualitätskriterien für eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Die aktuelle Waldbewirtschaftung entspricht aus Sicht des Bundes weitgehend den naturnahen Qualitätskriterien und steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Motion Fässler 20.3745.

Antwort des Bundesrates.