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22.3651 · Interpellation · 2022-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Es stellen sich zahlreiche Fragen zur wissenschaftlichen Fundiertheit von Methoden zur Berechnung der Lohnunterschiede und zu deren Rechtskonformität; Fragen stellen sich aber auch wegen der Unzulänglichkeit dieser Methoden, wenn es darum geht, Klarheit zu schaffen über die tatsächlichen Verhältnisse bei der Lohngleichheit und zur Handhabung von Lohnfragen.

1. 2022 hat der Bundesrat angekündigt, im Zusammenhang mit der Gleichstellungsstrategie 2030 bis 2023 eine Botschaft und einen detaillierten Aktionsplan auszuarbeiten, der zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben beitragen soll. Welche Rolle spielt die Lohngleichheit in dieser Strategie?

2. Am 21. Mai hat der Bundesrat das Bundesamt für Statistik (BFS) und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann damit beauftragt, eine alternative Methode zur Messung von Lohnunterschieden zu testen und zu definieren, welche der in der Untersuchung verwendeten Variablen möglicherweise diskriminierend wirken oder nicht. Bis Ende 2023 ist ein zusammenfassender Bericht zu erwarten. Wie wird der Bundesrat die dort gezogenen Schlüsse dazu verwenden, um die heutigen Methoden zur Berechnung der Lohngleichheit zu modernisieren?

3. Die heutigen Methoden berücksichtigen allein einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Nun ist es aber so, dass in der Privatwirtschaft und auch in der Verwaltung Männer und Frauen immer häufiger Teilzeit arbeiten oder gar zwei Stellen haben; welche Methoden werden angesichts dieser Tatsache sinnvollerweise zur Berechnung der Lohngleichheit in der Schweiz herangezogen?

4. Die jüngste Analyse des BFS kommt zum Schluss, dass der Anteil unerklärbarer Lohnunterschiede in kleinen Unternehmen besonders gross ist. Erwägt der Bundesrat, vertiefte Analysten in Auftrag zu geben, um dem Phänomen auf den Grund zu gehen?

5. Aus den erwähnten Studien ergibt sich, dass die heutigen Methoden jene Faktoren, die herangezogen werden, um die Chancengleichheit in den Bereichen Berufswahl, Weiterbildung und Beschäftigungsgrad zu evaluieren, nur ungenügend berücksichtigen. Welche konkreten Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um bei der Berufswahl und der Karriereplanung mehr Anreize für eine Gleichbehandlung der Geschlechter zu schaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Gleichstellungsstrategie 2030 konzentriert sich auf vier Handlungsfelder, von denen eines auf die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern im beruflichen und öffentlichen Leben abzielt. Sie soll insbesondere dazu beitragen, die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu fördern. Zu diesem Zweck wurden mehrere prioritäre Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor definiert. Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie wird durch einen detaillierten und regelmässig aktualisierten Aktionsplan ergänzt (www.gleichstellung2030.ch).

2. Zur Erfüllung ihres Auftrags prüfen das Bundesamt für Statistik und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann derzeit alternative bzw. ergänzende Ansätze zur aktuellen Methodik. Bis Ende 2023 sind verschiedene Testreihen vorgesehen, mit denen das Verbesserungspotenzial dieser alternativen Modelle identifiziert und im Detail analysiert wird. Sollten die Ergebnisse dieser Tests einen echten Mehrwert für die Messung der Lohngleichheit aufzeigen, wird der Bund seine Methodik anpassen.

3. Bei der derzeitigen Methode wird der Beschäftigungsgrad in zweifacher Hinsicht berücksichtigt. Erstens werden die Angaben zwecks Vergleichbarkeit von Vollzeit- und Teilzeitstellen bei allen Statistiken auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet. Diese Standardisierung ist somit auch dann aussagekräftig, wenn sich der Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Laufe der Zeit verändert. Zur Beurteilung der Lohngleichheit wird in den Statistiken jeweils die für eine bestimmte Stelle geleistete Vergütung, hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle, verwendet. Die Statistiken beziehen sich nicht auf das Erwerbseinkommen einer Person, was zum Beispiel dann relevant ist, wenn eine Person zwei Beschäftigungen ausübt.

Zweitens wird der standardisierte Lohn mittels linearer Regression auf Basis von Hilfsvariablen wie Ausbildung, Wirtschaftszweig und Alter und unter Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads modelliert. Somit wird der Beschäftigungsgrad bei der Berechnung des unerklärten Anteils der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern berücksichtigt.

4. Aus den Ergebnissen der Lohnstrukturerhebung 2018 geht hervor, dass der unerklärte Anteil der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern in Grossunternehmen generell geringer ist als in kleinen Unternehmen. Eine vertiefte Analyse der Ursachen dieses Befundes ist nicht geplant.

5. Die Gleichstellungsstrategie 2030 zielt insbesondere auf eine ausgewogenere Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien ab. Zu diesem Zweck wurden mehrere Massnahmen definiert, etwa die Erhöhung des Frauenanteils in der tertiären Ausbildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technologie sowie in der Lehre und Forschung (www.gleichstellung2030.ch).

Antwort des Bundesrates.