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22.3694 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am Morgen des 15. Juni 2022 wurde der Schweizer Luftraum wegen einer technischen Störung des kritischen Informatiksystems von Skyguide vorübergehend geschlossen. Zahlreiche Flüge wurden umgeleitet oder gestrichen und alle Starts und Landungen ausgesetzt. Das staatliche Flugsicherungsunternehmen befand sich zu jenem Zeitpunkt wegen des grossen Defizits in den letzten Jahren (sogar schon vor Covid) bereits in einer kritischen Phase. Seit Längerem gibt es wirtschaftliche und operative Probleme, bei denen der Bund punktuell finanziell hilft.

Deshalb bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Die Informatikpanne bei Skyguide kommt einem grossen Vertrauensverlust in Skyguide und in die Schweiz gleich. Wie will der Bundesrat Gegensteuer geben?

2. Als Ursache für die Panne wurde bisher ein Problem mit einer Netzwerkkomponente angegeben. Vor allem für die Sicherheit so zentrale und für das Land systemrelevante Systeme muss eine Redundanz der Systeme sichergestellt werden. Warum war es nicht möglich, im Moment der Störung auf ein anderes System auszuweichen?

3. Wer muss für die Rückerstattungen (geschätzt mehrere Millionen Franken) an Passagiere und Flugunternehmen aufkommen?

4. Das "Virtual Centre"-Programm soll dazu dienen, den gesamten Luftraum, für den Skyguide zuständig ist, ortsunabhängig zu bewirtschaften. Seit 2011 steht dieses Programm vor dem Abschluss. Laut Geschäftsbericht 2021 soll dieses Programm aber nicht vor 2027 operativ werden. Wäre es bereits in Betrieb gewesen, so hätten die Auswirkungen der Störung vom 15. Juni 2022 eingedämmt werden können. Ist der Bundesrat in Anbetracht der langen Dauer dieses Programm der Auffassung, der Bund habe seine Aufsichtsfunktion korrekt wahrgenommen?

5. In anderen europäischen Ländern sind neben dem Staat auch private Unternehmen (z. B. der österreichische Austro Control) an der Führung der staatlichen Flugverkehrssicherungsunternehmen beteiligt. Wäre es nicht an der Zeit, in der Schweiz für Skyguide ein ähnliches Modell einzuführen?

6. Die Vereinigten Staaten gelten als besonders effizient im Flugsicherungsmanagement

(vgl. https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/107509/)

a. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Managementkosten in den USA geringer sind als in der Schweiz?

b. Wenn dies zutrifft, wie lassen sich diese Unterschiede rechtfertigen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Skyguide hat zeitnah und transparent zur technischen Störung vom 15. Juni 2022 kommuniziert. Das von Skyguide für diesen Vorfall korrekt angewendete Sicherheitsdispositiv war in diesem Fall erforderlich, da notwendige Daten für die Flugsicherung vorübergehend nicht verfügbar waren. Skyguide verfügt über eine ausgeprägte Sicherheitskultur. Diese baut darauf auf, dass Fehler offengelegt werden und anschliessend die nötigen Lehren daraus gezogen werden. Das BAZL begleitet im Rahmen seiner Sicherheitsaufsicht über Skyguide diesen Prozess kontinuierlich. Im Auftrag des UVEK wird zudem ein Gutachten einer externen Organisation die interne Untersuchung des Vorfalls von Skyguide überprüfen.

2. Die für einen solchen Fall vorgesehene Redundanz hat nicht funktioniert. Aus Sicherheitsgründen mussten die Kapazitäten im Schweizer Luftraum um 03:35 vollständig reduziert werden, was einer faktischen Schliessung des Schweizer Luftraums entsprach. Ab 09:30 stand wieder die vollständige Kapazität zur Verfügung. Die Zeit dazwischen wurde benötigt, um den Fehler zu eruieren, zu beheben und die Systeme anschliessend schrittweise wieder hochzufahren, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Gegenwärtig wird die technische Störung vertieft untersucht. Einen ersten Vorfallbericht hat Skyguide dem UVEK eine Woche nach dem Ereignis vorgelegt. Der Schlussbericht wird im September 2022 erwartet.

3. Skyguide haftet nach Art. 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes nur dann, wenn die Flugsicherung widerrechtlich gehandelt hat. Der Bund würde nur haften, wenn Skyguide eine allfällige Entschädigung nicht selber decken kann. Für eine allfällige Entschädigung müssen sich die Passagiere an die Fluggesellschaften wenden. Das sieht die EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung EG Nr. 261/2004) vor, die gemäss dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU anwendbar ist.

4. Das Projekt "Virtual Center" wird die Bewirtschaftung des schweizerischen Luftraums modernisieren und folglich die Arbeit und Aufgaben der Fluglosten massgeblich verändern. Der Bund nimmt die in diesem Zusammenhang erforderliche Aufsicht wahr. Er stellt dabei sicher, dass die Transformationsfähigkeit der Flugsicherung nicht überfordert wird.

5. Skyguide und Austro Control sind privatrechtlich organisierte Unternehmen im Eigentum des Staates. Im Gegensatz zu Skyguide hat Austro Control einen Aufsichtsrat, der sich aus Mitgliedern des zuständigen Bundesministeriums zusammensetzt. Im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste in die Aktiengesellschaft Skyguide hat der Bundesrat auf einen Mandatsanspruch des Bundes im Verwaltungsrat von Skyguide explizit verzichtet. Damit hat er in Übereinstimmung mit den Corporate Governance Grundsätzen für die Steuerung der bundesnahen Unternehmen eine klare Trennung der Zuständigkeiten von Dienstleistungserbringer und Regulator erreicht. Diese Organisation hat sich aus Sicht des Bundesrats bewährt.

6. Der Bundesrat vergleicht die Kosten der Flugsicherung mit den Flugsicherungskosten der anderen europäischen Länder. Innerhalb von Europa hat Skyguide die höchsten Kosten, was durch das Lohnniveau und die hohe Komplexität des überwachten Luftraums begründet ist.

Antwort des Bundesrates.