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Eingliederung von Bauherrenunterstützungs-Mandaten in das ASTRA. Meinungsumkehr des Bundesrates

22.3696 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Mitteilung vom 3. Dezember 2021 verzichtet der Bundesrat auf eine Auslagerung von Bau und Betrieb aus der Bundesverwaltung. Zugleich stellte er fest, dass mittels struktureller Optimierungen, namentlich durch eine Eingliederung von Aufgaben im Bereich der Bauherrenunterstützung (BHU) des Astra, wesentliche Einsparungen erzielt werden könnten. Das UVEK wurde damit beauftragt, diese Abklärungen zu vertiefen.

Noch in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3063 Bigler stellte der Bundesrat fest, dass die Auslagerung von BHU-Mandaten einem Auftrag des Parlaments entspricht, delegierbare Aufträge an Dritte zu übertragen. Ferner führe eine Auslagerung zu einer schlankeren Verwaltung, erlaube eine flexible Reaktion auf Bedarfsschwankungen und hätte keine merklichen Kosteneinsparungen zur Folge. Darüber hinaus sei es angesichts des angespannten Arbeitsmarktes bei Ingenieurbüros schwierig, diese Stellen zu besetzen.

Die Haltung des Bundesrates vom Dezember 2021 steht damit in diametralem Widerspruch zu seiner damaligen Antwort. Zudem ist zu beachten, dass im Ingenieurwesen nach wie vor ein grosser Fachkräftemangel herrscht. Der bundesinterne Aufbau der BHU-Leistungen würde dem Markt weitere Fachkräfte entziehen und somit die Situation verschärfen.

Zur Frage 22.7433 Grossen begründet der Bundesrat, dass eine nicht näher bezeichnete Studie die Personalkosten für die Internalisierung von BHU-Mandaten neu tiefer einschätze. Details zu dieser Schätzung sind jedoch nicht bekannt.

Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Warum soll der Auftrag des Parlaments zur Auslagerung von Aufgaben an Dritte in Bezug auf BHU-Mandate nach Ansicht des Bundesrates keine Gültigkeit mehr haben?

2. Auf Grund welcher Begründung folgert der Bundesrat neu, dass mit der Eingliederung von BHU-Mandaten ins Astra wesentliche Einsparungen zu erwarten seien?

3. Was hat sich nach Ansicht des Bundesrates an der Gesamtsituation geändert, wonach das Astra im Bereich der BHU-Mandate nicht mehr flexibel auf Bedarfsänderungen reagieren müsste?

4. Ist der Bundesrat neu der Auffassung, dass sich der Fachkräftemangel zwischen 2017 und 2022 dahingehend entschärft habe, dass die Besetzung neuer Stellen in diesem Bereich erleichtert wurde?

5. Wie will er sicherstellen, dass am Ende nicht der Personalbestand erhöht ist und trotzdem externe BHU-Leistungen in Anspruch genommen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Prinzip, dass der Bund delegierbare Aufgaben im Nationalstrassengeschäft nicht selbst wahrnehmen soll, gilt nach wie vor. Die Botschaft vom 7. September 2005 zur Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) stellt das so in Aussicht (BBl 2005 6029, insb. 6144). Die Ausführung des betrieblichen Unterhalts, die Ausarbeitung der Bau- und Ausbau- sowie Unterhaltsprojekte, die Übernahme der örtlichen Bauleitung und die Ausführung der Projekte (Bauleistungen) durch Externe stellt der Bundesrat nicht in Frage. Das Prinzip der Auslagerung geht aber nicht so weit, dass der Bund auch dann Leistungen delegiert, wenn dadurch Mehrkosten und erhöhte Risiken entstehen. Nur die Vergabe von Bauarbeiten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Studie aus dem Jahr 2020 zeigt auf, dass durch die Auslagerung von Aufgaben im Bereich der Bauherrenunterstützung (BHU) neben gewissen bekannten Risiken auch Mehrkosten entstehen können.

Zurzeit hat das UVEK den Auftrag, die Internalisierung hinsichtlich ihrer Rentabilität vertiefter zu prüfen. Nur wenn die Möglichkeit nachgewiesen ist, Mehrkosten zu vermeiden, wird die Internalisierung umgesetzt.

2. Die erwähnte Studie aus dem Jahr 2020 schätzt, dass mit 80 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten BHU-Leistungen im Wert von 21 bis 25 Millionen Franken pro Jahr ersetzt werden könnten. Das entspräche rund 2/3 der jährlichen Ausgaben des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) für BHU. Die dadurch zu erzielenden Einsparungen würden schätzungsweise 6 bis 10 Millionen Franken pro Jahr betragen.

Die früheren Schätzungen, auf denen die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.3063 Bigler beruhte, gingen von einer deutlich höheren Anzahl notwendiger Stellen und damit höheren internen Kosten für den Bund aus, weshalb damals noch kein Sparpotential identifiziert wurde.

3. Das ASTRA soll weiterhin flexibel auf Bedarfsveränderungen reagieren können. Aus diesem Grund würden höchstens zwei Drittel des bisherigen Auftragsvolumens für BHU-Leistungen internalisiert. Das ASTRA würde somit auch weiterhin BHU-Leistungen beziehen, besonders für diejenigen Projekte, bei denen die Vorteile der Auslagerung der Aufgaben besonders ausgeprägt sind, z.B. wenn Spezialwissen gefragt ist.

4. Die Internalisierung von BHU-Leistungen würde gestaffelt erfolgen über 8 bis 10 Jahre, sodass die bestehenden BHU-Verträge erst nach und nach auslaufen würden. Der Fachkräftemangel würde sich dadurch nicht verschärfen. Die Rekrutierung des zusätzlichen Personals auf dem Arbeitsmarkt ginge mit einer Reduktion der entsprechenden Aufträge an die Privatwirtschaft einher, deren Personalbedarf dadurch sinken würde.

5. Die graduelle Umsetzung ermöglicht es, nach 4-5 Jahren zu überprüfen, ob die Internalisierung den erwarteten Effekt hat, und nötigenfalls korrigierende Massnahmen zu ergreifen.

Antwort des Bundesrates.