Lexipedia

Kooperative Neutralität konkretisieren. Allianz der Neutralen für den Frieden in Europa

22.3697 · Postulat · 2022-06-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und in einem Bericht darzustellen, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen den neutralen Staaten Europas zum Zweck der Friedensförderung gestärkt und institutionalisiert werden kann, um einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität zu leisten und die internationale Anerkennung der Neutralität zu erhöhen.

Begründung

Mit dem Beitritt von Finnland und Schweden zum Nordatlantikpakt (NATO) verbleiben in Europa Österreich, Irland, Moldova, Malta, Zypern sowie formal Bosnien-Herzegowina und Serbien in der Gruppe der neutralen Staaten. Das Neutralitätsrecht begründet für die neutralen Staaten Rechte und Pflichten. Das Territorium neutraler Staaten ist durch die Haager Abkommen speziell geschützt und von der internationalen Gemeinschaft unter allen Umständen zu achten. lm Gegenzug sind die neutralen Staaten - mit Ausnahme der Selbstverteidigung - zu einem absoluten Gewaltverbot verpflichtet und dürfen entsprechend auch keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis angehören. Das Neutralitätsrecht hat zum Ziel, einerseits einen Interessenausgleich zu schaffen zwischen der militärischen Nichtbeteiligung am Krieg und der Notwendigkeit, weiterhin Beziehungen zu den Kriegführenden aufrechtzuerhalten. Andererseits steht die Neutralität in Ergänzung zu den leider nach wie vor bestehenden Mängeln des Systems der kollektiven Sicherheit für Deeskalation vor dem Hintergrund der militärischen Blockbildung. Neutrale können entsprechend die erforderlichen positive Aufgaben für die Staatengemeinschaft wahrnehmen, die von der Schutzmachtfunktion im diplomatischen und humanitären Bereich bis zur Bereitstellung Guter Dienste zum Zweck der Kriegsbeendigung reichen.

Dank dem Gewaltverbot haben die Neutralen traditionell eine besondere Glaubwürdigkeit und entsprechend eine Verantwortung im Bereich der Konfliktprävention und der Friedensförderung. Vor dem Hintergrund der sich verändernden Sicherheitsarchitektur in Europa und zur Stärkung der kollektiven und der kooperativen Sicherheit (insbesondre OSZE, Europarat und Vereinte Nationen) sollte die Schweiz ihre spezielle Rolle aktiver und in Kooperation mit anderen für die europäische Friedensordnung einsetzen und damit ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 22.3385 Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik ausgeführt, haben die Arbeiten zu einem Bericht des Bundesrates über die Neutralität begonnen. In Bezug auf die Friedensförderung spielt die Schweizer Neutralität eine wichtige Rolle. Sie kann zur Glaubwürdigkeit der Schweiz als Akteurin in der Friedensförderung beitragen. Die Schweizer Neutralität ist aber keine unabdingbare Voraussetzung für die Friedensförderung, wie Beispiele anderer Staaten zeigen. Zudem kommt in innerstaatlichen Konflikten das Neutralitätsrecht nicht zum Tragen. Die Schweiz geht in der Friedensförderung seit jeher Partnerschaften mit anderen Staaten ein, sowohl bilateral wie auch im Rahmen der UNO und anderer multilateraler Organisationen. Zentral bei der Suche von Partnern ist insbesondere, dass sich das Profil eines möglichen Partners mit demjenigen der Schweiz ergänzt. Die Erfahrung in der Zusammenarbeit, der Zugang zu Schlüsselakteuren, politischer Einfluss in oder auch kulturelle Nähe zu Konfliktgebieten sind ebenfalls wichtig. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz Partnerschaften zur Förderung des Friedens weiterhin nach diesen Grundsätzen eingehen soll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Kooperative Neutralität konkretisieren. Allianz der Neutralen für den Frieden in Europa | Lexipedia | Lexipedia