22.3746 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Am 30. Juni 2021 verabschiedete der Bundesrat den Bericht "Alimentierung von Armee und Zivilschutz Teil 1: Analyse und kurz- und mittelfristige Massnahmen". Darin wird für den Zivilschutz eine nationale Zielgrösse von 72 000 Zivilschutzangehörigen genannt. Es bleibt jedoch offen, wie diese Zahl konkret zustande kommt.
Im Bericht des Bundesrates werden mehrere Massnahmen zur Verbesserung der Zivilschutzbestände genannt, die direkt beim Zivilschutz ansetzen. Konkret geht es um die Massnahmen B und C. Während in Massnahme B mit einer weitestmöglichen Aufgabe des Wohnsitzprinzips die kantonalen Bestandesunterschiede reduziert werden könnten, zielt die Massnahme C mit der Anpassung der Anforderungen für die Schutzdiensttauglichkeit auf grössere Rekrutierungszahlen ab. Es wird jedoch nicht genannt, welches Potenzial bei diesen Massnahmen gesehen wird.
Die erst kürzlich reduzierte Dauer der Schutzdienstpflicht von 20 auf heute 14 Jahre ist der Hauptfaktor für den Rückgang der Zivilschutzbestände. In seiner Antwort auf die Interpellation Schlatter 21.4238 meint der Bundesrat, dass die Dauer der Schutzdienstfplicht nicht wieder erhöht werden soll, weil dies die bereits eingeteilten Schutzdienstpflichtigen zusätzlich belasten würde, ohne das Rekrutierungsproblem zu lösen.
1. Wie kommt der Bundesrat auf eine nationale Zielgrösse von 72 000 Zivilschutzangehörigen? Gibt es dazu Erhebungen, Analysen oder Berichte? Wo sind diese einsehbar?
2. Wie gross sind die angestrebten Zivilschutzbestände pro Zivilschutzorganisation?
3. Was ist der Stand bei der Umsetzung der im Bericht genannten Massnahmen:
B) Aufgabe des Wohnsitzprinzipes beim Zivilschutz?
C) Anpassung der Anforderungen für die Schutzdiensttauglichkeit?
4. Welches Bestandes-Potenzial sieht der Bundesrat bei den im Bericht genannten Massnahmen B und C, welche beim Zivilschutz ansetzen?
5. Inwiefern würde eine Erhöhung der Dauer der Schutzdienstpflicht die bereits eingeteilten Zivilschutzangehörigen belasten? Erhalten sie dadurch nicht die Möglichkeit das Maximum von 245 Diensttagen tatsächlich zu leisten und ihre Wehrpflichtersatzabgaben zurück zu erhalten?
6. Welches Potenzial für die Bestände des Zivilschutzes hätte eine Erhöhung der Dauer der Schutzdienstpflicht um ein Jahr?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die landesweite Zielgrösse von 72'000 Zivilschutzangehörigen wurde im Rahmen der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ und der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1) per 1. Januar 2021 festgelegt. Diese Zielgrösse richtet sich nach dem Bedarf der Kantone. Massgebliche Faktoren sind die jeweilige Gefährdungsanalyse, das Leistungsspektrum und das Leistungsprofil sowie kantonsspezifische Eigenheiten wie Einwohnerzahl und Topographie. Das BABS verfügt über die Angaben der Kantone.
2. Die Organisation des Zivilschutzes ist Sache der Kantone. Je nach Grösse, Topografie, Gefährdungsanalyse und politischen Strukturen ist der Zivilschutz unterschiedlich in Regionen organisiert; einzelne Kantone haben ihn auch kantonalisiert. Entsprechend variieren die Bestände.
3./4. Der Bundesrat wird zur gegebenen Zeit über den Antrag des VBS zu einer Vernehmlassungsvorlage zur Stärkung der Zivilschutzbestände entscheiden. Seinem Entscheid soll mit einer Antwort zur vorliegenden Interpellation nicht vorgegriffen werden.
5. Eine Erhöhung der Dienstpflichtdauer bedeutet für den einzelnen Schutzdienstpflichtigen, dass er entsprechend länger und bis in ein höheres Alter im Zivilschutz Dienst leisten muss und somit an weiteren Diensttagen seinem Arbeitsplatz fernbleibt. Eine Erhöhung der Dienstpflichtdauer führt auch nicht zwingend zu einer zusätzlichen Ermässigung des Wehrpflichtersatzes.
6. Mit der Verlängerung der Dienstpflichtdauer um ein Jahr lässt sich das Alimentierungsproblem des Zivilschutzes nicht nachhaltig lösen: Die Anzahl Zivilschutzangehörige würde im ersten Jahr zwar um die Anzahl Neurekrutierter zunehmen. Bereits im zweiten Jahr würde ein Grossteil dieses Mehrbestandes aber wieder wegfallen. Die Ursache der Abnahme des Bestandes liegt bei den stark zurückgegangenen Rekrutierungszahlen: 2010 und 2011 wurden noch über 8000 Schutzdienstpflichtige rekrutiert, 2014 bis 2016 waren es rund 6000 und 2018 bis 2021 - insbesondere aufgrund der differenzierten Zuteilung zur Armee - verzeichnete der Zivilschutz jährlich weniger als 4000 Neurekrutierte.
Antwort des Bundesrates.