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22.3772 · Postulat · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Erträge aus Mineralölsteuern nehmen stetig und rasant ab, und Beiträge von Elektrofahrzeugen fehlen gänzlich. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat beauftragt, unverzüglich eines oder mehrere Finanzierungsmodelle für die Strasseninfrastruktur zu prüfen.

Begründung

Die Schweizer Strassen werden über die Mineralölsteuer finanziert. Neben der Mehrwertsteuer gehen rund 73 Rappen des Benzinliterpreises, den die Nutzerinnen und Nutzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor an der Tanksäule bezahlen, an den Staat. Insgesamt belaufen sich die Steuern auf den Verkauf von Benzin und Diesel auf etwa 5,6 Milliarden Schweizer Franken, was 7,7 Prozent der Steuererträge des Bundes entspricht. Dazu kommen seit 2013 die Aufwendungen für Importeure und Produzenten im Rahmen der CO2-Kompensationspflicht. Seit dem 1. Januar 2021 werden vier Rappen mehr pro Liter bleifreies Benzin erhoben, um die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe auszugleichen.

Andererseits beträgt der Anteil der Plug-in-Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride) 25,5 Prozent, während er 2018 nur 3 Prozent betrug. Dieser erfreuliche Übergang wird durch den enormen Anstieg der Benzinpreise, der durch die Krise in der Ukraine verursacht wurde, nochmals sehr verstärkt. In seiner Antwort auf meine Anfrage 21.1082 kündigte der Bundesrat an, im ersten Quartal 2022 ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu präsentieren. Er stützt sich auch auf Pilotversuche mit Mobility Pricing, die auf grosse Vorbehalte stossen.

Im Rahmen der Krise wurden all diese Massnahmen geplant, aber es gibt bis heute immer noch kein Konzept!

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2022 die von ihm in Auftrag gegebene Konzeption für den Ersatz der Mineralölsteuern zur Kenntnis genommen und die nächsten Schritte zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur festgelegt. Das UVEK und das EFD wurden beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2023 eine Vernehmassungsvorlage zu unterbreiten, welche die Einführung einer Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge, umfasst. Die Ersatzabgabe wird sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugart zusammensetzen, zusätzlich bestimmen auch das Fahrzeuggewicht und die Motorleistung die Abgabenhöhe. Der Charakter der Abgabe entspricht somit grundsätzlich jenem des derzeitigen Systems für Benzin- und Dieselfahrzeuge. Letzteres bleibt durch die Einführung der Abgabe unberührt. Der Bundesrat lässt noch offen, wie die Abgabe erhoben werden soll. Möglich sind Lösungen ähnlich zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aber auch Alternativen ohne geografische Lokalisierung werden geprüft.

Die ausgearbeitete Konzeption ist öffentlich zugänglich (www.astra.admin.ch > Themen > Strassenfinanzierung > Ersatzabgabe > Bericht an den Bundesrat). Das Anliegen des Postulanten ist bereits erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.