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22.3774 · Interpellation · 2022-06-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In Bezug auf die neuen Bestimmungen des Asylrechts stelle ich die folgenden Fragen:

1. Wie viele Personen mit einem N-Ausweis wurden den Kantonen seit März 2019 zugewiesen? Wie viele Asylgesuche wurden in dieser Zeit endgültig abgelehnt (einschliesslich Ablehnungen durch das BVGer nach Beschwerde)? Bei wie vielen steht der Entscheid noch aus (also um wie viele Personen mit einem N-Ausweis geht es?)?

2. Wie viele Asylsuchende waren zum Zeitpunkt der Zuweisung an die Kantone unter 18 Jahre alt?

3. Wie viele Asylsuchende waren zum Zeitpunkt der Zuweisung an die Kantone 15-25 Jahre alt?

4. Wie viele der Personen, die unter die neuen rechtlichen Bestimmungen fallen (seit März 2019), befanden sich zum Zeitpunkt des ablehnenden Entscheids in einer Berufslehre, einer dualen Ausbildung, einem Praktikum oder waren erwerbstätig?

5. Wie viele Asylsuchende mussten aufgrund dieses ablehnenden Entscheids (und dem Entzug der Arbeitsbewilligung) ihre Ausbildung oder Erwerbstätigkeit abbrechen?

6. Wie viele Personen haben eine Verlängerung der Genehmigung erhalten?

Zu den Verfahren, die mit den altrechtlichen Bestimmungen verbunden sind:

7. Wie viele Personen, die unter die altrechtlichen Bestimmungen fallen, haben heute noch einen N-Ausweis (Verfahren beim SEM oder BVGer ausstehend) in den Kantonen? Wie viele sind 15-25 Jahre alt?

8. Wie viele der unter die altrechtlichen Bedingungen fallenden Jugendlichen befanden sich zum Zeitpunkt des ablehnenden Entscheids in einer Lehre, einer dualen Ausbildung, einem Praktikum oder waren erwerbstätig?

9. Wie viele Asylsuchende mussten aufgrund dieses ablehnenden Entscheids (und dem Entzug der Arbeitsbewilligung) ihre Ausbildung oder Erwerbstätigkeit abbrechen?

10. Wie viele Asylsuchende konnten ihre Ausbildung fortsetzen oder die Arbeitsbewilligung verlängern?

11. Wie viele unbegleitete asylsuchende Minderjährige (UMA), die 2014-2016 in die Schweiz kamen und teilweise die Schule besucht haben, sind heute abgewiesen und trotzdem immer noch in der Schweiz?

12. Wie viele Asylsuchende mit einem ablehnenden Asylentscheid durchlaufen ein ausserordentliches Verfahren (national und/oder international)?

13. Wie vielen von ihnen wird die Fortsetzung ihrer Berufsausbildung verweigert, obwohl die Anordnung der Wegweisung aufgrund des ausserordentlichen Verfahrens zumindest vorübergehend ausgesetzt ist und sie deshalb in der Schweiz bleiben?

Deshalb frage ich:

14. Wie viele Personen im Alter von 14-25 Jahren beziehen derzeit seit mehr als einem Jahr Nothilfe? Und wie viele seit mehr als fünf Jahren? Welche Staatsangehörigkeiten haben sie?

15. Wie viele potenziell erwerbstätige Personen sind derzeit seit mehr als einem Jahr in der Nothilfe? Und wie viele seit mehr als fünf Jahren? Welche Staatsangehörigkeiten haben sie?

Begründung

Die Frage des Zugangs zu Bildung und Berufsbildung für Asylsuchende ist Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse; sie wird von der Zivilgesellschaft, von Städten, Kantonen und Wirtschaftsorganisationen breit unterstützt. Allerdings erfolgte bislang keine positive Reaktion seitens des Bundesrates, der mehrmals darauf hingewiesen hat, dass es sich um "sehr wenige Fälle" handelt, die seines Erachtens nach an die altrechtlichen Bestimmungen gebunden sind.

Die neuen rechtlichen Bestimmungen sehen beschleunigte Asylverfahren und das Dublin-Verfahren vor, die nach den Prognosen des SEM 60 Prozent der Fälle ausmachen. Es wird erwartet, dass der Asylentscheid im Falle einer endgültigen Ablehnung oder einer Ablehnung im Dublin-Verfahren innerhalb von 140 Tagen getroffen wird. Die neuen rechtlichen Bestimmungen sehen jedoch auch erweiterte Verfahren vor, und zwar für sogenannte komplexe Fälle. Die Personen werden dann den Kantonen zugewiesen, und das Verfahren kann bis zu einem Jahr bis zum Entscheid dauern, und im Falle einer Beschwerde dauert es leicht noch einmal ein Jahr. Daher kann es mehrere Jahre dauern, bis ein Entscheid getroffen wird: Personen können also abgewiesen werden, obwohl sie eine Arbeit aufgenommen und eine Ausbildung absolviert haben.

Zu diesem Zeitpunkt dürfte die Zahl der in den Kantonen trotz Wegweisung anwesenden Personen sehr viel geringer sein; dennoch sind pragmatische Lösungen erforderlich, damit auf solche Fälle innerhalb einer angemessenen Frist reagiert werden kann. Detaillierte Zahlenangaben würden eine bessere Einschätzung der Situation ermöglichen.

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Seit dem 1. März 2019 wurden den Kantonen 11259 Personen mit einem hängigen Asylverfahren (Ausweis N) zugewiesen. Bei 3598 Personen ist inzwischen ein Entscheid mit Vollzug der Wegweisung in Rechtskraft erwachsen. Bei weiteren 4109 Personen ist das Verfahren noch hängig oder der Entscheid noch nicht rechtskräftig (Ausweis N). 3181 Personen waren zum Zeitpunkt der kantonalen Zuweisung unter 18 Jahre alt, und 4300 Personen waren zum Zeitpunkt der kantonalen Zuweisung zwischen 15 und 25 Jahre alt (Stand 31. Juli 2022).

4.-6. Es gibt keine Statistiken darüber, wie viele Personen sich zum Zeitpunkt des negativen Asylentscheids in einer Berufsausbildung befanden. Auch die Ausbildungsabbrüche nach einem ablehnenden Entscheid werden nicht statistisch erhoben. Das Gleiche gilt für die Anzahl abgewiesener Asylsuchender, die ihre Ausbildung fortsetzen dürfen. Diesen Personen wird in der Regel eine verlängerte Ausreisefrist gewährt, damit sie die Ausbildung abschliessen können.

7. Ende Juli 2022 befanden sich insgesamt 1231 Personen nach einem altrechtlichen Verfahren im Bestand der Personen mit N-Ausweis. Davon warteten noch 117 Personen auf einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM), 781 Personen warteten auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer), und bei 333 Personen war der Vollzug ausgesetzt. Von den 1231 Personen waren 173 zwischen 15- und 25-jährig (16 erstinstanzliche Pendenzen, 109 beim BVGer hängig und 48 Vollzugsaussetzungen).

8.-10. Es gibt keine Statistiken darüber, wie viele Personen sich zum Zeitpunkt des negativen Asylentscheids in einer Berufsausbildung befanden. Auch die Zahl der Ausbildungsabbrüche nach einem ablehnenden Entscheid ist nicht bekannt. Das Gleiche gilt für die Anzahl abgewiesener Asylsuchender, die ihre Ausbildung fortsetzen dürfen oder deren Arbeitsbewilligung verlängert worden ist.

11. Von den total 1853 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) im schulpflichtigen Alter, die ihr Asylgesuch zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2016 eingereicht haben, sind 1418 Ende Juli 2022 noch anwesend (2 mit Ausweis N, 1037 mit Ausweis F und 379 mit Ausweis B).

12. Ende Juli 2022 befanden sich 508 Personen in einem ausserordentlichen Verfahren, davon waren 221 hängige Mehrfachgesuche und 287 Wiedererwägungsgesuche.

13. Von den genannten 508 Personen in einem ausserordentlichen Verfahren hatten 19 ein laufendes Arbeitsverhältnis (12 mit Mehrfachgesuch und 7 mit Wiedererwägungsgesuch). Weitere 61 Personen waren in der Vergangenheit mindestens einmal in einem Arbeitsverhältnis (25 mit Mehrfachgesuch und 36 mit Wiedererwägungsgesuch).

14. Im 4. Quartal 2021 bezogen insgesamt 430 Personen zwischen 14 und 25 Jahren seit mehr als einem Jahr Nothilfe und gelten damit als Langzeitbeziehende. Die grösste Gruppe stammt aus Eritrea (110 Personen), gefolgt von irakischen (43) und äthiopischen (35) Staatsangehörigen. Von diesen 430 Personen bezogen 33 seit mehr als fünf Jahren Nothilfe. Bei 8 Personen mit Nothilfebezug über fünf Jahren ist die Nationalität unbekannt. Die restlichen Personen verteilen sich auf 13 Nationalitäten. Diese Zahlen beinhalten alt- und neurechtliche Fälle.

15. Im 4. Quartal 2021 bezogen insgesamt 2020 Personen im erwerbsfähigen Alter (16 - 65 Jahre) seit mehr als einem Jahr Nothilfe. Die grösste Gruppe bilden auch hier eritreische Staatsangehörige (258 Personen). Danach folgen Irak mit 192 Personen und Äthiopien mit 191 Personen. Von diesen 2020 Personen beziehen 425 seit mehr als fünf Jahren Nothilfe. Bei 96 Personen, die seit mehr als fünf Jahren Nothilfe beziehen, ist die Nationalität unbekannt. Die restlichen Personen verteilen sich auf über 40 Nationalitäten. Diese Zahlen beinhalten alt- und neurechtliche Fälle.

Antwort des Bundesrates.